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Zahlstelle Musterklauseln

Zahlstelle. Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.
Zahlstelle. Zahlstelle ist Banque Pictet & Cie SA mit Sitz in Carouge (GE).
Zahlstelle. Die Zahlstelle in der Schweiz ist die CACEIS Bank, Montrouge, succursale de Nyon / Suisse, Route de Xxxxx 00, XX-0000 Xxxx.
Zahlstelle. Zahlstelle in der Schweiz ist die Bank Linth LLB AG, Xxxxxxxxxxxxxx 0, XX-0000 Xxxxxx.
Zahlstelle. Zahlstelle in der Schweiz ist die Depotbank Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxxxx.
Zahlstelle. 5.1. Funktion der Zahlstelle: Die Anleiheschuldnerin ist verpflichtet, alle gemäß Ziff. 3. und 4. geschuldeten Beträge an die Zahlstelle zu zahlen, ohne das – abgesehen von der Beachtung anwendbarer gesetzlicher Vorschriften (Steuer-, Devisen- und/oder sonstige Normen) – von den Anleihegläubigern eine gesonderte Erklärung oder die Erfüllung einer anderen Förmlichkeit verlangt werden darf. Die Zahlstelle wird die zu zahlenden Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Anleihegläubiger überweisen. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft handelt ausschließlich als Beauftragte der Anleiheschuldnerin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. 5.2. Benennung anderer Zahlstelle: Für den Fall der Kündigung des Zahlstellenvertrags durch eine Partei ist die Anleiheschuldnerin berechtigt und verpflichtet, eine neue Zahlstelle zu benennen. 5.3. Bekanntmachung Benennung anderer Zahlstelle: Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Anleiheschuldnerin unverzüglich gemäß Ziff. 13. oder, falls dies nicht möglich sein sollte, in sonstiger angemessener Weise öffentlich bekannt zu geben.
Zahlstelle. Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Eine externe Zahlstelle wurde nicht bestellt.
Zahlstelle. 8.1 Zahlstelle ist die futurum bank AG mit dem Sitz in Frankfurt am Main (die „Zahlstelle“). Die Zahlstelle ist berechtigt, sich der Dienste Dritter zu bedienen und/oder Aufgaben an Dritte zu übertragen. Die Zahlstelle in ihrer Eigenschaft als solche handelt ausschließlich als Beauftragte der Emittentin und steht nicht in einem Auftrags- oder Treuhandverhältnis zu den Anleihegläubigern. Die Zahlstelle übernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenüber den Anleihegläubigern. 8.2 Die Emittentin wird dafür Sorge tragen, dass stets eine Zahlstelle vorhanden ist. Die Emittentin ist berechtigt, andere Banken als Zahlstelle zu bestellen. Die Emittentin ist weiterhin berechtigt, die Bestellung einer Bank als Zahlstelle zu widerrufen. Im Falle einer solchen Abberufung oder falls die bestellte Bank nicht mehr als Zahlstelle tätig werden kann oder will, bestellt die Emittentin eine andere Bank als Zahlstelle. Die Bestellung einer anderen Zahlstelle ist von der Emittentin unverzüglich gemäß Ziff. 12 bekannt zu machen.
Zahlstelle. Zahlstelle ist die Depotbank, die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne.
Zahlstelle. Zahlstelle für die Inhaberschuldverschreibungen ist Xxxxxx Xxxxxxxxxx AG, Xxxxxxxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxx. Die Emittentin überweist die Zinsen und den Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag) vor Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages an die Zahlstelle. Die Zahlstelle wird die Beträge der Clearstream Banking AG zur Zahlung an die Depotbanken der Anleger überweisen. Sämtliche Zahlungen an die Clearstream Banking AG oder an deren Order befreien die Emittentin in der Höhe der geleisteten Zahlungen von ihren Verbindlichkeiten aus den Inhaberschuldverschreibungen gegenüber den Anlegern. Depotstelle für die girosammelverwahrten Inhaberschuldverschreibungen ist die Clearstream Banking AG, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx.