Common use of Benutzung der E-Ladesäulen Clause in Contracts

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergie, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Ladekarte Fairstromemobil, Ladekarte Fairstromemobil, Ladekarte Fairstromemobil

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWO, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner Roaming- Partner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie SWO hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 00000 0000-000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur E Ladekartenabrechnung

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergiedes WWV, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige AC Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt und dem dazugehörigen Parkplatz zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie des WWV hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 zu melden dort angegebenen (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieenewa GmbH, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner Ro- amingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen vorgesehe- nen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung Stra- ßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter Wechselrich- ter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung Bela- dung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie so- wie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung Be- ladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt La- depunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie enewa GmbH hat der Kunde unverzüglich unver- züglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 000 000 - 33 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) 4.1 Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieEWF, der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Kooperations- partner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienenbe- dienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen Steckerty- pen verwenden. (2) 4.2 Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen je- weiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) 4.3 Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts Ladege- räts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße ordnungsge- mäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung Beladungs- leistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber Dar- über hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gel- tenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) 4.5 Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie EWF hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 Telefonnum- mer 05631 955-1010 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder we- der begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) . Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWU, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienenbe- dienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) . Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) . Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen zu- gelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) . Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) . Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie SWU hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 Tele- fonnummer 0731 60000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergiedes e-werks, der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Koope- rationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln behan- deln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen vorge- sehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen Informati- onen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebendmaß- gebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen Nutzungsbedin- gungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts Lade- xxxxxx kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße ord- nungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleistengewähr- leisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel Hilfs- mittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung Beendi- gung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Lade- säulen des e-werks hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / (0000) 00 00 0000 00 0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. (6) Das manuelle Reduzieren der Ladeleistung ist unzulässig.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergie, TEN eG der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Ko- operationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln behan- deln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen vorge- sehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen Informa- tionen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebendmaß- gebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen Nutzungsbedin- gungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts La- degeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls Andern- falls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleistenge- währleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung Beendi- gung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen Lade- säulen der FairEnergie TEN eG hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline der TEN eG unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 00000-000000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Greven GmbH, der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Koopera- tionspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen halböffentli- chen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen Nutzungs- bedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter gleich- spannungs-behafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus hin- aus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften Vor- schriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Greven GmbH hat der Kunde unverzüglich an die ladeserviceStörungsnummer der Stadtwerke Greven GmbH +00 0000 000-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Das Laden Von Elektrofahrzeugen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWK, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-E- Ladesäulen der FairEnergie SWK hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-ladeservice- Hotline unter der Telefonnummer 0241 0631 / 00 00 0000 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Ladeinfrastruktur

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Langenfeld GmbH, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-E- Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellensicherzustellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter V).Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie hat Stadtwerke Langenfeld GmbHhat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 00000- 000-000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Penzberg, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten genutzte Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Penzberg hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen E Mobilität

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieEnergie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, der Ladenetz- Lade- netz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und ÖffnungszeitenÖffnungs- zeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter gleichspannungs- behafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend umge- hend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Energie- und Was- serversorgung Rheine GmbH hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 Tele- fonnummer 05971-45210 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt fort- gesetzt werden.

Appears in 1 contract

Samples: Ladevertrag

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) . Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWU, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) . Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) . Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung Bela- dungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) . Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) . Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie SWU hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 0731/60000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Zur Nutzung Der Swu Elektrotankstellen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWK, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-E- Ladesäulen der FairEnergie SWK hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-ladeservice- Hotline unter der Telefonnummer 0241 0631 / 00 00 0000 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Von E Ladesäulen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWN, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. Ab einer Standzeit von über 240 Minuten (4 Stunden) fallen Blockierkosten laut Preisblatt eMobilität an. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie SWN hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 036481/247-0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Nutzung Der Strom Ladestationen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Mengen, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Mengen hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / + 00 00 000 0000 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf dar in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Ladeinfrastrukturvertrag

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergiedes WWV, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-E- Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige AC Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt und dem dazugehörigen Parkplatz zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie des WWV hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 zu melden dort angegebenen (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Norderney GmbH, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße ordnungs- gemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels Ladeka- bels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Norderney GmbH hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 00000- 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Nutzungsvertrag

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergievon Autohaus Kahle, der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Kooperations- partner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten Nutzungsbedingungen ein- halten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich ausschließ- lich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen La- desäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx ladenetz. de und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen halböf- fentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber je- weiligen Ladesäulen Betreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter gleich- spannnungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls An- dernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig zu- lässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung Beladung Leistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden Kun- den genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs Ladevor- gangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernenentfer- nen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie von Auto- haus Kahle hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 +49 (511) 27 999-0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieAlexianer Krefeld GmbH, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-E- Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter gleichspannnungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung Beladung Leistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Die Alexianer Krefeld GmbH ist berechtigt, ab der 241. Minute eine Blockiergebühr zu erheben. (6) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Alexianer Krefeld GmbH hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 +49 (2151) 334-0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Agb Zum E Ladevorgang

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergiedes Lieferanten, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Der Kunde hat die E-Ladesäule so zu nutzen, dass störende Rückwirkungen auf Einrichtungen Dritter, der Partner oder des Lieferanten ausgeschlossen sind. (3) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (34) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (45) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (56) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie des Lieferanten hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 00000 0000-000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden. (7) Je nach Ausstattung der jeweiligen E-Ladesäule ist der Lieferant zur Lieferung in Wechselstrom (AC) oder Gleichstrom (DC) berechtigt. Fahrzeuge, die ausschließlich im Wechselstrom oder Gleichstrom beladen werden können, dürfen nur an entsprechenden E-Ladesäulen beladen werden.

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Samples: Liefervertrag

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieSWE, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- Nutzungs-bedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich ausschließ- lich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung Straßenverkehrs- ordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie SWE hat der Kunde unverzüglich an die ladeservicelade- service-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 0000 0000 00 00 0000 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx XXX wird daraufhin von xxx xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Nutzungsvertrag Für Ladeinfrastruktur

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergiedes e-werks, der Ladenetz- Kooperationspartner Ladenetz-Koope- rationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln behan- deln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen vorge- sehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen Informati- onen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebendmaß- gebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen Nutzungsbedin- gungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts Lade- xxxxxx kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße ord- nungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleistengewähr- leisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel Hilfs- mittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung Beendi- gung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Lade- säulen des e-werks hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / (0000) 00 00 0000 00 0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Bad Harzburg GmbH, der Ladenetz- Ladenetz-Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienenbe- dienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen einhalten Nutzungsbedingungen ein- halten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung Straßenver- kehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen Nut- zungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen zu- gelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber Dar- über hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel Hilfs- mittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt Lade- punkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Bad Harzburg GmbH hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer Te- lefonnummer 0241 / 51 00 00 0000 5555 zu melden (24/7 VerfügbarkeitVerfügbar- keit). XxxxXxxxxxx Die Stadtwerke Bad Harzburg GmbH wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetzt. Ein Ladevorgang Ladevor- gang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Ladekarte Bad Harzburg „öko Drive“

Benutzung der E-Ladesäulen. (1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der FairEnergieStadtwerke Wesel, der Ladenetz- Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er wird die angebrachten Nutzungs- bedingungen Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden. (2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf xxxxxxxx.xx und die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen und Öffnungszeiten. (3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspannungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V). Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Beladungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. (4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs umgehend vom Ladepunkt zu entfernen. (5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der FairEnergie Stadtwerke Wesel hat der Kunde unverzüglich an die ladeservice-Hotline unter der Telefonnummer 0241 / 00 00 0000 +49 (0) 281/9660- 0 zu melden (24/7 Verfügbarkeit). XxxxXxxxxxx wird daraufhin von xxxxxxxx.xx umgehend in Kenntnis gesetztmelden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen