Versicherte Person-Definition

Versicherte Person. Die versicherte Person ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Wenn die versicherte Person stirbt, zahlen wir die vereinbarte Leistung im Todes- fall. Die versicherte Person muss nicht der Versicherungsnehmer sein.
Versicherte Person. Die versicherte Person ist die Person, deren Leben versichert ist. Versicherungsmathematische Grundlagen Die versicherungsmathematischen Grundlagen sind eine detaillierte Aufstellung jener Bestimmungen und versicherungsmathematischen Formeln, anhand derer die Leistung des Versicherers und die Gegenleistung des Versicherungsnehmers (Prämie) zu berechnen sind. Der Versicherer muss die versicherungsmathematischen Grundlagen gemäß einer Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vor Einführung eines Tarifs der FMA vorlegen. Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer abschließt. Der Versicherungsnehmer ist Schuldner der Prämie.
Versicherte Person. Herr Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxxxxxxx

Examples of Versicherte Person in a sentence

  • Er enthält wichtige Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder die Versicherte Person.

  • Die Person, die die Versicherte Person während ihrer Reise beruflich vertritt.

  • Auf den Versicherer gehen alle Rechte und Ansprüche über, die die Versicherte Person gegen Dritte hat, die ihr gegenüber haften.

  • Im Falle einer Schadensmeldung muss die Versicherte Person den Anspruch allen Versicherern mitteilen, und dabei jedem der Versicherer den Namen der anderen Versicherer mitteilen.

  • Haben Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver- pflichtet.

  • Die Versicherte Person hat im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den durch ein versichertes Ereignis verursachten Schaden abzuwenden oder zu minimieren.

  • Versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird.

  • Aufnahme einer Beschäftigung mit einer Dauer von mindestens 3 Monaten ununterbrochen in einem neuen Unternehmen, in dem die Versicherte Person in den letzten sechs Monaten nicht beschäftigt war, zum Zeitpunkt des Abschlusses des neuen Arbeitsvertrages.

  • Berufsunfähigkeit liegt nicht oder nicht mehr vor, wenn die Versicherte Person eine berufliche Tä- tigkeit konkret ausübt, die mit der bisherigen be- ruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.

  • Wir verweisen nicht auf eine andere Tätigkeit, es sei denn, die Versicherte Person übt eine berufli- che Tätigkeit konkret aus, die mit der bisherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar ist.


More Definitions of Versicherte Person

Versicherte Person. “ ist der Versicherungsnehmer der Janitos Versiche- rung AG in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Personenkraftwa- gen und Krafträder zur Eigenverwendung.‌ A.3.3. Umfang des Versicherungsschutzes Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person und für die berech- tigten Fahrer und Insassen (mitversicherte Personen).‌ Alle für die versicherte Person getroffenen Bestimmungen gelten sinnge- mäß auch für die mitversicherten Personen. Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur der ver- sicherten Person sowie dem ehelichen oder dem unter gleicher Anschrift polizeilich gemeldeten nichtehelichen Lebenspartner zu. A.3.4. Ausschlüsse vom Versicherungsschutz Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die der Versicherungsneh- mer vorsätzlich herbeiführt. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Scha- dens ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des seitens des Versicherungsnehmers liegenden Verschuldens entspre- chenden Verhältnis zu kürzen. Fahrtveranstaltungen Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Er- zielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazuge- hörige Übungsfahrten. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflicht- verletzung nach D.2.2 dar. Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen und Staatsgewalt Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt un- mittelbar oder mittelbar verursacht werden. Kernenergie Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie. Erkrankungen Kein Versicherungsschutz besteht, wenn durch eine Erkrankung, die inner- halb von sechs Wochen vor Reisebeginn erstmalig oder zum wiederholten Male aufgetreten ist, ein Schaden entsteht.
Versicherte Person. “: Die in der Polizze angegebene(n) Person(en), deren Leben im Vertrag versichert wurde(n).
Versicherte Person ist die Person, die dem Gruppenversicherungsvertrag zum Restkreditschutz wirksam beigetreten ist.

Related to Versicherte Person

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Kundendaten “ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die Microsoft oder ihren verbundenen Unternehmen von oder im Namen des Kunden und dessen verbundenen Unternehmen durch die Nutzung der Onlinedienste zur Verfügung gestellt werden.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Vereinbarung “ bezeichnet die vorliegende Lizenzvereinbarung zum Apple Developer Program, einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente, die hiermit durch diesen Verweis aufgenommen werden. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass diese Vereinbarung die Lizenzvereinbarung für das iOS Developer Program (einschließlich aller Anlagen, Anhang 1 und zugehörigen Dokumente), die Vereinbarung zur digitalen Signatur von Safari-Erweiterungen, die Vereinbarung zur Einreichung für die Safari Extensions Gallery und die Lizenzvereinbarung für das Mac Developer Program ersetzt.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Samsara-Software und Professionelle Dienstleistungen.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Bankarbeitstag Jeder Tag, an dem die Banken an dem jeweiligen Ort für Geschäfte, einschließlich des Handels in Fremdwährungen und der Entgegennahme von Fremdwährungseinlagen geöffnet sind (mit Ausnahme des Samstags und des Sonntags), das TARGET2-System geöffnet ist und die Verwahrstelle Zahlungen abwickelt. ''TARGET2- System'' bezeichnet das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET2)-Zahlungssystem oder jedes Nachfolgesystem dazu.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Nutzer “ bezeichnet diejenigen Mitarbeiter, Auftragnehmer und Endnutzer, die durch Sie oder in Ihrem Auftrag ermächtigt sind, die Services in Übereinstimmung mit dem Rahmenvertrag und Ihrem jeweiligen Auftrag zu nutzen. Für Services, die speziell dafür konzipiert sind, Ihren Klienten, Agenten, Kunden, Lieferanten oder anderen Dritten den Zugriff auf die Cloud Services zur Interaktion mit Ihnen zu gewähren, werden solche Dritte als „Nutzer“ betrachtet, für die die Bestimmungen des Rahmenvertrags und Ihres Auftrags gelten.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Verbundene Unternehmen “ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass (a) ein solches Hindernis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei vernünftigerweise nicht hätten vermieden oder überwunden werden können.

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Produkte “ bezeichnet Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Bestellung “: das Anbot auf Abschluss eines Kundenvertrages.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Vertrag Zwischen dem Kunden und Emerson geschlossene Vereinbarung über die Lieferung von Waren sowie die Bereitstellung von Dokumentation oder Software und das Erbringen verbundener Dienstleistungen. Der Vertrag umfasst das Angebot von Xxxxxxx, den Auftrag oder die Bestellung, die Auftragsbestätigung, die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sowie sämtliche übrigen Dokumente, die in der Vereinbarung enthalten sind oder auf die in der Vereinbarung verwiesen oder Bezug genommen wird (siehe Ziffer 1.3 bezüglich der Rangfolge dieser Dokumente).