Common use of Besondere Softwareserviceleistungen Clause in Contracts

Besondere Softwareserviceleistungen. 5.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Ziff. 2 bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der in Ziff. 2 genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen, sind „Besondere Softwareserviceleistungen“, die nach gesonderter Beauftragung und Vergütung erbracht werden. Außerdem sind Besondere Softwareserviceleistungen: - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Überlassung von Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Vertragsscheins bei anderen Software-Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten oder Aufwendungen für (hard- softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Vertragspartners, die erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: canon.a.bigcontent.io, www.canon.at

Besondere Softwareserviceleistungen. 5.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Ziff. 2 bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der in Ziff. 2 genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen, sind „Besondere Softwareserviceleistungen“, die nach gesonderter Beauftragung und Vergütung erbracht werden. Außerdem sind Besondere Softwareserviceleistungen: - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Überlassung von Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon TDG zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Vertragsscheins bei anderen Software-Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten oder Aufwendungen für (hard- softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Vertragspartners, die erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: www.xtrameter.com

Besondere Softwareserviceleistungen. 5.1. Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Ziff. 2 bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der in Ziff. 2 genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen, sind „Besondere Softwareserviceleistungen“, die nach gesonderter Beauftragung und Vergütung erbracht werden. Außerdem sind Besondere Softwareserviceleistungen: - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Überlassung von Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Vertragsscheins bei anderen Software-Software Programmen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten oder Aufwendungen für (hard- softwaremäßige) Änderungen an der IT Umgebung des Vertragspartners, die erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: canon.a.bigcontent.io

Besondere Softwareserviceleistungen. 5.1. 6.1 Serviceleistungen außerhalb des in Ziff. 1 und Ziff. 2 bestimmten Rahmens, insbesondere Serviceleistungen außerhalb der in Ziff. 2 genannten Zeiten, die Lieferung von Updates auf (körperlichen) Datenträgern, die Lieferung von Upgrades (neue, um Funktionalitäten erweiterte Programmversionen) - soweit deren kostenlose Bereitstellung nicht vereinbart ist -, die Installation und Integration von Updates und Upgrades, die Unterstützung bei der Diagnose und Behebung von Störungen, die auf höherer Gewalt, Einwirkungen Dritter (bspw. durch Viren, Hacker), der unsachgemäßen Bedienung oder Behandlung, dem unsachgemäßen Betrieb, Einsatz oder einer Um- oder Bearbeitung oder Erweiterung der Software oder Hardware durch den Vertragspartner oder Dritte oder auf Änderungen der Systemumgebung bzw. des Installationsortes der Software beruhen, sind „Besondere Softwareserviceleistungen“, die nach gesonderter Beauftragung und Vergütung erbracht werden. Außerdem sind Besondere Softwareserviceleistungen: - Ersatzbeschaffung verloren gegangener, gestohlener oder beschädigter Lizenzzertifikate und/oder Datenträger - Überlassung von Service Packs, die direkt von den Herstellern der Fremdanbieter-Software oder jeder anderen Drittpartei bereitgestellt und ursprünglich nicht von Canon HKC zur Verfügung gestellt oder installiert wurden. - Die Bereitstellung von Verbesserungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Veränderungen jedweder Art, die aufgrund des Abschlusses des Vertragsscheins Vertragsangebots bei anderen Software-Programmen Softwareprogrammen (einschließlich anderer Positionen der unterstützten Software) notwendig werden. - Kosten oder Aufwendungen für (hard- und softwaremäßige) Änderungen an der IT IT-Umgebung des Vertragspartners, die erforderlich sind, um Korrekturen, Änderungen, Erweiterungen, Dateierweiterungen oder neue Versionen der Software zu installieren oder nutzen zu können.

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Samples: www.hkconsulting.de