Besonderer. Teil In diesem besonderen Teil der AGB sind ausschließlich ergänzende Bedingungen für bestimmte ▇▇▇▇▇.▇▇▇ Leistungen geregelt, die ergänzend neben dem allgemeinen Teil dieser AGB für die jeweils von Ihnen gebuchten ▇▇▇▇▇.▇▇▇ Leistungen Anwendung finden. Soweit in diesem besonderen Teil der AGB nichts Abweichendes geregelt ist, finden die Regelungen aus dem allgemeinen Teil dieser AGB stets Anwendung. § 1 Ergänzungen für die ▇▇▇▇▇.▇▇▇ Leistung Google Ads Soweit Sie uns mit der Schaltung von Google Ads Anzeigen beauftragen, gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgende Regelungen:
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