Vertragslaufzeit und Kündigung a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt diese mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung. In sämtlichen vorge- nannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jeder- zeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b) Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziffer 10.1 a) am Tag der Rufnummernübernahme (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berech- tigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Textform vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt.
10.2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist jeweils 12 Wochen zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragspartner erst zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag und/oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
10.3 Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
10.4 Die Kündigung muss unter Angabe der Kundennummer in Textform erfolgen.
10.5 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, laufen die von Vodafone im Rahmen von Verträgen über Zusatzangebote angebotenen weiteren Leistungen im Sinne von Ziffer 3.3 auf unbestimmte Zeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Die Kündigung der Verträge über weitere Leistungen berührt den Vertrag über Internetanschluss oder Festnetz-Telefonanschluss nicht.
10.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dieses ergibt sich insbesondere dann, wenn der Kunde – für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht unerhebli...
Vertragslaufzeit und Kündigung. Der vorliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigung. (1) Der Kunde kann im Dashboard die gewünschte Vertragslaufzeit selbst bestimmen, indem er ein festes Zeitguthaben bucht (Vorausbezahlung der gewünschten Laufzeit). Die Mindestvertragslaufzeit beträgt einen Monat.
(2) Sollte der Kunde eine wiederkehrende Zahlung eingerichtet haben, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um die von ihm ausgewählte Laufzeit. Er kann seinen Account jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, insbesondere im Dashboard ordentlich kündigen. Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung und unwiderruflicher Löschung des Accounts wird das noch vorhandene Zeitguthaben nicht ausgezahlt. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, die wiederkehrende Zahlung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu deaktivieren. Auf diesem Wege endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf der vorausbezahlten Laufzeit.
(3) Bei einer einmaligen Zahlungsweise endet der Vertrag mit Ablauf der ausgewählten Laufzeit, sofern der Kunde vor Ablauf keine Zahlung für eine neue Laufzeit leistet.
(4) Der Kunde kann die Vertragslaufzeit vor Ablauf der aktuellen Laufzeit jederzeit anpassen. Das Ablaufdatum findet der Kunde in seinem Dashboard unter „Account verwalten & bezahlen“.
(5) Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für uns liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn Kundeninhalte gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, es sei denn, den Kunden trifft an der Speicherung dieser Inhalte kein Verschulden.
(6) Mit Wirksamwerden der Kündigung sind wir zur Löschung des Accounts bzw. der Kundeninhalte berechtigt. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch uns werden die Kundeninhalte noch für eine Woche über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus zum Abruf vorgehalten; dies gilt nicht, soweit wir durch das Vorhalten oder Zugänglichmachen dieser Inhalte Gefahr laufen, uns einer (straf-)rechtlichen Verfolgung oder Inanspruchnahme Dritter auszusetzen.
Vertragslaufzeit und Kündigung. (1) Die jeweilige Laufzeit unseres Vertrages richtet sich nach dem gebuchten Coaching/der gebuchten Beratung. In der Regel endet der Vertrag automatisch durch Erfüllung. Das bedeutet, du hast mein gesamtes Honorar gezahlt und ich habe die entsprechende Gegenleistung erbracht.
(2) Das außerordentliche Kündigungsrecht jeder Partei bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht meinerseits liegt insbesondere dann vor, wenn du mehr als 2 Male mit den Zahlungen in Verzug geraten bist, wenn du vorsätzlich gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hast oder unser Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 13.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Die Pflicht zur Zahlung der monatlichen Nutzungsentgelte entsteht jedoch erst mit Herstellung der Nutzungsbereitschaft der Übertragungswege, d.h. spätestens mit der Abnahme im Sinne von Ziffer 5.4.
13.2 Verträge, für die eine Mindestlaufzeit vereinbart worden ist, verlängern sich stillschweigend jeweils um weitere zwölf Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Laufzeitende bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums kündigt.
13.3 Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen „Endnutzer“, d. h. um einen Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt; besteht trotz stillschweigender Vertragsverlängerung ein Kündigungsrecht. Der Endnutzer kann den Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.
13.4 Verträge ohne Mindestlaufzeit können von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
13.5 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
(a) der Vertragspartner für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der geschuldeten Entgelte oder eines nicht unerheblichen Teils hiervon in Verzug ist;
(b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der geschuldeten Entgelte in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das für zwei Monate geschuldete Entgelt erreicht;
(c) der Vertragspartner die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht beansprucht, bei der Benutzung gegen Strafvorschriften verstößt oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht;
(d) durch Verschulden des Vertragspartners die Qualität des Dienstes beeinträchtigt und die Funktion gestört wird, insbesondere im Falle der Manipulation der technischen Einrichtungen
(e) oder der Vertragspartnersonstige ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig verletzt und diese vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt und/oder rückgängig macht.
13.6 Kündigt der Vertragspartner das Vertragsverhältnis, bevor die vertragsgemäße Leistung übergeben bzw. abgenommen wurde bzw. verhindert der Vertragspartner die Erstellung eines Anschlusses ganz oder teilweise mit der Fo...
Vertragslaufzeit und Kündigung. 3.2.1. Bei Verträgen ohne Preisgarantie (siehe Ziffer 2 des Sondervertrages) kann der Vertrag vom Kunden oder von SWD mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich bei fehlender Kündigung auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sollte der Kunde oder SWD den Sondervertrag, kündigen, werden die Contract-ID sowie die Ladekarte des Kunden von SWD gemäß Ziffer 13 gesperrt.
3.2.2. Verträge mit Preisgarantie können vom Kunden und von SWD mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit gekündigt werden. Daneben ist SWD zum Ablauf der Preisgarantiefrist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wird der Vertrag nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich ohne Preisgarantie auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 20.1 Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate und kann bei gleicher Kündigungsfrist gekündigt werden.
20.2 Der Kunde ist verpflichtet, der EVS einen Umzug unverzüglich unter Angabe der neuen Anschrift und des konkreten Aus- und Einzugsdatums mitzuteilen. Diese Mitteilung bedarf der Textform.
20.3 Bietet die EVS an der neuen Abnahmestelle ebenfalls die Belieferung mit Strom an, wird die EVS den Kunden auch an der neuen Abnahmestelle zu den bisherigen Preisen und Bedingungen beliefern.
20.4 Bietet die EVS keine Stromlieferung an der neuen Abnahmestelle an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden mitgeteilten Auszugsdatum bzw. zu dem vom Netzbetreiber bestätigten Abmeldedatum.
20.5 Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mitteilung eines Umzugs, behält sich die EVS die Geltendmachung von möglichen Schadensersatzansprüchen vor.
20.6 Kündigungen bedürfen der Textform. Die EVS soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen.
20.7 Die EVS wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 6.1 Der Sondervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Recht zur außerordentli- chen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform zu erklären. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. Soweit mit GWBA bereits ein Erdgasliefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des bisher geltenden Liefervertrages mit GWBA. Sondervertrag AIB-Gas pro: Der Sondervertrag kann erstmalig zum Ende einer Erstlauf- zeit von 12 Monaten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Er kann nach Ende der Erstlaufzeit jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
6.2 Die Zusatzoption CO2-neutrales Erdgas kann jederzeit hinzugefügt oder gekündigt werden. Jeweiliger Abrechnungsbeginn ist das Datum der Unterschrift des Antrags. Zur Kündigung der Zusatzoption „Belieferung mit CO2-neutralem Erdgas“ gilt eine Frist von einem Monat auf das jeweilige Monatsende.
6.3 Im Falle eines Wohnsitzwechsels hat der Kunde das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wir- kung zu einem späteren Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat in seiner Kündigung die zukünftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der zukünftigen Entnah- mestelle mitzuteilen. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn GWBA dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform die Fortsetzung des Vertrages an des- sen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 5.1 Der Sondervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen sind in Textform zu erklären. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. Soweit mit ALE bereits ein Stromliefervertrag besteht, tritt der neue Vertrag an die Stelle des bisher geltenden Liefervertrages mit ALE.
Vertragslaufzeit und Kündigung. 1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses wird im Auftrag geregelt. Mangels anderweitiger Vereinbarung in Textform zwischen den Parteien gilt für alle Verträge und Leistungsbilder eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.
2. Soweit zwischen den Parteien nicht anderweitig verein- bart, beträgt die Kündigungsfrist für das Vertragsverhält- nis oder das jeweilige Leistungsbild drei (3) Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit. Jede Kündigung ent- faltet im Zweifel nur Wirksamkeit hinsichtlich des jeweils benannten Vertragsverhältnisses, bzw. Leistungsbildes.
3. Wird das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich mangels einer anderslautenden Verein- barung um weitere zwölf (12) Monate.
4. Das Recht der Parteien, den Vertrag wegen eines wich- tigen Grundes außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
(a) der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug;
(b) eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmahnung (zwingend in Textform) und angemessener Frist zur Einstellung des abgemahnten Verhaltens oder Zustands erneut gegen elementare Pflichten des Ver- trages;
(c) ein Verstoß des Kunden gegen Xxxx. 4 Abs. (4) dieser AGB.
5. Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform und der Unterzeichner der Erklärung muss identifizierbar sein.
6. In jedem Fall der Kündigung sind die von TrendView bereitgestellten, bzw. überlassenen Gegenstände zur Vertragsdurchführung vom Kunden zurückzugeben und die Code-Bestandteile von der jeweiligen Seite zu löschen.