Common use of Bereitstellung des Übergabepunktes (ÜP) Clause in Contracts

Bereitstellung des Übergabepunktes (ÜP). 3.1 Bei Neuanschlüssen zur Bereitstellung eines Übergabepunktes erhebt SWS einen Baukostenzuschuss in Abhängigkeit von der anteiligen Höhe der Erschließungs- bzw. Baukosten. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird gesondert vereinbart. 3.2 Ist die Bereitstellung eines Übergabepunktes (ÜP) vereinbart, erfolgt die Errichtung, Wartung und Betreibung der Hausinstallation ab Über- gabepunkt durch den Anschlussnehmer auf dessen Kosten; auf dessen Wunsch durch SWS über Aufwandsberechnung. 3.3 Kosten für Änderungen des Anschlusses oder der Hausinstallation sind vom Anschlussnehmer zu tragen und werden von SWS nach Aufwand berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereitstellung des Übergabepunktes (ÜP). 3.1 2.1 Bei Neuanschlüssen zur Bereitstellung eines Übergabepunktes erhebt SWS einen Baukostenzuschuss in Abhängigkeit von der anteiligen Höhe der Erschließungs- bzw. Baukosten. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird gesondert vereinbart. 3.2 2.2 Ist die Bereitstellung eines Übergabepunktes (ÜP) vereinbart, erfolgt die Errichtung, Wartung und Betreibung der Hausinstallation Hausinstalla- tion ab Über- gabepunkt Übergabepunkt durch den Anschlussnehmer auf dessen Kosten; auf dessen Wunsch durch SWS über AufwandsberechnungAufwandsberech- nung. 3.3 Kosten für Änderungen des Anschlusses oder der Hausinstallation sind vom Anschlussnehmer zu tragen und werden von SWS nach Aufwand berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bereitstellung des Übergabepunktes (ÜP). 3.1 Bei Neuanschlüssen zur Bereitstellung eines Übergabepunktes erhebt SWS einen Baukostenzuschuss in Abhängigkeit von der anteiligen Höhe der Erschließungs- bzw. Baukosten. Die Höhe des Baukostenzuschusses wird gesondert vereinbart. 3.2 . Ist die Bereitstellung eines Übergabepunktes (ÜP) vereinbart, erfolgt die Errichtung, Wartung und Betreibung der Hausinstallation ab Über- gabepunkt Übergabepunkt durch den Anschlussnehmer auf dessen Kosten; auf dessen Wunsch durch SWS über Aufwandsberechnung. 3.3 . Kosten für Änderungen des Anschlusses oder der Hausinstallation sind vom Anschlussnehmer zu tragen und werden von SWS nach Aufwand berechnet.

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Samples: Telecommunications