Erfolgskontrolle Musterklauseln

Erfolgskontrolle. Einmal jährlich setzen sich die Vertragspartner zusammen, um den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu bewerten und wenn notwendig in gegenseitigem Einvernehmen Anpassungen und Änderungen vorzunehmen. Dies bedarf der Schriftform. Zum Ende der Laufzeit dieser freiwilligen Vereinbarung wird durch die Vertragspartner ein gemeinsamer Bericht vorgelegt, der insbesondere die Ergebnisse der vereinbarten Maßnahmen bewertet.
Erfolgskontrolle. (1) Als Bestandteil des Sachberichts ist darzustellen, ob und inwieweit die in Absatz 3 festgelegten Erfolgskriterien für das Projekt erfüllt worden sind.
Erfolgskontrolle. Auf der Grundlage des Berichts der TUM erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung. In Bezug auf die Umsetzung des Optimierungskonzeptes wird dabei gemäß Minister- ratsbeschluss vom 09. August 2005 eine Evaluation vorgenommen. Die Überprüfung der Erreichung der im Innovationsbündnis vereinbarten „sonstigen hochschulpolitischen Ziele“ erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Erfolgskrite- rien unter Berücksichtigung qualitativer Elemente, wobei dem Ministerium die Einbe- ziehung externer Gutachter freisteht.
Erfolgskontrolle. 5.2.1 Auf der Grundlage des Berichts der Universität Regensburg erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung. In Bezug auf die Umsetzung des Optimierungskonzeptes ist dabei gemäß Ministerratsbeschluss vom 9. August 2005 eine Evaluation vorzunehmen.
Erfolgskontrolle. Auf Wunsch werden die Antworten ausgewertet und nur bei Überschreiten eines Schwellenwerts wird die Teilnahmebescheinigung ausgegeben (Erfolgskontrolle). • SICODA Trainer Instanz Wir stellen Ihre Plattform in einer eigenen Instanz auf unserem Server bereit. Ihre Installation erfolgt in einem eigenen Verzeichnis und in einer eigenen Datenbank.
Erfolgskontrolle. Es ist seit der SICODA Trainer Version 3 möglich, eine Erfolgskontrolle zu beauftragen. In der Grundvariante des SICODA Trainers werden den Teilnehmern Kontrollfragen gestellt und die Antworten sofort ausgewertet. Der Teilnehmer erhält umgehend Rückmeldung, ob seine Antwort korrekt war oder warum die Antwort falsch war. Die Funktionalität Erfolgskontrolle erweitert das direkte Feedback um die Anforderung, einen bestimmten Prozentsatz an Fragen richtig beantworten zu müssen, um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten. So ist es möglich, die Durchdringung der Kursinhalte beim Teilnehmer kontrollieren zu können. Nach Abschluss des Kurses wird der Prozentsatz der richtig beantworteten Fragen ermittelt und entschieden, ob eine Teilnahmebescheinigung erstellt werden kann oder ob der Teilnehmer den Kurs wiederholen muss.
Erfolgskontrolle. Jährlich vor Beginn der Sommersaison (Xxxx) wertet das Umweltministerium die Ergebnisse des Monitorings aus und lädt die Vereine und Verbände zu einer Be- ratung ein. An dieser Veranstaltung nehmen die Unterzeichner der Vereinbarung und die Verantwortlichen der Vereine teil. Wenn sich Teile der Vereinbarung als unpraktikabel oder im Sinne der Zielsetzung als unzureichend herausstellen, sind weitergehende Maßnahmen abzustimmen.
Erfolgskontrolle. Auf der Grundlage des Berichts der Universität Bamberg erfolgt eine Bewer- tung der Zielerreichung. In Bezug auf die Zielerreichung ist dabei gemäß Ministerratsbeschluss vom 09.08.2005 eine Evaluation vorzunehmen. Die Überprüfung der Erreichung der im Innovationsbündnis vereinbarten „sonstigen hochschulpolitischen Ziele“ erfolgt auf der Grundlage der verein- barten Erfolgskriterien unter Berücksichtigung qualitativer Elemente, wobei auch insoweit die Einbindung externer Gutachter vorbehalten bleibt. Bei Erreichung der vereinbarten Ziele werden die der Universität Bamberg im Rahmen der Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen dauerhaft be- lassen, soweit es sich bei der Ressourcenzuweisung nicht ausdrücklich um zeitlich befristete Überbrückungsmaßnahmen gehandelt hat. Ferner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen oder nicht monetäre Anreize gewährt bzw. befristet gewährte Ressourcen belassen werden. Die Nichterreichung der verbindlich vereinbarten Ziele führt zu Konsequen- zen, es sei denn, die Universität Bamberg kann nachweisen, dass sie not- wendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen verfehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Ob und ggf. welche konkreten Konsequenzen zu zie- hen sind, kann erst nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell – evtl. auf Vorschlag der externen Gutachter – entschieden werden. Als Konsequenz in Betracht kommen insbesondere die (teilweise) Rückfor- derung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen, die Sper- re von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und - mitteln der Universität Bamberg. Ferner können auch gewährte bzw. in Aus- sicht gestellt monetäre oder nicht monetäre Anreize wieder entzogen oder versagt werden.
Erfolgskontrolle. Im Rahmen der Nachweisprüfung wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach VV 11 a.1 zu § 44 BHO eine Erfolgskontrolle der jeweiligen Fördermaßnahme und nach den in § 7 BHO festgelegten Grundsätzen eine Erfolgskontrolle des Förderprogramms selbst hinsichtlich des übergeordneten Förderziels nach der Präambel sowie Nr. 1 durchgeführt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie zur Vermeidung unnötiger Bürokratie sollen die Erfolgskontrollen gemeinsam mit der umfassenden Evaluation der NGA-Rahmenregelung erfolgen. Die begleitende Erfolgskontrolle wird jährlich zum Jahresende durchgeführt. Die abschließende Erfolgskontrolle erfolgt zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms. Im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, untersucht, ob die im Rahmen der Antragstellung definierten sowie durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen definierten Ziele der geförderten Projekte erreicht wurden bzw. der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt (Zielerreichungskontrolle). Sollten im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle signifikante Verzögerungen deutlich werden, wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Die abschließende Erfolgskontrolle untersucht insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, ob: