Beschränkung der Haftung. 11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Beschränkung der Haftung. 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
Beschränkung der Haftung. Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.
Beschränkung der Haftung. 11.1 Aus vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisegepäck-, Reiserücktrittskosten-Versicherung und weiteren Reiseversicherungen.
Beschränkung der Haftung. 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Xxxxxxx, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB.
Beschränkung der Haftung. 11.1 Die vertragliche Haftung des Reisever- anstalters für Xxxxxxx, die weder schuldhaft herbeigeführt wurden und auch keine Körper- schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
Beschränkung der Haftung. 11.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
Beschränkung der Haftung. 11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Rei- sepreis beschränkt.
Beschränkung der Haftung. SOFERN NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, HAFTEN TEKTRONIX, SEINE VERTRETER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER HÄNDLER IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT ABSCHRECKENDER WIRKUNG ODER STRAFCHARAKTER ODER ERHÖHTE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLORENE ZEIT, VERLORENE DATEN, DIE SICH AUS DER BESCHÄDIGUNG ODER DEM AUSFALL EINES GEWARTETEN PRODUKTS ODER AUS VERZÖGERUNGEN BEI DER LEISTUNGSERBRINGUNG AN EINEM PRODUKT ERGEBEN, DAS UNVERMÖGEN IM HINBLICK AUF DIE LEISTUNGSERBRINGUNG, ODER EINE WERTMINDERUNG, DIE SICH AUS, IN VERBINDUNG MIT ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERSTOSS GEGEN DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ODER AUS IRGENDEINEM ANDEREN GRUND ERGIBT, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN FÜR TEKTRONIX VORHERSEHBAR WAREN ODER TEKTRONIX VOM KUNDEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON TEKTRONIX FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER ERBRINGUNG VON LEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, DIE VOM KUNDEN FÜR DIE BETREFFENDE SERVICELEISTUNG, DIE DEM ANSPRUCH ZUGRUNDE LIEGT, GEZAHLTEN GEBÜHREN ODER DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DEN VORANGEGANGENEN SECHS MONATEN FÜR DIE BETREFFENDE SERVICELEISTUNG, DIE DEN ANSPRUCH AUSLÖST, GEZAHLT HAT.
Beschränkung der Haftung. SOWEIT NACH DEN GELTENDEN GESETZEN ZULÄSSIG, IST MSI IHNEN GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR ANSPRÜCHE (UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, OB DIESE AUF VERTRAGSGRUNDSÄTZEN, GEWÄHRLEISTUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDEREN UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, VERLETZUNG GESETZLICHER PFLICHTEN ODER ANDERWEITIG BERUHEN) FÜR BESONDERE, FOLGE-, VERTRAUENS-, INDIREKTE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, STRAFENDE ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, OB VORHERSEHBAR ODER NICHT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, EINNAHMEN, GOODWILL ODER ERSATZKOSTEN.