Haftung des Kunden Musterklauseln

Haftung des Kunden. 1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
Haftung des Kunden. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bedingungen.
Haftung des Kunden. Durch die Annahme dieser Vertragsbedingungen erkennen Sie an, dass Sie allein haftbar sind für jeglichen direkten Schaden, der Dritten oder der Eutelsat S.A. durch eine Nichterfüllung Ihrer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entsteht. Im Hinblick auf das Vorgenannte verpflichten Sie sich, für alle schädlichen Folgen, die sich aus der Nichterfüllung Ihrer vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtungen für diese verschiedenen Personen ergeben könnten, vor jeder Gerichtsbarkeit und im Zusammenhang mit jeder Art von Klage, gleich welcher Art, zu haften.
Haftung des Kunden. 16.1 Der Kunde hat das Apartment ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen und sorgfältig zu behandeln. Während seines Aufenthaltes im Hause hat er sich so zu verhalten, dass Störungen anderer Kunden und Schäden an der Einrichtung vermieden werden. 16.2 Bei einer der Vereinbarung abweichenden Nutzung des dem Kunden überlassenen Apartments berechtigt das die TBA zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Apartmentpreises bleibt in Höhe der Buchung bestehen. 16.3 Gibt der Kunde selbst oder eine in seiner Begleitung befindliche Person Anlass zu Beschwerden durch andere Kunden, oder kommt es zu vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, so kann der betreffende Kunde durch die TBA entsprechend abgemahnt werden. Im Wiederholungsfall ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. 16.4 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Mitarbeiter, seine Gäste oder Besucher in den Apartmenthäusern der TBA oder am Inventar selbst schuldhaft verursacht haben, sofern sie nicht auf einem Umstand beruhen, den die TBA selbst zu vertreten haben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall der Nichtbeachtung der TBA- Brandschutz-Richtlinien. Der Kunde haftet auch für seine Gäste oder andere Personen in vollem Umfang für die Kosten, die durch das Auslösen eines Fehlalarms bei der Feuerwehr entstehen. Gesetzliche Haftungsansprüche der TBA gegen den Kunden bleiben daneben bestehen. 16.5 Können Schäden erst nach der Rückgabe der Mietsache festgestellt werden, so wird durch den Vermieter sofort bei Feststellung (i.d.R. bei Herrichten des Apartments für den nächsten Xxxx) unter Zeugen ein Schadensprotokoll aufgenommen und der Schaden unter Beifügen einer Kopie dieses Protokolls gegenüber dem Xxxx schriftlich geltend gemacht. 16.6 Die Anbringung von Dekorationsmaterialien in den Häusern der TBA ist nur mit vorheriger Zustimmung der TBA zulässig. Für die Genehmigungsfähigkeit der Dekoration hat der Kunde einzustehen. Der Kunde haftet für derartig eingebrachte Dekoration allein und stellt die TBA von Ansprüchen Dritter frei. 16.7 Der Kunde erkennt an, dass er mit dem jeweiligen Vertragspartner/Besteller/ Lieferanten für die tatsächlich vom Nutzer/Besteller in Anspruch genommenen oder bestellten Leistungen zur ungeteilten Hand persönlich haftet. 16.8 Das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung des Kunden wird durch die TBA vorausgesetzt.
Haftung des Kunden. 23.1. Der Kunde garantiert, dass alle Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen rechtsverbindlich auch für den jeweiligen Endnutzer gelten, wobei es sich beim Endnutzer um einen Kunden des Kunden und/oder um einen Dritten handeln kann, dem der Kunde die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen gestat- tet oder tatsächlich ermöglicht hat. 23.2. Der Kunde gewährleistet und garantiert, dass sowohl er selbst als auch der End- nutzer gemäß Ziffer 23.1 von einer unbefugten Nutzung der Produkte und/oder der Dienstleistungen absehen werden. Der Kunde stellt NewMotion von jedem Schaden einschließlich sämtlicher angemessener Kosten, die NewMotion infolge solcher Handlungen und/oder Unterlassungen entstehen oder entstehen könnten, sowie von allen Schadenersatzansprüchen Dritter und/oder von Endnutzern im Zusammenhang mit Umständen, unter denen der Kunden nach Maßgabe dieser Ziffer haftet, frei. 23.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Interessen von NewMotion bei der Durchführung des Vertrages gebührend zu berücksichtigen. Der Kunde behindert NewMotion nicht bei der Erbringung der Dienstleistungen. Dem Kunden ist beispielsweise keine Handlung gestattet, von der nach Ansicht von NewMotion vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie geeignet ist, den Produkten und/oder Dienstleis- tungen von NewMotion zu schaden. 23.4. Der Kunde garantiert gegenüber NewMotion, dass weder die Ladekarte noch der auf der Ladekarte gespeicherte Code oder die dort gespeicherten Angaben oder sonstigen Daten auf irgendeine Weise kopiert oder neu erstellt werden. Dies beinhaltet die vollständige oder teilweise Übertragung des Codes, der Kontaktdat- en oder sonstiger Daten auf andere Datenträger, wie beispielsweise Telefone oder digitale Schlüsselanhänger.
Haftung des Kunden a) Der Kunde ist in Bezug auf seine Kundendaten sowie auf alle bestellten Eintragungen/ Werbeformen für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit seiner Angaben sowie der Werbung für seine Produkte/Dienstleistungen verantwortlich. Für Xxxxxx bei (telefonisch) durch den Kunden eingereichten Texten oder Textände- rungen, die sich im Nachhinein als falsch erweisen, ist der Kunde verantwortlich. Es bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden nach Ziff. 6. Dies gilt insbesondere für die durch den Kunden selbst vorgenommene Pflege seiner Kunden- bzw. Vertragsdaten im Rahmen der Kunden-Web-Plattform Sutter Connect. Die genannte Verantwortlichkeit des Kunden bezieht sich hierbei sowohl auf die zur internen Verwendung durch Sutter bestimmten Daten als auch auf die der Veröffentlichung dienenden Daten. b) Er ist ferner für Sutter gegenüber gemachte Angaben der gefertigten und zur Ver- fügung gestellten oder freigegebenen Vorlagen, Bilder oder Verweisungen wie z. B. Hyperlinks, sowie freigegebene Firmen-, Waren- und Gütezeichen und das diesbe- zügliche Nutzungsrecht, verantwortlich. Dies gilt auch hinsichtlich Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten und Rechten an Internet Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalte/ Gestaltungen von Homepages, Banner u. Ä.. Der Kunde stellt Xxxxxx und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung bzw. Anlieferung eines fehlerhaften oder in der konkreten Form und Aufmachung nicht für die Veröffentlichung freigegebenen Logos und der daraus entstehenden Kosten für die Rechtsverteidigung sowie Rechtsverfolgung frei. c) Die Benutzung von Rufnummern Dritter bedarf der Zustimmung des Anschlussin- habers; diese gilt bei Bestellung an Sutter als vom Kunden eingeholt. d) Der Kunde ist ferner verantwortlich für den sorgfältigen Umgang mit dem Kunden durch Sutter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (z.B. Zugangsdaten zur Kun- den-Web-Plattform Sutter Connect). Diese hat er zuverlässig vor dem Zugriff Dritter zu schützen sowie Benutzername und Passwort getrennt voneinander an einem sicheren Ort aufzubewahren bzw. zu vernichten. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet. e) Der Kunde haftet für Schäden, die aus dem Missbrauch von dem Kunden durch Sutter zur Verfügung gestellten Zugangsdaten entstehen. Der Kunde stellt Sutter und eventuelle Leistungspartner von allen Ansprü...
Haftung des Kunden. 13.1 Der Kunde haftet für alle am Fahrzeug bzw. an den Fahrzeugteilen auftretende Schäden sowie den Verlust des Fahrzeugs nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese Schäden bzw. der Verlust zwischen der Übernahme des Fahrzeugs durch ihn und der Rückgabe desselben eingetreten sind. Darüber hinaus haftet der Kunde auch für die Schadennebenkosten (z.B. Sachverständigengebühr, Wertminderung etc.). 13.2 Für alle von der BES zur Verfügung gestellten Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und eine Vollkaskoversicherung. Festgehalten wird, dass der Kunde im Rahmen der Vollkaskoversicherung der BES gegenüber mit einem Betrag in der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts von EUR 350 haftet. Schäden, die durch die unsachgemäße Behandlung und/ oder Bedienung des Fahrzeugs entstanden sind, sind von der Vollkaskoversicherung nicht umfasst. Sollte die Vollkaskoversicherung – aus welchen Gründen auch immer– nicht greifen, stellt der Kunde die BES von allfälligen Haftungen, insbesondere auch Dritten gegenüber, frei. Sollte die BES ein Mitverschulden treffen, gilt dies für jenen Teil, der auf den Kunden entfällt. 13.3 Sofern ein Schaden am Fahrzeug vom Kunden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, haftet dieser vollumfänglich für den gesamten entstandenen Schaden. Dies gilt auch dann, wenn der BES aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die ihn bekannten Vorgaben zur Nutzung des Fahrzeugs ein Schaden entstanden ist. 13.4 Festgehalten wird, dass der Kunde für allfällige von ihm begangene Gesetzesverstöße, insbesondere Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzung des Fahrzeugs, vollumfänglich haftet. Der Kunde verpflichtet sich, die BES von sämtlichen Ordnungsstrafen, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Stellen – aus welchen Gründen auch immer – gegen ihn erheben. Wird die BES von Dritten wegen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen (z.B. Besitzstörungs- und/ oder Unterlassungsklagen), so wird die BES dem Kunden im jeweiligen Verfahren den Streit verkünden, um ihm die Möglichkeit zu geben, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die BES schad- und klaglos zu halten (einschließlich allfälliger Verfahrenskosten).
Haftung des Kunden. Ein Zahlungsauftrag, der in Übereinstimmung mit der angegebenen Kontonummer ausgeführt wurde, gilt in Bezug auf den genannten Zahlungsempfänger als ordnungsgemäß ausgeführt. Stimmt die von dem Kunden angegebene Kontonummer nicht mit der des genannten Zahlungsempfängers überein, ist der Kunde für die fehlerhafte Ausführung des Zahlungsauftrags verantwortlich und trägt den finanziellen Verlust. Gleiches gilt für Zahlungsvorgänge außerhalb der Europäischen Union, wenn die Kontonummer oder sämtliche vom Kunden bereitgestellten anderen Angaben zur Identifizierung des Zahlungsempfängers nicht den Daten des Letzteren entsprechen. Auf Antrag des Kunden hin wird die Bank ohne Ergebnisverpflichtung nach Kräften bemühen, die betreffenden Gelder zurückzuerlangen. Die Bank behält sich das Recht vor, dem Kunden die Recherche und Inkassogebühren gemäß der geltenden Gebührenaufstellung in Rechnung zu stellen.
Haftung des Kunden. 1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden verursacht werden, haftet der Kunde. Die Kosten daraus sind der FPS Catering voll zu ersetzen. Bei Beschädigung, Bruch oder Diebstahl des verwendeten Equipments (Gläser, Besteck, Geschirr, Tischwäsche, Dekoration etc.) der FPS Catering wird dies dem Kunden zur Gänze in Rechnung gestellt. Die Zählung von verwendetem Equipment findet im Hause FPS statt. FPS Catering kann vom Kunden den Nachweis angemessener Haftpflichtversicherung verlangen. Die FPS Catering haftet nicht für Verlust, Bruch oder Beschädigung der von Kunden eingebrachten Gegenstände. 2. Die Sorgfaltspflicht für angemietete Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem Kunden. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom Kunden zu vertreten und werden durch die FPS Catering gesondert berechnet.
Haftung des Kunden. Der Kunde ist zum sorgsamen Umgang mit den ihm zur Nutzung überlassenem Material und zur Befolgung von Anweisun- gen des Kanupark-Personals verpflichtet und hat im Falle schuldhafter Ver- letzung dieser Pflichten den dem Kanupark entstandenen Schaden zu er- setzen.