Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrausweise. Für Zeitfahrausweise des VMS-Tarifes im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgen- den Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seines Zeitfahrausweises am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereiches seines Fahraus- weises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschä- digung beträgt dabei für Zeitfahrausweise des Schienenpersonennahverkehrs: