Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag
(a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Til- gungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Til- gungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Nominalbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Be- wertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungser- eignis eingetreten ist.
(b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeiti- ges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Til- gungsbetrag wie folgt:
(i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominal- betrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor.
(ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, aber kein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag.
(iii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert und ein Barriere-Ereignis stattgefunden hat, entspricht der Tilgungsbetrag dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Barriere 55,00 % - 60,00 % (indikativ) des Anfänglichen Referenzpreises Die Barriere wird am Anfänglichen Bewertungstag festgelegt und gemäß § 11 der Allgemeinen Bedingungen veröffentlicht. Die Berechnungsstelle bestimmt die Barriere nach billigem Er- messen auf der Basis der Veränderungen der Marktbedingun- gen, die zwischen dem Beginn und dem Ende der Zeichnungs- frist stattfinden, insbesondere auf der Basis der Veränderung der Volatilitäten des Basiswerts sowie des Zinsniveaus. Die Wertpapiere werden nicht emittiert, wenn die von der Berech- nungsstelle am Anfänglichen Bewertungstag ermittelte Barriere mehr als 60,00 % des Anfänglichen Referenzpreises betragen würde.
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht dem Berechnungsbetrag. Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinsbetrag Wie unter Teil B - Allgemeine Bestimmungen (Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen)) angegeben.
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag
(a) Wenn die Kursreferenz an einem Bewertungstag das Tilgungslevel erreicht oder überschreitet (sog. "Vorzeitiges Tilgungsereignis"), endet die Laufzeit der Wertpapiere an diesem Bewertungstag automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung der Wertpapiere durch die Emittentin bedarf. Der Tilgungsbetrag entspricht in diesem Fall dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Tilgungsfaktor, der dem jeweiligen Bewertungstag zugeordnet ist, an dem das Vorzeitige Tilgungsereignis eingetreten ist.
(b) Wenn während der Laufzeit der Wertpapiere kein Vorzeitiges Tilgungsereignis eingetreten ist, bestimmt sich der Tilgungsbetrag wie folgt:
(i) Sofern der Referenzpreis das Finale Tilgungslevel erreicht oder überschreitet, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit dem Finalen Tilgungsfaktor.
(ii) Sofern der Referenzpreis unter dem Finalen Tilgungslevel notiert, entspricht der Tilgungsbetrag dem Berechnungsbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Berechnungsbetrag EUR 100,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht dem dem jeweiligen Zinszahlungstag zugeordneten Zinssatz wie nachfolgend angegeben: Zinszahlungstag (1): 4,50 % Zinszahlungstag (2): 9,00 % abzüglich 4,50 %, sofern eine Zinszahlung bereits am Zinszahlungstag (1) erfolgt ist Zinszahlungstag (3): 13,50 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinszahlungstag (4): 18,00 % abzüglich 4,50 % für jede bereits erfolgte Zinszahlung an einem vorangegangenen Zinszahlungstag Zinsbetrag Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis eingetreten ist, erhält der Anleger am nachfolgenden Zinszahlungstag einen Zinsbetrag. Sofern an einem Zinsbeobachtungstag ein Coupon Trigger Ereignis nicht eingetreten ist, erfolgt für den maßgeblichen Zinszahlungstag keine Zinszahlung. Der Zinsbetrag wird ermittelt, indem der Berechnungsbetrag mit dem für den Zinszahlungstag geltenden Zinssatz multipliziert wird. Falls an einem Bewertungstag ein Vorzeitiges Tilgungsereignis eintritt, erhält der Wertpapierinhaber noch den Zinsbetrag für den diesem Bewertungstag unmittelbar folgenden Zinszahlungstag. Er ist aber nicht berechtigt, Zinszahlungen für zukünftige Zinszahlungstage zu verlangen. Zinsbeobachtungstag Zinsbeobachtungstag (1): 7. Xxxx 2025 Zinsbeobachtungstag (2): Zinsbeobachtungstag (3): Zinsbeobachtungstag (4): 9. Xxxx 2026 8. Xxxx 2027 7. Xxxx 2028 Coupon Trigger Ereignis Ein Coupon Trigger Ereignis liegt...
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht dem höheren der folgenden Werte: (a) dem Mindestbetrag oder (b) dem Mindestbetrag zuzüglich des Produkts aus (A) dem Berechnungsbetrag und (B) dem Partizipationsfaktor und (C) der Differenz aus der Performance des Basiswerts und 102,00 %. Als Formel ausgedrückt: Tilgungsbetrag = Mindestbetrag + Berechnungsbetrag x Partizipationsfaktor x (Performance des Basiswerts – 102,00 %). Der Tilgungsbetrag entspricht höchstens dem Höchstbetrag. Berechnungsbetrag USD 100,00 Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Cap 140,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Höchstbetrag USD 140,00 Mindestbetrag USD 102,00 Partizipationsfaktor 100,00 % Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht:
(a) wenn der Referenzpreis auf oder über dem Basispreis liegt, dem Nominalbetrag,
(b) ansonsten einer durch die Physische Liefereinheit ausge- drückten Anzahl des Basiswerts. Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Nominalbetrag EUR 1.000,00 Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag Basispreis 100,00 % des Anfänglichen Referenzpreises
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht, vorbehaltlich des Eintretens eines Knock-Out Ereignisses gemäß § 6 der Allgemeinen Bedingungen, dem Betrag, um den der Referenzpreis den Aktuellen Basispreis überschreitet, multipliziert mit dem Bezugsverhältnis, d.h. Tilgungsbetrag = (Referenzpreis – Aktueller Basispreis) x Bezugsverhältnis Der Tilgungsbetrag entspricht mindestens null (0). Anpassungstag Jeder Berechnungstag, der gleichzeitig ein Geschäftstag ist. Anpassungszeitpunkt 24:00 Uhr (GMT) Erster Basispreisanpassungstag 23. Juli 2020 Anfängliche Zinsmarge 4% Anfänglicher Referenzpreis USD 226,83 Knock-Out Barriere Die Knock-Out Barriere am Bewertungsstichtag ist USD 201,58. Die Knock-Out Barriere wird gemäß § 10 der Allgemeinen Bedingungen regelmäßig angepasst.
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht dem Berechnungsbetrag. Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinsbetrag Wie unter Teil B - Allgemeine Bestimmungen (Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen)) angegeben. Wahlrückzahlungstage Wie unter Teil B - Allgemeine Bestimmungen (Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Kündigungs- recht nach Eintritt eines Gesetzänderungsereignisses (§ 4 der Allge- meinen Bedingungen)) angegeben
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht dem Nominalbetrag. Nominalbetrag USD 2.000,00 Zinsbetrag Wie unter Teil B - Allgemeine Bestimmungen (Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen)) angegeben.
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht:
a) sofern der Referenzpreis über dem Cap liegt oder diesem entspricht, dem Höchstbetrag, oder
b) sofern der Referenzpreis unter dem Cap liegt, dem Nominalbetrag multipliziert mit der Performance des Basiswerts. Cap EUR 1.127,112 (80,00 % des Anfänglichen Referenzpreises) Anfänglicher Referenzpreis EUR 1.408,89 Höchstbetrag EUR 11,272 Nominalbetrag EUR 14,09 Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag
Produktspezifische Bestimmungen. Tilgungsbetrag Der Tilgungsbetrag entspricht dem höheren der folgenden Werte:
(a) dem Mindestbetrag oder
(b) dem Mindestbetrag zuzüglich des Produkts aus (A) dem Berechnungsbetrag und (B) dem Partizipationsfaktor und (C) der Differenz aus der Performance des Basiswerts und eins (1). Als Formel ausgedrückt: Tilgungsbetrag = Mindestbetrag + Berechnungsbetrag x Partizipationsfaktor x (Performance des Basiswerts – 1). Der Tilgungsbetrag entspricht höchstens dem Höchstbetrag. Berechnungsbetrag EUR 1.000,00 Zinssatz Der Zinssatz entspricht 1,00 % p.a. Zinsbetrag Berechnungsbetrag x Zinssatz x Zinstagequotient Anfänglicher Referenzpreis Kursreferenz am Anfänglichen Bewertungstag Cap 133,00 % des Anfänglichen Referenzpreises Der Cap wird kaufmännisch gerundet auf 2 Nachkommastellen. Höchstbetrag EUR 1.330,00 Mindestbetrag EUR 1.000,00 Partizipationsfaktor 100,00 % Performance des Basiswerts Referenzpreis geteilt durch den Anfänglichen Referenzpreis Referenzpreis Kursreferenz am Finalen Bewertungstag