Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten und Qualitätsaufzeich- nungen (z.B. Prüf- und Messdaten) sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen Regelwerken zu entnehmen. Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion zu archivieren (s. VDA Band Prozessbeschreibung Besondere Merkmale). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung (Qsv), Qualitätssicherungsvereinbarung
Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Merkmalen Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig eigenständig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. Archivierung der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten Qualitätsanforderungsdokumente und Qualitätsaufzeich- nungen Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prüf- und Messdaten) sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen branchenspezifischen Regelwerken zu entnehmen. Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- PPF-Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion Serienproduktion zu archivieren (s. VDA Band Produktentstehung: Prozessbeschreibung Besondere Besonderer Merkmale). Hierzu zählen auch die Nachweise und Berichte zum jährlichen Selbstaudit bzgl. der besonderen Produkt-/Prozessmerkmale (z.B. VW-Konzern D/TLD- Selbstaudit). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation die Auditberichte zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten Verjährungsfristen von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.
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Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten und Qualitätsaufzeich- nungen (z.B. Prüf- und Messdaten) sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen Regelwerken zu entnehmen. Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion zu archivieren (s. VDA Band „Produktentstehung- Prozessbeschreibung Besondere Merkmalebesondere Merk- male BM“). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten und Qualitätsaufzeich- nungen Qualitäts-auf- zeichnungen (z.B. Prüf- und Messdaten) sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen branchen- spezifischen Regelwerken zu entnehmen. Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- Unterlagen PPF/ EMPB -Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion Serien- produktion zu archivieren (s. VDA Band Prozessbeschreibung Besondere Merkmale). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Besondere Merkmale/ Daten- und Dokumentenarchivierung. Besondere Merkmale erfordern eine besondere Beachtung, da Abweichungen bei diesen Merkma- len Merkmalen Auswirkungen auf die Produktsicherheit, die Lebensdauer, die Montagefähigkeit, die Funktion oder die Qualität nachfolgender Fertigungsschritte sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben können. Die vom Besteller bzw. vom Kunden des Bestellers festgelegten besonderen Merkmale sind in der technischen Zeichnung des Bestellers XXXX XXXXX Werkstoffnorm (OFWN) definiert. Diese besonderen Merkmale sind durch die kritischen Parameter aus dem Fertigungsprozess des Lieferanten zu ergänzen. Bei fehlenden Vorgaben zu besonderen Merkmalen durch den Besteller hat der Lieferant eigenstän- dig eigenständig Produkt- und Prozessmerkmale, die für die Produktqualität und Produktsicherung sinnvoll sind, auszuwählen. Diese ergeben sich aus den Risikoanalysen des Lieferanten, z.B. FMEA. Die besonderen Merkmale müssen in allen Produkt- und Prozessunterlagen durch den Lieferanten identifiziert (z.B. Zeichnung, Produktionslenkungs- bzw. Prüfplan, P-FMEA) und in allen relevanten Planungs- bzw. Fertigungsschritten des Lieferanten berücksichtigt dokumentiert und überwacht werden. Die Vorgaben bzgl. Archivierung der Archivierung von Qualitätsanforderungsdokumenten Prozessdaten, Qualitätsanforderungsdokumente und Qualitätsaufzeich- nungen (z.B. Prüf- und Messdaten) Qualitätsaufzeichnungen sind den gesetzlichen und den kunden- bzw. branchenspezifi- schen branchenspezifischen Regelwerken zu entnehmenentnehmen (s. VDA Band 1). Ein Prozess zum Umgang mit besonderen Merkmalen muss implementiert werden (s. VDA Standard „Produktentstehung- Prozessbeschreibung besondere Merkmale BM“). Dokumente mit Bezug zu besonderen Merkmalen und die PPF-/ EMPB- Unterlagen (s. Kap. 9) sind mindestens 15 Jahre nach dem Auslaufen der Serienpro- duktion Serienproduktion zu archivieren archivieren. Hierzu zählen auch die Nachweise und Berichte zum jährlichen Selbstaudit bzgl. der kritischen Produkt-/Prozessmerkmale (s. VDA Band Prozessbeschreibung Besondere Merkmalez.B. VW-Konzern D/TLD- Selbstaudit; diese Auditfragenliste ist bei Bedarf vom Besteller anzufordern). Auf Verlangen des Bestellers hat ihm der Lieferant Einsicht in diese Dokumentation die Auditberichte zu gewähren. Längere Aufbewahrungszeiten (bis zu 30 Jahren) werden vor dem Hintergrund der Verjährungsfris- ten Verjährungsfristen von Produkthaftungsansprüchen empfohlen. Der Umgang mit digitalen Produktdaten (DPD) inkl. der Datenarchivierung ist gemäß der Arbeitsan- weisung des Bestellers schriftlich festzulegen und umzusetzen.
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