Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Website. Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Kosten der Wiederher- stellung der eigenen Website einer versicherten Gesellschaft, wenn die Website durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde. Für die Deckung nach der vorliegenden Ziffer gilt die im Versicherungs- schein benannte Entschädigungsgrenze.
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