Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten Musterklauseln

Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) Gegenstand eines zivilrechtlichen, strafrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Verfahren kann jede natürliche Person und juristische Person sein, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Insoweit lässt sich keine spezifische Kategorie für die personenbezogenen Daten benennen. darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) Es werden neben den Kategorien von personenbezogenen Daten auch Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet. Hierzu gehören Informationen zur Staatsangehörigkeit, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) (wird von Dataport ausgefüllt) Gegenstand eines zivilrechtlichen, strafrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Verfahren kann jede natürliche Person und juristische Person sein, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Insoweit lässt sich keine spezifische Kategorie für die personenbezogenen Daten benennen Im Rahmen der Aktenführung können im Einzelfall die in Art 9 Abs. 1 DSGVO genannten Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet werden. Für diese gilt die Ausnahmeerlaubnis des Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f) DSGVO Gegenstand eines zivilrechtlichen, strafrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Verfahren kann jede natürliche Person und juristische Person sein, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Insoweit lässt sich keine spezifische Kategorie für die betroffenen Personen benennen.
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) Gegenstand eines zivilrechtlichen, strafrechtlichen und/oder öffentlich-rechtlichen Verfahren kann jede natürliche Person und juristische Person sein, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Insoweit lässt sich keine spezifische Kategorie für die personenbezogenen Daten benennen. darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) Im Rahmen der Aktenführung können im Einzelfall die in Art 9 Abs. 1 DSGVO genannten Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet werden. Für diese gilt die Ausnahmeerlaubnis des Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f) DSGVO.
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO) (wird von Dataport ausgefüllt) Alle Kategorien von personenbezogenen Daten, die Akteninhalt von gerichtlichen Handelsregisterverfahren sein können. Im Rahmen der Aktenführung im Handelsregisterverfahren werden in der Regel keine der in Art 9 Abs. 1 DSGVO genannten Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet. Alle an einem Handelsregisterverfahren aktiv oder passiv beteiligten Personen sowie deren Vertreter. Daneben personenbezogene Daten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz, die das Verfahren nutzen.
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) Alle Kategorien von personenbezogenen Daten, die Akteninhalt von gerichtlichen Handelsregisterverfahren sein können. darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) Im Rahmen der Aktenführung im Handelsregisterverfahren werden in der Regel keine der in Art 9 Abs. 1 DSGVO genannten Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet.
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z B. Art 2S Ab$ 3 S. 1 DSGVO lb:z:w Art 30 Abs I S 2 lil c\
Beschreibung der Kategorien von personenbezogenen Daten. (siehe z. B. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DSGVO bzw. Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit. c) darunter Kategorien besonderer personenbezogener Daten (siehe z. B. Art. 9 Abs.1 DSGVO) Es werden neben den Kategorien von personenbezogenen Daten auch Kategorien besonderer personenbezogener Daten verarbeitet. Hierzu gehören Informationen zur Staatsangehörigkeit, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen sowie Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

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