Sondervereinbarungen Musterklauseln

Sondervereinbarungen. Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich.
Sondervereinbarungen. ▼ Ort / Datum ✘ ✘ ▼ Unterschrift des Verkäufers ▼ Unterschrift des Käufers Der Käufer bestätigt den Empfang der Zulassungsbescheinigung Teil I*, Teil II** und der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung bei stillgelegtem Kfz der Zulassungsbescheinigung Teil I* (ggf. Stilllegungsbescheinigung), Teil II** und der Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung des ADAC-Untersuchungsprotokolls Schlüsseln ggf. CoC-Bescheinigung bei Einfuhrfahrzeugen aus einem EU-Land ✘ ▼ Unterschrift des Käufers Der Verkäufer bestätigt den Empfang des Kaufpreises ▼ Ort / Datum einer Anzahlung in Höhe von € ✘ ▼ Unterschrift des Verkäufers ▼ Unterschrift des Käufers ▼ Unterschrift des Verkäufers Veräußerungsanzeige und Empfangsbestätigung gem. § 13 IV FZV ▼ Name, Vorname des Verkäufers Ich zeige an, dass ich mein Kfz ▼ amtl. Kennzeichen ▼ Hersteller ▼ Fahrzeug-Ident-Nr. ▼ Typ verkauft habe an (bitte vollständig ausfüllen) ▼ Name, Vorname des Käufers ▼ Personalausweis-Nr. ▼ Straße ▼ PLZ ▼ Ort ▼ Land Als Käufer bestätige ich, dass mir bei der Übergabe des Kfz ▼ Datum der Übergabe ▼ Uhrzeit folgende Unterlagen ausgehändigt wurden: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Fahrzeugbrief bzw. Zul.-Bescheinigung Teil II ▼ Ort / Datum Fahrzeugschein bzw. Zul.-Bescheinigung Teil I Stilllegungs- Bescheinigung über bescheinigung letzte HU Kenn- zeichen ▼ Unterschrift des Käufers ▼ Unterschrift des Verkäufers
Sondervereinbarungen. Ist der Eigentümer nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, so kann die Stadt durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
Sondervereinbarungen. Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder eine andere Deckungsgrenze oder eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so ist dies möglich. § 17 Verwertung von Sicherheiten a) Wahlrecht der Bank Wenn die Bank verwertet, hat sie unter mehreren Sicherheiten die Xxxx. Sie wird bei einer Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen. b) Erlösgutschrift nach dem Umsatzsteuerrecht Wenn der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer unterliegt, wird die Bank dem Kunden über den Erlös eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung der als Sicherheit dienenden Sache gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts entspricht. § 18 Kündigungsrechte des Kunden
Sondervereinbarungen. Ist für eine bestimmte Sicherheit ein anderer Bewertungsmaßstab als der realisierbare Wert oder ist eine andere Deckungsgrenze oder ist eine andere Grenze für die Freigabe von Sicherheiten vereinbart, so sind diese maßgeblich. Wenn die Bank verwertet, hat die Bank unter mehreren Sicherheiten die Xxxx. Sie wird bei der Verwertung und bei der Auswahl der zu verwertenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden und eines dritten Sicherungsgebers, der für die Verbindlichkeiten des Kunden Sicherheiten bestellt hat, Rücksicht nehmen.
Sondervereinbarungen. Sondervereinbarungen sind in Abweichung von §§ 2, 3 und 5 dieser Verordnung unter folgenden Voraussetzungen zulässig, wenn
Sondervereinbarungen. Ist der Grundstückseigentümer nicht zum Anschluss berechtigt oder verpflichtet, so kann die Gemeinde durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.
Sondervereinbarungen. Es können insgesamt gleichwertige Sonderverein- barungen für einzelne Auslandsdienstreisen getroffen werden. Vom Kollektivvertrag bzw betrieblichen Rege- lungen abweichende oder diese ergänzende Punkte sind schriftlich festzuhalten (zB in Form einer Ergän- zung des Dienstzettels). Der Betriebsrat ist darüber zu informieren.
Sondervereinbarungen. Sondervereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nur dann gültig, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind und nicht gegen den Kollektivvertrag verstoßen.
Sondervereinbarungen. In der Erkenntnis, dass die vertragschließenden Tarifpartner für die Durchführung von vertragli- chen und gesetzlichen Bestimmungen im Betrieb eine auf der Grundlage gegenseitiger Anerken- nung und Unabhängigkeit beruhende Mitverantwortung tragen, können Sondervereinbarungen abgeschlossen werden, die in der Form von Empfehlungen der vertragschließenden Arbeitgeber- verbände an ihre Mitgliedsunternehmen Probleme – wie die Tätigkeit gewerkschaftlicher Ver- trauensleute im Betrieb, die Freistellung zur Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern der Mitbe- stimmungsorgane bzw. dafür vorgesehener Arbeitnehmer u. ä. – regeln. Diese Sondervereinbarungen können von diesem Manteltarifvertrag abweichende Laufzeiten und Kündigungsfristen enthalten. Bei Inkrafttreten dieses Tarifvertrages in Einzelarbeitsverträgen sowie in Vereinbarungen mit dem Betriebsrat enthaltene günstigere Lohn- und Arbeitsbedingungen werden durch die Bestim- mungen dieses Tarifvertrages nicht berührt Dieser Manteltarifvertrag gilt ab dem 01. Xxxx 2020 auf unbestimmte Zeit. Er kann mit 2-monati- ger Frist, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Eine Teilkündigung der §§15 und 16 ist mit 2-monatiger Frist, jeweils zum Ende eines Kalender- jahres, möglich. Mit Rechtswirksamkeit dieses Tarifvertrages tritt der Manteltarifvertrag vom 30. Juni 2015 außer Kraft. Köln, 28. Februar 2020 Industrieverband Textil Service - intex - e.V. IG Metall Vorstand Frankfurt am Main Frankfurt am Main Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- schlossen: