Erfolgskontrolle. Einmal jährlich setzen sich die Vertragspartner zusammen, um den Erfolg der vereinbarten Maßnahmen zu bewerten und wenn notwendig in gegenseitigem Einvernehmen Anpassungen und Änderungen vorzunehmen. Dies bedarf der Schriftform. Zum Ende der Laufzeit dieser freiwilligen Vereinbarung wird durch die Vertragspartner ein gemeinsamer Bericht vorgelegt, der insbesondere die Ergebnisse der vereinbarten Maßnahmen bewertet.
Erfolgskontrolle. Als Bestandteil des Sachberichts ist darzustellen, ob und inwieweit die in Absatz 3 festgelegten Erfolgskriterien für das Projekt erfüllt worden sind. Sollten sich aus dem Projekt veränderte Formen des Umgangs mit den bearbeiteten Objekten ergeben haben (z. B. eine Rückgabe), muss dies in den Sachbericht aufgenommen werden.
Erfolgskontrolle. Auf der Grundlage des Berichts der Universität Bamberg erfolgt eine Bewer- tung der Zielerreichung. In Bezug auf die Zielerreichung ist dabei gemäß Ministerratsbeschluss vom 09.08.2005 eine Evaluation vorzunehmen. Die Überprüfung der Erreichung der im Innovationsbündnis vereinbarten „sonstigen hochschulpolitischen Ziele“ erfolgt auf der Grundlage der verein- barten Erfolgskriterien unter Berücksichtigung qualitativer Elemente, wobei auch insoweit die Einbindung externer Gutachter vorbehalten bleibt. Bei Erreichung der vereinbarten Ziele werden die der Universität Bamberg im Rahmen der Zielvereinbarung zugewiesenen Ressourcen dauerhaft be- lassen, soweit es sich bei der Ressourcenzuweisung nicht ausdrücklich um zeitlich befristete Überbrückungsmaßnahmen gehandelt hat. Ferner können für die Erreichung konkreter Ziele weitere Ressourcen oder nicht monetäre Anreize gewährt bzw. befristet gewährte Ressourcen belassen werden. Die Nichterreichung der verbindlich vereinbarten Ziele führt zu Konsequen- zen, es sei denn, die Universität Bamberg kann nachweisen, dass sie not- wendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat, das vereinbarte Ziel aber gleichwohl aus Gründen verfehlt wurde, die sie nicht zu vertreten hat. Ob und ggf. welche konkreten Konsequenzen zu zie- hen sind, kann erst nach Abschluss der Erfolgskontrolle individuell – evtl. auf Vorschlag der externen Gutachter – entschieden werden. Als Konsequenz in Betracht kommen insbesondere die (teilweise) Rückfor- derung der in den Zielvereinbarungen zugewiesenen Ressourcen, die Sper- re von Haushaltsansätzen oder die Umsetzung von Haushaltsstellen und - mitteln der Universität Bamberg. Ferner können auch gewährte bzw. in Aus- sicht gestellt monetäre oder nicht monetäre Anreize wieder entzogen oder versagt werden.
Erfolgskontrolle. (1) Die Länder berichten dem BMFSFJ zum 31. Oktober eines jeden Jahres – erst- mals am 31. Oktober 2009 - über die Anzahl der jeweils bis zum 31.12. des Vor- jahres gemäß Art. 1 Abs.1 neu eingerichteten und gesicherten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen sowie in der Tagespflege. Dabei ist zu unterscheiden nach solchen Plätzen, die mit Bundesmitteln nach Artikel 2 und solchen, die ohne Bun- desfinanzierung eingerichtet worden sind. Bis zum 30. Juni 2014 ist hierzu ein zusammenfassender Abschlußbericht vorzulegen.
(2) Bund und Länder stimmen darin überein, dass bis Ende 2013 ein bedarfsgerech- tes Angebot auf der Basis einer bundesweit durchschnittlichen Versorgungsquote von 35 % erreicht werden soll.
(3) Zur Sicherstellung dieser Zielerreichung wird das BMFSFJ im 1. Halbjahr 2011 eine Zwischenevaluierung durchführen, auf deren Grundlage Anpassungen im Hinblick auf die Erreichung des Zieles vorgenommen werden können. Nachweis der Mittelverwendung
(1) Die Länder übersenden dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jeweils bis zum 31.10 eines Jahres, erstmals am 31.10.2009, Über- sichten über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel, sowie über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen.
(2) Sie unterrichten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend ferner über einschlägige Prüfungsbemerkungen ihrer Rechnungsprüfungs- behörden.
Erfolgskontrolle. Die Hochschule legt Anfang des Jahres 2013 (für die Jahre 2011 und 2012) einen ers- ten Zwischenbericht vor, der Anfang des Jahres 2014 ergänzt wird. Der Abschlussbe- richt wird Anfang des Jahres 2016 vorgelegt. Wiesbaden, den 15. Juni 2011 Für die Hessische Landesregierung Für die Universität Marburg Xxx Xxxxx-Xxxxxxx Xxxx. Xx. Xxxxxxxxx Xxxxxx Hessische Ministerin für Präsidentin Wissenschaft und Kunst Gemeinsame Erklärung der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Universitätsmedizin an beiden Standorten Anlage zu den Zielvereinbarungen zwischen dem HMWK und der UMR für 2011- 2015
I. Die Entwicklung einer strategischen Gesamtführung für die strukturierte Ko- operation der Universitätsmedizin in Mittelhessen
a) die Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen der universitätsmedizinischen Forschung/Lehre und dem UKGM;
b) die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den medizinischen Fachbereichen, die zunehmend in klar definierten Bereichen komplementäre Profile entwickeln;
c) die intensive Vernetzung der Medizin mit den lebens- und naturwissenschaftli- xxxx Xxxxxxx, die an beiden Standorten enorme und einzigartige Potentiale auf- weisen;
d) die Forschungskooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z.B. das MPI in Bad Nauheim und das MPI für terrestrische Mikrobiologie in Marburg) und mit der Technischen Hochschule Mittelhessen in einschlägigen Be- reichen. Darüber hinaus gilt es, weitere Vernetzungs- und Kooperationsmöglichkeiten der mittel- hessischen Medizin zu nutzen, sei es universitätsintern zu relevanten Fächern (etwa bei Fragestellungen der medizinischen Soziologie und Ethik), sei es im Rahmen von natio- nalen und internationalen Netzwerken (etwa in neuen Transregio- Sonderforschungsbereichen und in internationalen Graduiertenkollegs).
Erfolgskontrolle. Mit der Förderung ist die Eingliederung der in Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im 1. Arbeitsmarkt vorgesehen. Die ABG Arbeit in Berlin GmbH hat nach Ablauf von 12 Monaten und nochmals nach Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Förderung den Verbleib der geförderten Arbeitnehmer zu prüfen. In der Verbleibsuntersuchung soll erfasst werden, ob die Geförderten im gleichen Betrieb oder in einem andern Unternehmen beschäftigt oder als Selbständige tätig sind.
Erfolgskontrolle. Auf der Grundlage des Berichts der TUM erfolgt eine Bewertung der Zielerreichung. In Bezug auf die Umsetzung des Optimierungskonzeptes wird dabei gemäß Minister- ratsbeschluss vom 09. August 2005 eine Evaluation vorgenommen. Die Überprüfung der Erreichung der im Innovationsbündnis vereinbarten „sonstigen hochschulpolitischen Ziele“ erfolgt auf der Grundlage der vereinbarten Erfolgskrite- rien unter Berücksichtigung qualitativer Elemente, wobei dem Ministerium die Einbe- ziehung externer Gutachter freisteht.
Erfolgskontrolle. Im Rahmen der Nachweisprüfung wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach VV 11 a.1 zu § 44 BHO eine Erfolgskontrolle der jeweiligen Fördermaßnahme und nach den in § 7 BHO festgelegten Grundsätzen eine Erfolgskontrolle des Förderprogramms selbst hinsichtlich des übergeordneten Förderziels nach der Präambel sowie Nr. 1 durchgeführt. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie zur Vermeidung unnötiger Bürokratie sollen die Erfolgskontrollen gemeinsam mit der umfassenden Evaluation der NGA-Rahmenregelung erfolgen. Die begleitende Erfolgskontrolle wird jährlich zum Jahresende durchgeführt. Die abschließende Erfolgskontrolle erfolgt zum Jahresende nach Abschluss des Förderprogramms. Im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle wird insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, untersucht, ob die im Rahmen der Antragstellung definierten sowie durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen definierten Ziele der geförderten Projekte erreicht wurden bzw. der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt (Zielerreichungskontrolle). Sollten im Rahmen der begleitenden Erfolgskontrolle signifikante Verzögerungen deutlich werden, wird sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Umfang und Gründe der Verzögerungen informieren und entsprechende Maßnahmen einleiten. Die abschließende Erfolgskontrolle untersucht insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, ob:
1. Die im Rahmen der Antragstellung sowie durch den Förderbescheid und seine Nebenbestimmungen definierten Ziele der geförderten Projekte erreicht wurden bzw. der derzeitige Umsetzungsstand eine den Plänen entsprechende Zielerreichung vermuten lässt (Zielerreichungskontrolle).
2. Die Projekte zur Erreichung der übergeordneten Ziele der Fördermaßnahme beigetragen haben (Wirkungskontrolle).
3. Der Vollzug der Projekte im Hinblick auf den individuellen Ressourcenverbrauch wirtschaftlich war (Vollzugswirtschaftlichkeit) und somit auch die gesamte Fördermaßnahme zur Erreichung der gesetzten Ziele wirtschaftlich ist (Maßnahmenwirtschaftlichkeit).
Erfolgskontrolle. Jährlich vor Beginn der Sommersaison (Xxxx) wertet das Umweltministerium die Ergebnisse des Monitorings aus und lädt die Vereine und Verbände zu einer Be- ratung ein. An dieser Veranstaltung nehmen die Unterzeichner der Vereinbarung und die Verantwortlichen der Vereine teil. Wenn sich Teile der Vereinbarung als unpraktikabel oder im Sinne der Zielsetzung als unzureichend herausstellen, sind weitergehende Maßnahmen abzustimmen.
Erfolgskontrolle. Auf Wunsch werden die Antworten ausgewertet und nur bei Überschreiten eines Schwellenwerts wird die Teilnahmebescheinigung ausgegeben (Erfolgskontrolle). • SICODA Trainer Instanz Wir stellen Ihre Plattform in einer eigenen Instanz auf unserem Server bereit. Ihre Installation erfolgt in einem eigenen Verzeichnis und in einer eigenen Datenbank.