Beginn / Dauer der Pflege Musterklauseln

Beginn / Dauer der Pflege. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist) dem Tag nach der Abnahme folgendem Datum jeweils für die Dauer von Monaten für die Dauer von mindestens Monaten (Mindestvertragsdauer) für die in Anlage Nr. vereinbarte Dauer zu erbringen.