Common use of Beschäftigung und Soziales Clause in Contracts

Beschäftigung und Soziales. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler und sozialer Zusammenhalt, soziale Integration, Systeme der sozialen Sicherheit, Arbeitsbeziehungen, lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen und menschenwürdige Arbeit. 2. Die Vertragsparteien bekräftigen die Notwendigkeit zur Förderung der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit als wesentlicher Faktoren für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. 3. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Zusagen, die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards, wie sie insbesondere in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. 4. Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programme, Projekte und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Beschäftigung und Soziales. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler und sozialer Zusammenhalt, soziale Integration, Systeme der sozialen Sicherheit, Arbeitsbeziehungen, lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen und menschenwürdige Arbeit. (2. ) Die Vertragsparteien bekräftigen die Notwendigkeit zur Förderung der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit als wesentlicher Faktoren für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. (3. ) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Zusagen, die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards, wie sie insbesondere in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. (4. ) Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programme, Projekte und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Rahmenabkommen, Rahmenabkommen

Beschäftigung und Soziales. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Bereiche der Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler können unter anderem der regionale und sozialer soziale Zusammenhalt, die soziale Integration, die Systeme der sozialen Sicherheit, Arbeitsbeziehungen, die lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der die Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen Geschlechter und menschenwürdige ArbeitArbeitsbedingungen sein. (2. ) Die Vertragsparteien bekräftigen erneut die Notwendigkeit zur Förderung Notwendigkeit, einen Globalisierungsprozess zu unterstützen, der produktiven für alle von Vorteil ist, und produktive Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen menschenwürdige Arbeit als wesentlicher Faktoren wesentlichen Faktor für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung Bekämpfung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire GlobalisierungArmut zu fördern. (3. ) Die Vertragsparteien bekräftigen erneut ihre Zusagen, die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards, wie sie insbesondere in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. (4. ) Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form von einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programmevereinbarten spezifischen Programmen und Projekten sowie Dialog, Projekte Zusammenarbeit und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Framework Agreement, Rahmenabkommen

Beschäftigung und Soziales. 1. Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der sozialen Dimension der Globalisierung und dem des demografischen WandelWandels. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen folgende Bereiche umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler und sozialer ZusammenhaltArbeitsrecht, Gender-Fragen, Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, soziale IntegrationInklusion, Systeme der sozialen SicherheitSicherheit und des sozialen Schutzes, Arbeitsbeziehungen, sozialer Dialog, lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen und menschenwürdige Arbeit. 2. Die Vertragsparteien bekräftigen die Notwendigkeit zur Unterstützung eines Globalisierungsprozesses, der allen Menschen zugutekommt, sowie zur Förderung der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit als wesentlicher Faktoren für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. 3. Die Vertragsparteien bekräftigen ihre ZusagenVerpflichtung zur Achtung, die Förderung und wirksamen Umsetzung international anerkannten Arbeits- anerkannter Arbeitsnormen und Sozialstandards-rechte, wie sie insbesondere in der IAO-IAO- Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. 4. Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form von einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programmefestgelegten spezifischen Programmen und Projekten und sowie von Dialog, Projekte Zusammenarbeit und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Partnership Agreement

Beschäftigung und Soziales. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit Zusammen- arbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Es werden Anstrengungen unternommenunternom- men, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch Er- fahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördernför- dern. Die Bereiche der Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler können unter anderem der regionale und sozialer soziale Zusammenhalt, die soziale Integration, die Systeme der sozialen Sicherheit, Arbeitsbeziehungen, die lebenslange Weiterentwicklung Weiterentwick- lung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit Gesundheitsschutz und Sicherheit Sicher- heit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der die Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen Geschlechter und menschenwürdige ArbeitArbeitsbedingungen sein. (2. ) Die Vertragsparteien bekräftigen erneut die Notwendigkeit zur Förderung Notwendig- keit, einen Globalisierungsprozess zu unterstützen, der produktiven für alle von Vorteil ist, und produktive Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen men- schenwürdige Arbeit als wesentlicher Faktoren wesentlichen Faktor für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung Bekämpfung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire GlobalisierungArmut zu fördern. (3. ) Die Vertragsparteien bekräftigen erneut ihre Zusagen, die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards, wie sie insbesondere in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien Prinzi- pien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. (4. ) Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form von einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programmevereinbarten spezifischen Programmen und Pro- jekten sowie Dialog, Projekte Zusammenarbeit und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen The- men von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler multilate- raler Ebene erfolgen.

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Samples: Rahmenabkommen

Beschäftigung und Soziales. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der Globalisierung und dem demografischen Wandel. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen umfassen: BeschäftigungspolitikBeschäfti­ gungspolitik, regionaler und sozialer Zusammenhalt, soziale Integration, Systeme der sozialen Sicherheit, ArbeitsbeziehungenArbeitsbe­ ziehungen, lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen und menschenwürdige Arbeit. (2. ) Die Vertragsparteien bekräftigen die Notwendigkeit zur Förderung der produktiven Vollbeschäftigung und der menschenwürdigen Arbeit als wesentlicher Faktoren für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. (3. ) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre Zusagen, die international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards, wie sie insbesondere in der IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. (4. ) Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programme, Projekte und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Rahmenabkommen

Beschäftigung und Soziales. (1. ) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im Bereich Beschäftigung und Soziales auszubauen, unter anderem im Zusammenhang mit der sozialen Dimension der Globalisierung und dem des demografischen WandelWandels. Es werden Anstrengungen unternommen, um die Zusammenarbeit und den Informations- und Erfahrungsaustausch über Beschäftigung und Arbeitsfragen zu fördern. Die Zusammenarbeit kann einen Austausch in folgenden Bereichen folgende Bereiche umfassen: Beschäftigungspolitik, regionaler und sozialer ZusammenhaltArbeitsrecht, Gender-Fragen, Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz, soziale IntegrationInklusion, Systeme der sozialen SicherheitSicherheit und des sozialen Schutzes, Arbeitsbeziehungen, sozialer Dialog, lebenslange Weiterentwicklung der beruflichen Fähigkeiten, Jugendbeschäftigung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter, sowie soziale Verantwortung von Unternehmen und menschenwürdige Arbeit. (2. ) Die Vertragsparteien bekräftigen die Notwendigkeit zur Unterstützung eines Globalisierungs- prozesses, der allen Menschen zugutekommt, sowie zur Förderung der produktiven Vollbeschäftigung Vollbeschäfti- gung und der menschenwürdigen Arbeit als wesentlicher Faktoren für nachhaltige Entwicklung und Armutsminderung. In diesem Zusammenhang erinnern die Vertragsparteien an die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. (3. ) Die Vertragsparteien bekräftigen ihre ZusagenVerpflichtung zur Achtung, die Förderung und wirksamen Umsetzung international anerkannten Arbeits- anerkannter Arbeitsnormen und Sozialstandards-rechte, wie sie insbesondere in der IAO-IAO- Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit niedergelegt sind, einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen. (4. ) Die Zusammenarbeit kann unter anderem in Form von einvernehmlich vereinbarter spezifischer Programmefestgelegten spezifischen Programmen und Projekten und sowie von Dialog, Projekte Zusammenarbeit und Initiativen sowie eines Dialogs zu Themen von gemeinsamem Interesse auf bilateraler oder multilateraler Ebene erfolgen.

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Samples: Partnership Agreement