Common use of Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks Clause in Contracts

Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks. Die Bank belastet den Gegenwert eines einzulösenden Schecks dem hierfür vorab vom Einlagenkreditinstitut vorgegebenen PM- bzw. HAM-Konto. Schecks zulasten von Dotations- konten werden dem jeweiligen Dotationskonto belastet. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat das Einla- genkreditinstitut unverzüglich zu erheben. Widerspricht das Einlagenkreditinstitut der Bu- chung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gut- schrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlö- sung berechtigt gewesen wäre.

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Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks. Die Bank belastet den Gegenwert eines einzulösenden Schecks dem hierfür vorab vom Einlagenkreditinstitut Ein- lagenkreditinstitut vorgegebenen PM- bzw. HAM-Konto. Schecks zulasten von Dotations- konten Dota- tionskonten werden dem jeweiligen Dotationskonto belastet. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat das Einla- genkreditinstitut unverzüglich zu erheben. Widerspricht das Einlagenkreditinstitut der Bu- chung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gut- schrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlö- sung berechtigt gewesen wäre.

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Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks. Die Bank belastet den Gegenwert eines einzulösenden Schecks dem hierfür vorab vom Einlagenkreditinstitut Ein- lagenkreditinstitut vorgegebenen PM- bzw. HAMMCA-Konto. Schecks zulasten von Dotations- konten zur Bargeldauszahlung werden dem jeweiligen Dotationskonto belastet. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat das Einla- genkreditinstitut unverzüglich zu erheben. Widerspricht das Einlagenkreditinstitut der Bu- chung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gut- schrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlö- sung berechtigt gewesen wäre.

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Belastung der Gegenwerte von einzulösenden Schecks. Die Bank belastet den Gegenwert eines einzulösenden Schecks dem hierfür vorab vom Einlagenkreditinstitut vorgegebenen PM- bzw. HAM-Konto. Schecks zulasten von Dotations- konten Dota- tionskonten werden dem jeweiligen Dotationskonto belastet. Einwendungen gegen Zahlungsvorgänge aus dem beleglosen Scheckeinzug hat das Einla- genkreditinstitut Einlagenkreditinstitut unverzüglich zu erheben. Widerspricht das Einlagenkreditinstitut der Bu- chung Buchung eines Zahlungsvorgangs aus dem beleglosen Scheckeinzug, so ist die Bank zur Gut- schrift Gutschrift des Scheckbetrages und zum Ersatz eines etwa darüber hinausgehenden Schadens nur dann verpflichtet, wenn sie im Falle der Vorlegung des Schecks nicht zu dessen Einlö- sung Einlösung berechtigt gewesen wäre.

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