Vertragslaufzeit und Kündigung Musterklauseln
Vertragslaufzeit und Kündigung a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorge- nannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jeder- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziffer 10.1 a) am Tag der Rufnummernübernahme (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berech- tigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt.
10.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
10.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10.4 Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen.
10.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, laufen die von Vodafone im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht.
10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde – für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerhebli...
Vertragslaufzeit und Kündigung. (1) Der Kunde kann im Dashboard die gewünschte Vertragslaufzeit selbst bestimmen, indem er ein festes Zeitguthaben bucht (Vorausbezahlung der gewünschten Laufzeit). Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.
(2) Sollte der Kunde eine wiederkehrende Zahlung eingerichtet haben, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die von ihm ausgewählte Laufzeit. Er kann seinen Account jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere im Dashboard ordentlich kündigen. Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung und unwiderruflicher Löschung des Accounts wird das noch vorhandene Zeitguthaben nicht ausgezahlt. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, die wiederkehrende Zahlung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu deaktivieren. Auf diesem Wege endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der vorausbezahlten Laufzeit.
(3) Bei einer einmaligen Zahlungsweise endet der Vertrag mit Ablauf der ausgewählten Laufzeit, sofern der Kunde vor Ablauf keine Zahlung für eine neue Laufzeit leistet.
(4) Der Kunde kann die Vertragslaufzeit vor Ablauf der aktuellen Laufzeit jederzeit anpassen. Das Ablaufdatum findet der Kunde in seinem Dashboard unter „Account verwalten & bezahlen“.
(5) Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für uns liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn Kundeninhalte gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, den Kunden trifft an der Speicherung dieser Inhalte kein Verschulden.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung sind wir zur Löschung des Accounts bzw. der Kundeninhalte berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns werden die Kundeninhalte noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorgehalten; dies gilt nicht, soweit wir durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen dieser Inhalte Gefahr laufen, uns einer (straf-)rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.
Vertragslaufzeit und Kündigung. Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigung. (1) Die jeweilige Laufzeit unseres Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Coaching/der gebuchten Beratung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, du hast mein gesamtes Honorar gezahlt und ich habe die entsprechende Gegenleistung erbracht.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht meinerseits liegt insbesondere dann vor, wenn du mehr als 2 Male mit den Zahlungen in Verzug geraten bist, wenn du vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hast oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 5.1 Der Sondervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform zu erklären. Soweit mit der Ammer-Loisach Energie GmbH bereits ein Stromliefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des bisher geltenden Liefervertrages mit der Ammer-Loisach Energie GmbH. Sondervertrag XXXXX xxxxx: Der Sondervertrag kann mit einer Frist von jeweils einem Mo- nat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Stand: 02/2018
5.2 Bei Umzug endet der Vertrag nicht automatisch, sondern setzt sich an der neuen Abnah- mestelle fort. Einen Umzug hat der Kunde der Ammer-Loisach Energie GmbH daher mit einer Frist von vier Wochen vor dem Umzugsdatum unter Angabe der neuen Anschrift und ggf. der neuen Bankverbindung in Textform oder telefonisch anzuzeigen. Ist die Beliefe- rung durch die Ammer-Loisach Energie GmbH an der neuen Abnahmestelle nicht möglich, wird die Ammer-Loisach Energie GmbH den Kunden hierüber in Textform informieren. In diesem Fall sind beide Parteien dazu berechtigt, den Vertrag zum Datum des Umzugs in Textform zu kündigen.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 3.2.1. Bei Verträgen ohne Preisgarantie (siehe Ziffer 2 des Sondervertrages) kann der Vertrag vom Kunden oder von SWD mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich bei fehlender Kündigung auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sollte der Kunde oder SWD den Sondervertrag, kündigen, werden die Contract-ID sowie die Ladekarte des Kunden von SWD gemäß Ziffer 13 gesperrt.
3.2.2. Verträge mit Preisgarantie können vom Kunden und von SWD mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit gekündigt werden. Daneben ist SWD zum Ablauf der Preisgarantiefrist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich ohne Preisgarantie auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 10.1.Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung sowie ggf. aus der Rechnung. 10.2.Vertragslaufzeit des Hauptauftrages Bei einem sog. Hauptauftrag handelt es sich um einen Eintrag im jeweiligen Telefonverzeichnis (Print und Online), ggf. mit zeitgleich abgeschlossenen, erweiternden Funktionen, wie z.B. zusätzlichen Suchwörtern, Premiumtreffern o.ä. Der Hauptauftrag beginnt mit Auftragsabschluss und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden; andernfalls erfolgt eine automatische Verlängerung um erneute 12 Monate. 10.3.Vertragslaufzeit des Erweiterungsauftrages Ein sog. Erweiterungsauftrag ist gegeben, wenn zeitlich vor Abschluss dieses Auftrages bereits ein Hauptauftrag in derselben Ausgabe des jeweiligen Verzeichnisses (Das Telefonbuch, Gelbe Seiten, Das Örtliche) abgeschlossen wurde, der durch den Erweiterungsauftrag lediglich ergänzt wird (z.B. durch nachträgliches Hinzufügen zusätzlicher Suchwörter, Premiumtreffer, o.ä.). Durch das notwendige Zusammenspiel von Hauptauftrag und Erweiterungsauftrag richtet sich die Laufzeit des Erweiterungsauftrages nach der verbleibenden Mindestlaufzeit des zuvor abgeschlossenen Hauptauftrages. Der Erweiterungsauftrag kann ebenfalls unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden; andernfalls erfolgt auch für den Erweiterungsauftrag eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate. Bitte beachten Sie, dass durch eine Kündigung des Hauptauftrages nicht automatisch auch eine Kündigung des Erweiterungsauftrages eintritt, sondern dass Hauptauftrag und Erweiterungsauftrag separat gekündigt werden müssen. 10.4.Sowohl bei Hauptaufträgen als auch bei Erweiterungsaufträgen kann die Laufzeit des Vertrages ggf. vom Zeitraum der Leistungserbringung abweichen. Der Zeitraum der Leistungserbringung, sowohl in Printform als auch in der Online-Ausprägung richtet sich nach der jeweiligen Print-Verzeichnisausgabe. Die Leistungserbringung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Etwas anderes gilt nur, sofern das jeweilige Printverzeichnis eine abweichende Gültigkeit hat. 10.5.Die Kündigung kann per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann verbindlich, wenn sie unter Verwendung derjenigen E-Mail-Adresse versendet wurde, die der Kunde bei Vertragsschluss oder nachträglich als Kontakt-Adresse hinterlegt hat. 10.6.Das Recht zur außerorden...
Vertragslaufzeit und Kündigung. 5.1 Der Sondervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform zu erklären. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. Soweit mit ALE bereits ein Stromliefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des bisher geltenden Liefervertrages mit ALE.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 11.1. Die Nutzungslaufzeit dieses Vertrages bzw. dieser Nutzungsbedingungen beginnt mit der beiderseitigen Vertragsunterzeichnung oder der Akzeptierung dieser Nutzungsbedingungen im EFSTA-Portal (Klick auf den Button „ich akzeptiere diese Nutzungsbedingungen“ inkl. Möglichkeit zum Download) oder dem produktiven Einsatz der EFSTA-Dienste, je nachdem was früher eintritt und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein (1) Jahr.
11.2. Die ordentliche Kündigung hat von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen.
11.3. Bei Kündigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, ob der Auftragnehmer die Löschung der Transaktionsdaten des Auftraggebers vornehmen soll. Erfolgt keine Mitteilung bleiben die Transaktionsdaten des Auftraggebers für die Dauer der vereinbarten Speicherfrist (6.2) gespeichert. Nach Ablauf der Speicherfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Sicherungskopien werden für weitere 30 Tage nach Ablauf der Speicherfristen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
11.4. Im Fall, dass der Auftragnehmer einer gesetzlichen Vorschrift und/oder einer rechtskräftigen richterlichen und/oder behördlichen Anordnung unterliegt, die nicht auf alle Unternehmen, die in einem Staat nach Punkt 1.1 ihren Sitz haben, anwendbar ist, und, die für den Auftragnehmer eine Fortführung dieser Vertragsbeziehung aus wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Gründen unzumutbar macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, das EFSTA-System in allen betroffenen Ländern zu ändern oder zu beenden. Der Auftragnehmer ist in so einem Fall berechtigt, nach Vorankündigung unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist die Annahme von Transaktionsdaten einzustellen. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung zur Aufbewahrung bereits angenommener Daten gemäß diesen Nutzungsbedingungen.
Vertragslaufzeit und Kündigung. Das Deutschland-Ticket kann an den von den Verkehrsunternehmen, Verkehrsver- bünden und Landestariforganisationen für Abonnement-Produkte eingerichteten Verkaufsstellen bzw. über deren Vertriebskanäle erworben werden. Das Deutschland-Ticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abon- nement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Das Deutschland-Ticket gilt im Falle einer Kündigung bis Betriebsschluss nach dem Ende des letzten Tages dieses Ka- lendermonats, längstens jedoch bis 3.00 Uhr des Folgetags. Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten ange- boten werden.