Common use of Beitragsfreistellung nach Entbindung Clause in Contracts

Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine kei- ne Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei beitragsfrei weitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZintro|Privat-Spezial versi- cherten ver- sicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Le- bensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei bei- tragsfrei weitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang Um- fang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten VaterZF versicherten Va- ter, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei bei- tragsfrei weitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang Um- fang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten VaterZZ versicherten Va- ter, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei bei- tragsfrei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang Um- fang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZZF-Spezial versi- cherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei bei- tragsfrei weitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang Um- fang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial intro|Privat versi- cherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten versicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine kei- ne Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei beitragsfrei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZZF-Spezial versi- cherten versicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübtaus- geübt wird, längstens jedoch für sechs Monate, wird der Tarif für die betroffene versicherte Person beitrags- frei weitergeführt – längstens jedoch für sechs Monatebeitragsfrei weitergeführt. Der Umfang der Leistungspflicht Leistungs- umfang des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten versicherten Vater, wenn er anstelle an- stelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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Beitragsfreistellung nach Entbindung. Solange die versicherte Person im Anschluss an eine Entbindung keine Erwerbstätigkeit ausübt, wird der Tarif für die versicherte Person beitrags- frei bei- tragsfrei weitergeführt - längstens jedoch für sechs Monate. Der Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ändert sich in dieser Zeit nicht. Diese Regelung gilt sinngemäß für den in Tarif uni-ZZ-Spezial versi- cherten intro|Privat versicherten Vater, wenn er anstelle der Mutter in den ersten sechs Lebens- monaten Lebensmonaten des Kindes keine Erwerbstätigkeit ausübt.

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