Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen. A.1.5.4 Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstö- rung oder das Abhandenkommen eines mit dem versicherten Fahrzeug
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Samples: Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrtversicherung