Beratung, Dokumentation und Aushändigung Musterklauseln

Beratung, Dokumentation und Aushändigung. Die Beratung hat gemäß den Wünschen und Vorgaben des Kunden zu erfolgen. Es ist notwendig, mit dem Kunden im Detail zu klären, für welchen Beratungszweck er sich interessiert. Der Beratungswunsch sowie die durchgeführte Beratung sind umfassend zu dokumentieren, sodass der gesamte Geschäftsfall auch viele Jahre später (zum Beispiel 25 Jahre) anhand der Beratungsdokumentati on korrekt und vollständig nachvollzogen werden kann. Die Dokumentation der Beratung und aller damit in Verbindung stehenden Unterlagen, wie beispielsweise Anträge, Beratungsprotokolle, An legerprofile usw., ist in physischer oder elektronischer Form zu erstellen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch nach vielen Jahren (zum Beispiel 25 Jahre) die Dokumentation noch vorhanden, lesbar und auswertbar ist. Die Beratungsdokumentation ist dem Kunden auszuhändigen, und es ist vom Kunden eine Bestätigung über den Erhalt dieser einzuholen. Dies kann beispielsweise durch eine E- Mail erfolgen, in der die Unterlagen dem Kunden elektronisch übermittelt werden und der Kunde bestätigt, dass er sie erhalten hat (eine einfache Lesebestätigung ist hierfür nicht ausreichend).