Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrkarten des Schienen- personennahverkehrs (außer Fahrrad-Zeitkarten): i. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 2. Wagenklasse ii. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro für eine Zeitfahrkarte werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen- und Monatskarten sowie Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte. Für Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb des Geltungs- bereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum seiner Fahrradtageskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis oder der Fahraus- weiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden.
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Samples: Allgemeine Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen
Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrkarten des Schienen- personennahverkehrs Schienenpersonennahverkehrs (außer Fahrrad-Zeitkarten):
i. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 2. Wagenklasse
ii. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro für eine Zeitfahrkarte werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen- und Monatskarten sowie Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum Gel- tungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte. Für Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen Entschä- digungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises Zeit- fahrkartenpreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb inner- halb des Geltungs- bereichs Geltungsbereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro Eu- ro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum seiner FahrradtageskarteFahrradta- geskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag Entschädi- gungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte Fahr- radtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis oder der Fahraus- weiskopie Fahrausweiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden. Mit den Pauschalbeträgen im Nahverkehr werden 99,8% der Kunden mit Zeitkarten des Nah- verkehrs besser gestellt, als wenn eine Spitzberechnung der Entschädigungsbeträge erfolgen würde. Grund hierfür ist, dass Zeitkarten zwar vielfach einen nominell hohen Preis haben, der resultierende tatsächliche Preis je Fahrt jedoch z.B. gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis erheblich rabattiert ist. Aufgrund des Schwellwertes von 4,00 Euro für die Auszahlung der Ent- schädigungsbeträge ist es notwendig, die Entschädigungsanträge für eine Zeitfahrkarte jeweils gesammelt einzureichen. Bei Xxxxxxx- und Streckenzeitkarten für ICE und IC/EC-Xxxx ist die gesammelte Einreichung nicht notwendig, da die Entschädigungspauschalen über dem Schwellwert von 4,00 Euro lie- gen.
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Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner sei- ner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt be- trägt dabei für Zeitfahrkarten des Schienen- personennahverkehrs Schienenpersonennahverkehrs (außer Fahrrad-Fahrrad- Zeitkarten):
i. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 2. Wagenklasse
ii. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro für eine Zeitfahrkarte werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt er- folgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen- Wo- chen- und Monatskarten sowie Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Geltungsdauer gesammelt gesam- melt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte. Für Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen Ent- schädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt ge- sammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer Gel- tungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen Entschädi- gungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch An- spruch auf einen Entschädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb des Geltungs- bereichs Geltungsbereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum Gültigkeitszeit- raum seiner Fahrradtageskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis Fahraus- weis oder der Fahraus- weiskopie Fahrausweiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten Zeitfahrausweise des VMT-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Berech- nungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte seines Zeitfahrausweises am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrkarten Zeitfahrausweise des Schienen- personennahverkehrs (außer Fahrrad-Zeitkarten):Schienenpersonennahverkehrs:
i. I. 1,50 Euro € je Fall bei Zeitfahrkarten Zeitfahrausweis für die 2. Wagenklasse
iiWagenklasse II. 2,25 Euro € je Fall bei Zeitfahrkarten Zeitfahrausweis für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen unterhalb der Auszahlungsuntergrenze von zusammen weniger als 4,00 Euro € für eine Zeitfahrkarte einen Zeitfahrausweis werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht einge- Beförderungsbedingungen des VMT Anlage A: Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr | Seite 81 bei Zugverspätungen, Zugausfällen und resultierenden Anschlussversäumnissen (PBefAusglV) reicht werden, bei Wochen- und Wochen-, Monatskarten, Abo-Monatskarten sowie Zeitfahrkarten Zeitfahrausweisen mit einer kürzeren Geltungsdauer (Tageskarten) gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkartedes Zeitfahrausweises. Für Zeitfahrkarten Zeitfahrausweise des VMT-Tarifs im Sinne der Fahrgastrechte mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro € (Auszahlungsuntergrenze) erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehenvorse- hen. Bei Zeitfahrkarten Zeitfahrausweisen werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises Zeitfahrausweispreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb des Geltungs- bereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum seiner Fahrradtageskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis oder der Fahraus- weiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden.
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Samples: VMT Fahrgastinformation
Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrkarten des Schienen- personennahverkehrs Schienenpersonennahverkehrs (außer Fahrrad-Zeitkarten):
i. i) 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 2. Wagenklasse
ii. ) 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro für eine Zeitfahrkarte werden wer- den nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen Entschädigungsfor- derungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen- und Monatskarten sowie Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der ZeitfahrkarteZeitfahr- karte. Für Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen Entschädigungszahlun- gen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche Entschädigungsan- sprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten Zeit- fahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen Entschädi- gungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag Ent- schädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb inner-halb des Geltungs- bereichs Geltungsbereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum Gül- tigkeitszeitraum seiner Fahrradtageskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen Ent- schädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte Fahr-radtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis oder der Fahraus- weiskopie Fahrausweiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden.
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Samples: Beförderungsbestimmungen
Berechnung der Entschädigung für Zeitfahrkarten. Für Zeitfahrkarten finden die nachfolgenden Berechnungskriterien Anwendung: Der Fahrgast hat einen Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitszeitraum seiner Zeitfahrkarte am Fahrtziel innerhalb des Geltungsbereichs seines Fahrausweises wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung beträgt dabei für Zeitfahrkarten des Schienen- personennahverkehrs Schienenpersonennahverkehrs (außer Fahrrad-Zeitkarten):
i. 1,50 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 2. Wagenklasse
ii. 2,25 Euro je Fall bei Zeitfahrkarten für die 1. Wagenklasse Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro für eine Zeitfahrkarte werden nicht ausgezahlt. Eine Kumulation der Entschädigungsbeträge erfolgt nur, wenn die Entschädigungsforderungen gesammelt eingereicht werden, bei Wochen- und Monatskarten sowie Zeitfahrkarten mit einer kürzeren Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitfahrkarte. Für Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat erfolgen die Entschädigungs- zahlungen Entschädigungszahlungen jeweils auf Antrag, wenn der Entschädigungsanspruch der gesammelt eingereichten Entschädigungsansprüche den Betrag von mindestens 4,00 Euro erreicht. Der Tarif eines Angebotes kann für bestimmte Zeitfahrkarten mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Monat eine gesammelte Einreichung der Entschädigungsforderungen nach Ablauf der Gültigkeit des Fahrausweises vorsehen. Bei Zeitfahrkarten werden insgesamt jedoch höchstens 25 % des tatsächlich gezahlten Zeitfahr- kartenpreises Zeitfahrkartenpreises entschädigt. Fahrradtageskarten des Nahverkehrs sind Zeitfahrkarten. Der Fahrgast hat einen Anspruch auf einen Entschädigungsbetrag aus seiner Fahrradtageskarte, wenn er am Fahrtziel innerhalb des Geltungs- bereichs Geltungsbereichs seines eigenen Fahrausweises eine Verspätung von mindestens 60 Minuten erlitten hat. Die Entschädigung aus der Fahrradtageskarte beträgt dabei 0,40 Euro je mit mindestens 60 Minuten verspäteter Fahrt im Gültigkeitszeitraum seiner Fahrradtageskarte. Der Entschädigungsanspruch aus der Fahrradtageskarte wird zu dem Entschädigungsbetrag aus dem Fahrausweis des Reisenden selbst addiert. Auszahlungsbeträge für Entschädigungen von zusammen weniger als 4,00 Euro werden nicht ausgezahlt. Die Fahrradtageskarte muss im Original zusammen mit dem Fahrausweis oder der Fahraus- weiskopie Fahrausweiskopie des Reisenden zur Entschädigung eingereicht werden.
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