Berichterstattung Musterklauseln

Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI: a. halbjährliche Zwischenberichte zu den Projekten der Risikokategorie A; b. unterjährige Meldungen von zu genehmigenden Anpassungen des Investitionsplans (Programmänderungen); c. den Jahresbericht per 31. Dezember, der bis spätestens am darauffolgenden 30. April einzureichen ist; dazu gehören insbesondere: 1. die Datenübermittlung; 2. der Geschäftsbericht im Entwurf oder in der definitiven Fassung (inkl. Finanzbericht, falls separat geführt); 3. Berichte zu den Projekten der Risikokategorie A; 4. der Netzzustandsbericht gemäss der geltenden RTE 29900; 5. Rentabilitätsnachweise gemäss Artikel 21 Absatz 2 dieser Vereinbarung; 6. ein Bericht in kompakter Form zur LV-Umsetzung, der Informationen enthält über: i. die wichtigsten Erkenntnisse, basierend auf den übermittelten Daten; ii. die Zielerreichung und die Gründe für Abweichungen vom Zielwert sowie eingeleitete oder einzuleitende Korrekturen und Massnahmen; iii. die getroffenen Massnahmen gemäss AP SBS zum Erhalt und zur Förderung der Biodiversität (insb. Sanierung von Mittelspannungsmasten). d. alle vier Jahre – voraussichtlich erstmals 2023 – Angaben zu Belastung und Auslastung der Infrastruktur für die Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament nach Artikel 5 Absatz 2 BIFG. 2 Das Unternehmen stellt dem BAV alle weiteren für eine effektive Steuerung der Infrastrukturfinanzierung erforderlichen Dokumente und Hintergrundinformationen zur Verfügung, insbesondere die Grundzüge der Anlagestrategie. 3 Wesentliche Abweichungen hinsichtlich der Zielerreichung oder des Projektfortschritts sind unter Angabe der Gründe und der Ausgleichsmassnahmen zu dokumentieren und dem BAV innert nützlicher Frist im WDI zu melden. Die Bekanntgabe einer negativen Kostenentwicklung (Mehrkosten) bedeutet nicht, dass diese Kostenentwicklung durch das BAV akzeptiert wird. Stellt das BAV fest, dass Kre...
Berichterstattung a) Die Hochschule berichtet jährlich zum 31.03. über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Verwendung der Stellen und Mittel. Dabei ist auch ins- besondere – jeweils getrennt nach Studienfeldern – über die Zahl der Studienan- fänger Auskunft zu geben. b) Zum 31.01.2018 hat die Hochschule einen Gesamtbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung und der Verwendung der Stellen und Mittel aus der Laufzeit des Ausbauprogramms 2007 mit 2017 zu geben.
Berichterstattung. Die TU Ilmenau berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung V. Der Bericht ist zu gliedern in: a. einen Zielerreichungsbericht insbesondere mit Aussagen zur Erfüllung bzw. Nicht- erfüllung der Ziel- und Leistungsvereinbarung (insbesondere der leistungsbudget- relevanten Ziele), b. einen Berichtsteil zur Ergänzungsvereinbarung, c. einen Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Hochschule sowie d. einen Statistikteil, der aktuelle Daten und Kennzahlen zu Studium und Lehre, zu Forschung und Transfer, zum Personal, zu den Professoren und zum befristet be- schäftigten Personal enthält. Das Berichtsmuster wird vom Ministerium vorgegeben. Soweit ein in dieser ZLV vereinbartes Ziel nicht erreicht wird, sind von der Hochschule die dafür ausschlaggebenden Gründe anzugeben. Die Hochschule hat nachzuweisen, dass sie notwendige und geeignete Handlungen zur Zielerreichung vorgenommen hat. Soweit ein Ziel aus von der Hochschule zu vertretenden Gründen nicht erreicht worden ist, kann das Ministerium die Rückforderung/Verrechnung bereits zugewiesener Mittel in einem an- gemessenen Umfang vornehmen. Auf der Grundlage des Berichts der TU Ilmenau wird der Grad der Zielerreichung bewer- tet. Im Ergebnis dieser Bewertung tauschen sich Ministerium und Hochschule jährlich in einem Zielerreichungsgespräch über die Zielerreichung, die möglichen Umstände einer Nichterreichung und deren Konsequenzen sowie die Sicherstellung der vereinbarten Ziel- stellungen im Vereinbarungszeitraum aus.
Berichterstattung a) Die Hochschule berichtet jährlich zum 31.03. über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Verwendung der Stellen und Mittel. Dabei ist auch ins- besondere – jeweils getrennt nach Studienfeldern – über die Zahl der Studienan- fänger Auskunft zu geben. 1 Für das Jahr 2013 hat sich die Hochschule zur Aufnahme von 698 Studienanfängern im 1. Hoch- schulsemester bereit erklärt; die Hochschule hat nach ihrer Meldung für die endgültige Studieren- denstatistik im Wintersemester 2013/2014 an das Statistische Landesamt zum Stichtag 15.11.2013 (Fachhochschulen) bzw. zum Stichtag 01.12.2013 (Universitäten) 698 Studienanfänger im 1. Hoch- schulsemester (Ist-Zahl 2013) aufgenommen. b) Zum 31.01.2018 hat die Hochschule einen Gesamtbericht zur Umsetzung der Zielvereinbarung und der Verwendung der Stellen und Mittel aus der Laufzeit des Ausbauprogramms 2007 mit 2017 zu geben.
Berichterstattung. Die HTWK Leipzig berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HTWK Leipzig berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HTWK Leipzig die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HTWK Leipzig festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HTWK Leipzig und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HTWK Leipzig und dem SMWK statt.
Berichterstattung. Die WHZ berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die WHZ berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die WHZ die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der WHZ festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die WHZ und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der WHZ und dem SMWK statt.
Berichterstattung. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Rosenheim berich- tet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum 01.06.2011 und zum 31.12.2013. Dem Bericht ist jeweils eine Übersicht mit den aus der Anlage ersichtlichen Daten beizufügen.
Berichterstattung. Die Fachhochschule Amberg-Weiden berichtet zum 01.11.2007 über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung. Der Bericht untergliedert sich in zwei Abschnitte: (1) Stand der Umsetzung des Optimierungskonzepts; (2) Stand der Umsetzung der vereinbarten hochschulpolitischen Ziele (qualitativ; quantitativ).
Berichterstattung. Hochschulen und Kultusministerium kommen überein, die begonnene Abstimmung zur Berichterstat- tung gegenüber Landtag, Landesregierung und Öffentlichkeit bis zum 30.4.2011 abzuschließen und entsprechende Festlegungen zu treffen.
Berichterstattung. Die Akademie berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum Ende des SS 2016 (Stichtag: 30.09.2016) in einem Zwischenbericht und zum 31.12.2018 in einem Endbericht.