BERICHTERSTATTUNG UND ERFOLGSKONTROLLE. (1) Hochschulen und MW kommen überein, dass die Berichterstattung gegenüber dem Landtag, der Landesregierung und der Öffentlichkeit sämtliche vorbenannten Punkte umfasst. Es erfolgt eine jährli- che Vorlage eines entsprechenden Finanzberichtes, einschließlich der Einnahmen und Ausgaben aus Leistungen für Dritte. Zudem wird die Leistungsfähigkeit der Hochschulen anhand der in Anlage 3 auf- geführten und mit den Hochschulen abgestimmten Indikatoren dargestellt. Eine inhaltliche Berichter- stattung in Form von Rektoratsberichten erfolgt sowohl nach dem Jahr 2022 für die dann zurückliegen- den Jahre der vorliegenden Zielvereinbarung (Zwischenbericht) als auch nach dem Jahr 2024 für die gesamte Laufzeit der Vereinbarung (jeweils zum 30.06. des Folgejahres) entsprechend den in der Ver- einbarung beschlossenen Aufgaben. Die Form der Berichte und Anlage können in der Laufzeit der Ziel- vereinbarung nach Abstimmung der Vertragsparteien den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
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