Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen. am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sie/er nach § 2 Nr. 7 freigestellt wird,
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Samples: www.lksh.de, www.lksh.de, www.lksh.de
Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen. am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sie/er nach § 2 Nr. 7 5 freigestellt wird,.
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Samples: Berufsausbildungsvertrag, www.hwk-bls.de
Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen. am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Aus- bildungsstätte teilzunehmen, für die sie/er nach § 2 3 Nr. 7 5, 11 und 12 freigestellt wird,wird und die Berufsschulzeugnisse dem Ausbildenden innerhalb einer Woche nach Erhalt unaufgefordert vorzulegen;
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Samples: Berufsausbildungsvertrag
Berufsschulunterricht, Prüfungen und sonstige Maßnahmen. a) am Berufsschulunterricht und an Prüfungen sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen, für die sieer/er sie nach § 2 3 Nr. 7 6 und 12 freigestellt wird,;
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Samples: Berufsausbildungsvertrag Zahnmedizinischer Fachangestellter / Zahnmedizinische