Bestellung auf Basis einer Voranfragebeantwortung Musterklauseln

Bestellung auf Basis einer Voranfragebeantwortung. Auf Basis positiv beantworteter Voranfragen (keine Neuerrichtung von Infrastruktur ist erforderlich) kann der Etherlinkvertragspartner per E-Mail an das in der Kontaktliste von A1 (Beilage 1 zu Anhang 3 Betriebliches Handbuch) angeführte Postfach bestellen. Es gilt das Prinzip first come - first served. Der betreffende Einzelvertrag kommt in diesem Fall mit der betriebsfähigen Bereitstellung (Herstellung) durch A1 zustande. Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: • Angaben zum Etherlinkvertragspartner (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Tel. Nr.); • Referenznummer der Voranfrage • A1 Referenznummer der Voranfrage • genaue Adresse des gewünschten Standortes/Endpunkts 1 (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen, Ansprechpartner); • genaue Adresse des gewünschten Standortes/Endpunkts 2 (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, sonstige Identifizierungen, Ansprechpartner); • Expressherstellung ja/nein • gewünschte Bandbreite A1 Ether Link MP Anschluss und A1 Ether Link MP Service • gewünschte Schnittstelle (Standort 1 und Standort 2); • gewünschtes SLA • gewünschte Serviceklasse • Autonegotiation: ein oder aus • gewünschte Übergabe der Frames (single tagged, double tagged, untagged) • gewünschte VLAN. Im Zuge eines Projekts gemäß Punkt 25 des Allgemeinen Teils kann die Erarbeitung von VLAN-Konzepten auf Basis der Bedürfnisse des Etherlinkvertragspartners gemeinsam mit A1 erfolgen. Die Ausgestaltung erfolgt – innerhalb der Möglichkeiten von A1 - auf Basis der Anforderungen des Etherlinkvertragspartners. • Accountnummer für die Verrechnung • gewünschter Bereitstellungstermin • Datum, Unterschrift A1 bestätigt den Erhalt per E-Mail innerhalb von einem Arbeitstag nach Zugang der Bestellung.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.