Common use of Beginn der Mietzeit Clause in Contracts

Beginn der Mietzeit. 2.1. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbe- triebnahme erforderlichen Teilen, je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden, entweder zwecks Anlieferung beim Kunden das Lager von CRAMO verlassen hat oder von CRAMO zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist. 2.2. Wird eine Gerätegruppe (technische Funktionseinheit) angemietet, so gilt Ziffer 2.1. für jedes Einzelgerät der Gruppe entsprechend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

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Samples: Rental Agreement, Vermietungsvertrag