Common use of BERICHTERSTATTUNG UND ERFOLGSKONTROLLE Clause in Contracts

BERICHTERSTATTUNG UND ERFOLGSKONTROLLE. (1) Hochschulen und MW kommen überein, dass die Berichterstattung gegenüber dem Landtag, der Landesregierung und der Öffentlichkeit sämtliche vorbenannten Punkte umfasst. Es erfolgt eine jährli- che Vorlage eines entsprechenden Finanzberichtes, einschließlich der Einnahmen und Ausgaben aus Leistungen für Dritte. Zudem wird die Leistungsfähigkeit der Hochschulen anhand der in Anlage 3 auf- geführten und mit den Hochschulen abgestimmten Indikatoren dargestellt. Eine inhaltliche Berichter- stattung in Form von Rektoratsberichten erfolgt sowohl nach dem Jahr 2022 für die dann zurückliegen- den Jahre der vorliegenden Zielvereinbarung (Zwischenbericht) als auch nach dem Jahr 2024 für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (jeweils zum 30.06. des Folgejahres) entsprechend den in der Ver- einbarung beschlossenen Aufgaben. Die Form der Berichte und Anlage können in der Laufzeit der Ziel- vereinbarung nach Abstimmung der Vertragsparteien den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

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