Common use of Beschränkung des Haftungsumfanges bei sog. Kardinalpflichten Clause in Contracts

Beschränkung des Haftungsumfanges bei sog. Kardinalpflichten. Die Haftung der Sparkasse ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden be- grenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, z.B. zutreffende Hinweise zur Installation, Inbe- triebnahme und Nutzung von SFirm einschließlich Sicherheitshinweise. Entsprechendes gilt für die Haftung für Verzugsschäden. Der vorgenannte Schadensbetrag ist für Leistungen des Wartungsdienstes auf das zweifache der jährlichen für diese Vereinbarung zu zahlenden Entgelte begrenzt.

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Beschränkung des Haftungsumfanges bei sog. Kardinalpflichten. Die Haftung der Sparkasse ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen vertragstypi- schen Schaden be- grenzt begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, z.B. zutreffende Hinweise zur Installation, Inbe- triebnahme Inbetrieb- nahme und Nutzung von SFirm einschließlich Sicherheitshinweise. Entsprechendes gilt für die Haftung für Verzugsschäden. Der vorgenannte Schadensbetrag ist für Leistungen des Wartungsdienstes auf das zweifache zweifa- che der jährlichen jährlich für diese Vereinbarung zu zahlenden Entgelte begrenzt.

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