Besonderheiten bei weiteren Verträgen Musterklauseln

Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Steht Ihnen in Bezug auf diesen Ratenkaufvertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind Sie mit wirksamem Widerruf des Ratenkaufvertrags auch an den Mietvertrag nicht mehr gebunden.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Sind Sie auf Grund des Widerrufs dieses Ratenkaufvertrags an den Mietvertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren (Mietsache). Wenn Sie die auf Grund des Mietvertrags überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren können, haben Sie insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Ist der Kreditnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Steht Ihnen in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, sind im Falle des wirksamen Widerrufs des verbundenen Vertrags Ansprüche von uns auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darle- hensvertrags gegen Sie ausgeschlossen. Sind Sie aufgrund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den verbundenen Vertrag nicht mehr gebunden, sind insoweit die beiderseits empfangenen Leis- tungen zurückzugewähren. Sie sind nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden, wenn der an dem verbun- denen Vertrag beteiligte Unternehmer angeboten hat, die Sachen abzuholen. Grundsätzlich tragen Sie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nicht, wenn der an dem verbundenen Vertrag beteiligte Un- ternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder er es unterlassen hat, Sie über die Pflicht, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung von Ih- nen geliefert worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf ei- xxxx Xxxxxx abzuholen, wenn die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können. Wenn Sie die aufgrund des verbundenen Vertrags überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in versch- lechtertem Zustand zurückgewähren können, haben Sie insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffen- heit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war. Wenn Sie infolge des Widerrufs des Darlehensvertrags nicht mehr an den weit- eren Vertrag gebunden sind oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden sind, gilt ergänzend Folgendes: Ist das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner von Ih- nen aus dem verbundenen Vertrag bereits zugeflossen, treten wir im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflicht- en des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag ein.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Widerruft der Darlehensnehmer diesen Darlehensvertrag, so ist er auch an den Kaufvertrag (im Folgenden: verbundener Vertrag) nicht mehr gebunden. Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den verbundenen Vertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des verbundenen Vertrags auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem verbundenen Vertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf diesen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Darlehensvertrags auch an die ggf. abgeschlossenen Paket-Verträge (Sparen, Reise, Schutz und / oder Platin) und auch an die ggf. abgeschlossene Restkreditversicherung „Zahlungsschutz“ (im Folgenden: zusammenhängende Verträge) nicht mehr gebunden.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. 21. Ergänzende Pflichtangaben bei Verträgen über einen entgeltlichen Zahlungsaufschub oder über eine sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe: Diese Verträge müssen zusätzlich zu den Angaben nach den Nummern 1 bis 20 den Gegenstand (Ware oder Dienstleistung), den Sie erhalten sollen, und den Barzahlungspreis enthalten. Hat der Unternehmer den Gegenstand für den Verbraucher erworben, so tritt an die Stelle des Barzahlungspreises der Anschaffungspreis.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf diesen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamen Widerruf des Darlehensvertrags auch an den Portal-Nutzungsvertrag (im Folgenden: zusammenhängender Vertrag) nicht mehr gebunden.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf diesen Kreditvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Kreditvertrags auch an den Vertrag über die Reiseversicherung nicht mehr gebunden. Die Pflichtangaben nach Abschnitt 1 Satz 2 umfassen:
Besonderheiten bei weiteren Verträgen. Als versicherte Person können Sie Ihre Anmeldeerklärung zu den Gruppenversicherungs- verträgen Kreditschutzbrief bzw. Kreditschutzbrief Plus innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) widerrufen. Die Frist beginnt,