Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den/die Käufer/-in über. b) Die Bereitstellung findet statt: • Durch Mitteilung der Bereitstellung durch die verkaufende Stelle. • Bei Meistgebotsverkäufen mit Erteilung des Zuschlags.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Brennholz an Verbraucher, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Brennholz
Bereitstellung und Gefahrenübergang. aa.) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des Holzes Brennholzes oder Flächenloses geht die Gefahr des zufälligen zufäl- ligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den/die Käufer/-in den Käufer über.
bb.) Die Bereitstellung findet statt: statt • Durch Mitteilung mit Versand der Bereitstellung durch die verkaufende StelleRechnung. • Bei Meistgebotsverkäufen bei Meistgebotsterminen mit Erteilung des Zuschlags.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bereitstellung und Gefahrenübergang. a) Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den/die Käufer/-in über.
b) Die Bereitstellung findet statt: • Durch Mitteilung Mit Erteilung der Bereitstellung Erlaubnis zur Aufarbeitung durch die verkaufende Stelle. • Bei Meistgebotsverkäufen mit Erteilung des Zuschlags.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Flächenlosen