Beitrag und Kosten. 11 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? (1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 37). (2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr. (3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. (4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr. (5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen. (1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Rentenversicherung, Rentenversicherung Mit Endfälliger Garantie
Beitrag und Kosten. 11 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Die Beitragszahlweise wirkt sich auch auf die Summe der Beiträge aus, die Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in insgesamt für Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 37)Versicherungsschutz zahlen. Das heißt zum Beispiel: Bei jährlichen Beiträgen ist die Beitragssumme insgesamt geringer als bei monatlichen Beiträgen.
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in In der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Lebenslange Todesfall Versicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Risiko Lebensversicherung
Beitrag und Kosten. 11 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 33 und § 3743).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Rentenversicherung Mit Indexbeteiligung
Beitrag und Kosten. 11 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 3735).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnenver- rechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Rentenversicherung Mit Indexbeteiligung Als Direktversicherung
Beitrag und Kosten. 11 9 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 10 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge Den Einmalbeitrag müssen Sie zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) Versicherungsbeginn zahlen. Zusätzlich Sie können Sie zusätzlich zum Einmalbeitrag weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren zu Ihrem Vertrag zahlen (§ 29 und § 3722).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(43) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Rentenversicherung
Beitrag und Kosten. 11 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Die Beitragszahlweise wirkt sich auch auf die Summe der Beiträge aus, die Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in insgesamt für Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 37)Versicherungsschutz zahlen. Das heißt zum Beispiel: Bei jährlichen Beiträgen ist die Beitragssumme insgesamt geringer als bei monatli- chen Beiträgen.
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in In der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnenver- rechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Risiko Lebensversicherung
Beitrag und Kosten. 11 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich jährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) mo- natlich zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 3728).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in In der beitragsfreien beitrags- freien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen.
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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung
Beitrag und Kosten. 11 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende laufende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 31 und § 3742).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen gegen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnenver- rechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Fondsgebundene Rentenversicherung
Beitrag und Kosten. 11 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 3731).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnenver- rechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Rentenversicherung Mit Endfälliger Garantie Als Direktversicherung
Beitrag und Kosten. 11 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlichhalbjähr- lich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Die Beitragszahlweise wirkt sich auch auf die Summe der Beiträge aus, die Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in insge- samt für Ihren Vertrag zahlen (§ 29 und § 37)Versicherungsschutz zahlen. Das heißt zum Beispiel: Bei jährlichen Bei- trägen ist die Beitragssumme insgesamt geringer als bei monatlichen Beiträgen.
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen Einmalbeitrag oder in In der beitragsfreien beitrags- freien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Grundfähigkeits Versicherung
Beitrag und Kosten. 11 13 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 14 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende laufende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 32 und § 3743).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen gegen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler Versicherungsver- mittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnenver- rechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Hybrid Rentenversicherung
Beitrag und Kosten. 11 12 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 12 13 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) sowie jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich (lau- fende laufende Beiträge) zahlen. Zusätzlich können Sie weitere Beiträge (Zuzahlungen) in Ihren Vertrag zahlen (§ 29 30 und § 3741).
(2) Die Beiträge müssen Sie zu Beginn einer jeden Versicherungsperiode zahlen. Die Versicherungsperiode entspricht der vereinbarten Beitragszahlweise. Bei Verträgen ge- gen gegen Einmalbeitrag oder in der beitragsfreien Zeit ist die Versicherungsperiode ein Jahr.
(3) Sie müssen dem Lastschrifteinzug der Beiträge zustimmen oder die Beiträge auf ein von uns benanntes Konto überweisen oder einzahlen. Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
(4) Sie zahlen die Beiträge auf Ihre Kosten und Gefahr.
(5) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir eventuelle Beitragsrückstände verrechnen.
(1) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles ge- tan getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. Den Fälligkeitstag finden Sie im Abschnitt "Vertragsübersicht" der Individuellen Kundeninformation. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, gilt die Zahlung als rechtzei- tigrechtzeitig, wenn - wir den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen konnten und - Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen haben. Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie den Beitrag unverzüglich nach unserer Aufforde- rung Aufforderung zahlen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfah- rens Lastschriftverfahrens zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung