Common use of Begriffsbestimmung Clause in Contracts

Begriffsbestimmung. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprech- funkgeräten innerhalb einer baulichen Anlage sowie von außen in die bauliche Anlage und umgekehrt ermöglicht.

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Samples: Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen, Technische Anschaltbedingungen Für Die Aufschaltung Von Brandmeldeanlagen

Begriffsbestimmung. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung Einsatzunter- stützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr mit Handsprech- funkgeräten der Handsprechfunkgeräte innerhalb einer baulichen Anlage des gesamten Gebäudes / Gebäudekomplexes sowie von außen in die bauliche Anlage nach innen und umgekehrt ermöglicht.

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Samples: Technische Anschlussbedingungen Für Brandmeldeanlagen