Berichterstattung a) Die Hochschule berichtet jährlich zum 31.03. über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Verwendung der Stellen und Mittel. Dabei ist auch ins- besondere – jeweils getrennt nach Studienfeldern – über die Zahl der Studienan- fänger Auskunft zu geben.
Berichterstattung. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Kempten berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum 01.06.2011 und zum 31.12.2013. Dem Bericht ist jeweils eine Übersicht mit den aus der Anlage ersichtlichen Daten beizufügen.
Berichterstattung. Die TU Ilmenau berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung V. Der Bericht ist zu gliedern in:
Berichterstattung. Die HMT Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichter- stattung über die Zielerreichung. Die HMT Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätes- tens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HMT Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundes- deutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HMT Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberich- ten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HMT Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HMT Leipzig und dem SMWK statt. Im Übrigen berichtet die HMT Leipzig dem SMWK jährlich bis zum 15. Dezember zum Stichtag
Berichterstattung. Die UL berichtet dem SWMK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die UL berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2018 und der 31.12.2020. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die UL die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der UL festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die UL und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der UL und dem SMWK statt.
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
Berichterstattung. Die HTW Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HTW Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HTW Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HTW Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HTW Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HTW Dresden und dem SMWK statt.
Berichterstattung. Die Universität berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum Ende des Sommersemesters 2016 (Stichtag: 30.09.2016) in einem Zwi- schenbericht und zum 31.12.2018 in einem Endbericht.
Berichterstattung. Die Akademie berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum Ende des SS 2016 (Stichtag: 30.09.2016) in einem Zwischenbericht und zum 31.12.2018 in einem Endbericht.
Berichterstattung. Die FH Erfurt berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergän- zungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenvereinba- rung V. Der Bericht ist zu gliedern in: