Common use of Beginn der Mietzeit Clause in Contracts

Beginn der Mietzeit. 2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden entweder zwecks Anlieferung beim Kunden unser Lager verlassen hat oder von uns zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist.

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Samples: www.noe-bm.de

Beginn der Mietzeit. 2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache einen Frachtführer übergeben worden ist, oder mit dem Kunden entweder zwecks Anlieferung beim Kunden unser Lager verlassen hat für die Abholung vereinbarten Zeitpunkt. Wird eine Gerätegruppe angemietet, so beginnt die Mietzeit mit dem Tage, an dem das letzte zur Gruppe gehörende Gerät verladen, übergeben oder von uns zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist. Verwendet der Mieter jedoch die zuerst übergebenen Geräte in seinem Betrieb, so beginnt die Mietzeit für jedes dieser Einzelgeräte bereits entsprechend Ziff. 2.1, Absatz 1.

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Samples: www.baumaschinen-beckschulte.de

Beginn der Mietzeit. 2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden Mieter entweder zwecks Anlieferung beim Kunden unser Mieter das Lager von MOERS verlassen hat (Transportkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt) oder von uns MOERS zur Abholung für den Kunden Mieter bereitgestellt worden ist.

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Samples: moers-baumaschinen.de

Beginn der Mietzeit. 2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Tage, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden entweder zwecks Anlieferung beim Kunden unser Lager verlassen hat oder von uns zur Zeitpunkt der Abholung für des Gerätes durch den Kunden bereitgestellt worden istbzw. bei Anlieferung des Gerätes zum Kunden ab Verlassen des Lagers von MietPunkt94.

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Samples: www.mietpunkt94.de

Beginn der Mietzeit. 2.1 Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem TageTag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen je nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden entweder zwecks zur Anlieferung beim Kunden unser das Lager verlassen hat oder von uns zur Abholung für den Kunden bereitgestellt worden ist.

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Samples: www.carlos-beineke.de