Beitragsfreiheit bei Krankenhausaufenthalten ab dem 92. Tag. Dauert ein Krankenhausaufenthalt länger als 91 Tage, stellen wir die versicherte Person ohne Anrechnung auf ei- nen etwaigen Selbstbehalt von der Beitragszahlung für den über 91 Tage hinausgehenden Krankenhausaufent- halt frei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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