Beladung. Der KUNDE ist verpflichtet, für die Kennzeichnung der Fahrzeuge, Behälter und Abfälle zu sorgen. Er hat uns vollständige Angaben über die Art des Abfalls und dessen Bestandteile spä- testens bei Abschluss des Vertrages mitzuteilen, insbesondere sind Abfälle, die der GGVSEB/ ADR unterliegen, besonders zu deklarieren. Der KUNDE darf die zulässige Nutzlast der Fahrzeuge und Behälter nicht überschreiten und muss die Beladung so vornehmen, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist (gemäß GGVSEB/ ADR). Der KUNDE haftet für alle Schäden und Kosten, die durch Überladung bzw. falsche Bela- dung und/oder falsche Deklaration entstehen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Beladung. Der KUNDE ist verpflichtet, für die Kennzeichnung der Fahrzeuge, Behälter und Abfälle zu sorgen. Er hat uns vollständige Angaben über die Art des Abfalls und dessen Bestandteile spä- testens bei Abschluss des Vertrages mitzuteilen, insbesondere sind Abfälle, die der GGVSEB/ ADR unterliegen, besonders zu deklarieren. Der KUNDE darf die zulässige Nutzlast der Fahrzeuge und Behälter nicht überschreiten und muss KUNDEdarfdiezulässige Nutzlastder Fahrzeugeund Behälternichtüberschreitenundmuss die Beladung so vornehmen, dass ein sicherer Transport gewährleistet ist (gemäß GGVSEB/ ADR). Der KUNDE haftet für alle Schäden und Kosten, die durch Überladung bzw. falsche Bela- dung und/oder falsche Deklaration entstehen.
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