Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen Musterklauseln

Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 6.4.1. TIS räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, widerrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Angebots erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Angebots ergibt.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 1.20.1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei dem Auftragnehmer.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 6.4.1. pure media räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich begrenzte, widerrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Angebots erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des An- gebots ergibt.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. An sämtlichen verkörperten Dienstleistungsergebnissen, inklusive Strategiekonzepten und/oder Gutachten, räumt SUMMIT dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbefristetes, auf die Bundesrepublik Deutschland beschränktes Recht zur Nutzung ein.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 1.19.1 Die INES AG räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der INES AG.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 3.1. xSuite räumt dem Kunden das einfache, zeitlich unbegrenzte und übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Dienst- vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbe- reich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. Die DATCOM GMBH räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 3.3.1 NetzConcepte räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse in Deutschland zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im übrigen verbleiben alle Rechte bei NetzConcepte.
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 1.19.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Leistungsergebnisse an den Standorten des Kunden zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei der Auftragnehmer.