Bestellung elektronischer Wertpapiere Musterklauseln

Bestellung elektronischer Wertpapiere. Die Provision wird ausdrücklich auch gezahlt, wenn Kunden des LN über die Seite für die Bestellung von elektronischen Wertpapieren und Token, über die Detailseiten der Immobilienanzeigen oder in einer sonstigen, dafür zu schaffenden Rubrik Wertpapiere oder Token bestellen. Es muss weiterhin nachvollziehbar sein, dass der Kunde über einen Reffererlink des LN auf diese Seite gelangt ist oder der LN den Kundenstatus durch sonstigen angemessenen Nachweis des LN erbringt.
Bestellung elektronischer Wertpapiere. Die Provision wird ausdrücklich auch gezahlt, wenn Kunden des LN über die Seite für die Bestellung von elektronischen Wertpapieren und Token, über die Detailseiten der Immobilienanzeigen oder in einer sonstigen, dafür zu schaffenden Rubrik das eigene Immobilienvermögen gegen Immobilienguthaben oder zugehörige Optionen tauschen oder andere in dieser Anlage genannte Immobilienverzehrprodukte bestellen. Es muss weiterhin nachvollziehbar sein, dass der Kunde über einen Reffererlink des LN auf diese Seite gelangt ist oder der LN den Kundenstatus durch sonstigen angemessenen Nachweis des LN erbringt. XVII.5.4. Kundenschutzregelung bei mehreren möglichen LN als Tippgeber/Vermittler Verfügen mehrere LN über den gleichen Kunden und erfolgt der Nachweis allein aufgrund der Registrierung des Kunden im Immotausch-Netzwerk, gilt: Wer den Kunden zuerst in das Netzwerk eingebracht hat, erhält die volle Provision. Zuerst den Kunden eingebracht hat derjenige, bei dem die vollständigen Profildaten des Kunden zuerst hinterlegt und gespeichert wurden und bei dem der Kunde die Registrierung über seine eigene E-Mail-Adresse bestätigt hat. Andernfalls wird der LN bevorzugt, der Gebietsschutz für den Hauptwohnsitz des Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung hat. Unabhängig davon entscheidet der Kunde, durch wen er betreut wird oder werden möchte.