Common use of Betreuung und Information Clause in Contracts

Betreuung und Information. Sie und die versicherten Personen können den ärztlichen Dienst des zuständigen Servicecenters einschalten sofern eine notwendige medizinische Erstbetreuung vor Ort not- wendig ist. Das zuständige Servicecenter kann auf den Wunsch der versicherten Personen die Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren – soweit dies technisch möglich ist. Die versicherten Personen können sich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen durch das zuständige Servicecenter eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), das heißt einen zweiten ärztlichen Befund, einholen lassen. Unsere Servicecenter gewähren den versicherten Personen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung Unterstützung bei der Aufnahme- und Entlassungsplanung. Eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs durch Ärzte des zu- ständigen Servicecenters und durch Assistance-Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durch- geführt werden, möglich. Außerdem kann eine Abstimmung über den Krankheitsverlauf und die Heilbehandlung durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen. Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters unver- züglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des zuständigen Servicecenters erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen. Nur hierdurch kann bei geplanten stationären Heilbehandlungen oder bei stationären Notfallbehandlungen die Regelung einer Kos- tenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses gegenüber den Ärzten bzw. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch das zuständige Servicecenter erfolgen. Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch mit den Kranken- häusern den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen uns um die Organisation einer zentralisier- ten Bezahlung. In diesem Fall werden Sie bzw. die versicherte Person von dem zuständigen Servicecenter über die Vorge- hensweise schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Todesfall im Ausland ist für die Angehörigen doppelt be- lastend. Auch hier hilft das zuständige Servicecenter. • Es besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, • Es stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, • Es stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überfüh- rungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, • Es leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein. Wir erstatten bis zum jeweiligen Höchstbetrag: • die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstor- benen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten), • bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten. Das zuständige Servicecenter informiert Sie und die versicher- ten Personen unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungs- falles über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformali- täten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche telefonische Information) Reisevorbereitungen und gibt Tipps zum Inhalt und zur Beschaffung der Reiseapotheke/des Verbandskastens. Im Falle, dass eine versicherte Person erkrankt, kann sie durch das zuständige Servicecenter allgemeine Informationen über die Art der Erkrankung, mögliche Ursachen und Heilbe- handlungsmöglichkeiten sowie Erklärung der medizinischen Fachbegriffe erlangen. Für Auskünfte zu Medikamenten bzw. identischen/vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen das für Sie zuständige Servicecenter ebenfalls zur Verfügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen klärt das zuständige Servicecenter die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt- Gespräche ab und beob- achtet den Verlauf und die weitere Betreuung der Krankheit.

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Samples: vfa-international.de

Betreuung und Information. Es ist bereits bei einer notwendigen medizinischen Erstbetreuung vor Ort für Sie und die versicherten mitversicherten Personen können möglich, den ärztlichen Dienst des für Sie zuständigen Servicecenters einschalten sofern eine notwendige medizinische Erstbetreuung vor Ort not- wendig isttelefonisch einzuschalten. Das für Sie zuständige Servicecenter kann auf Ihren und den Wunsch der versicherten mitversicherten Personen die Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren – informieren, soweit dies technisch möglich ist. Die versicherten Sie und die mitversicherten Personen können sich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen durch das für Sie zuständige Servicecenter eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), das heißt d. h. einen zweiten ärztlichen Befund, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen einholen lassen. Unsere Servicecenter gewähren ge- währen den versicherten und mitversicherten Personen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung Unterstützung Unter- stützung bei der Aufnahme- und Entlassungsplanung. Eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs durch Ärzte des zu- ständigen für Sie zuständigen Servicecenters und durch Assistance-Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durch- geführt werden, möglich. Außerdem kann eine Abstimmung über den Krankheitsverlauf der Heilbehandlung und die Heilbehandlung des Krankheits- verlaufs durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen. Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters unver- züglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus Service- centers unverzüglich erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten ambu- lanten Operationen, die eine stationäre Heilbehand- lung ersetzen. Nur hierdurch kann bei Für die angemessene Deckungsprüfung einer geplanten stationären Heilbehandlungen oder bei stationären Notfallbehandlungen die Regelung einer Kos- tenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses gegenüber den Ärzten bzwHeilbehandlung benötigen wir einen Kostenvoranschlag sowie einen medizinischen Bericht der Angaben zur Diagnose, der Anamnese und der Art der geplanten Heilbehandlung enthält. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch das zuständige Servicecenter erfolgen. Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch mit den Kranken- häusern den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen uns Bitte beachten Sie, dass es in manchen Gegenden üblich ist, dass Ihr Behandler Sie als Zahlungssicherheit um die Organisation einer zentralisier- Details Ihrer Kreditkarte bittet. Beinhaltet Ihr Versicherungs- vertrag einen Selbstbehalt oder wenn die Kosten spezifische Deckungsgrenzen überschreiten, könn- ten Bezahlungdiese Kosten über Ihre Kreditkarte abgerechnet werden. In diesem Fall werden Sie bzw. die versicherte Person von dem zuständigen Servicecenter über die Vorge- hensweise schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auch bei einem Todesfall im Ausland ist hilft Ihnen das für die Angehörigen doppelt be- lastend. Auch hier hilft das Sie zuständige Servicecenter. Es Ausland her Es besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, • Es stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, • Es stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überfüh- rungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, sind Es leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein. ein Wir erstatten bis zum jeweiligen Höchstbetrag: • die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstor- benen Verstorbenen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten), ) • bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen BestattungskostenBestat- tungskosten. Zusätzliche medizinisch sinnvolle Unterstützung Das für Sie zuständige Servicecenter informiert Sie und die versicher- ten mitversicherten Personen unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformali- tätenZollformalitäten) und medizinische me- dizinische (Impfberatung, ärztliche telefonische InformationInfor- mation) Reisevorbereitungen und gibt Tipps zum Inhalt bezüglich des Inhalts und zur der Beschaffung der Reiseapotheke/Reiseapotheke/ des Verbandskastens. Im Falle, dass eine versicherte Person erkranktSie oder mitver- sicherte Personen erkranken, kann sie erhalten Sie durch das zuständige Servicecenter Sevicecenter allgemeine Informationen über die Art der ErkrankungArt, mögliche Ursachen und Heilbe- handlungsmöglichkeiten Heilbehandlungs- möglichkeiten der Erkrankung sowie Erklärung Erklärungen der medizinischen Fachbegriffe erlangenFachbegriffe. Für Auskünfte zu Medikamenten Medika- menten bzw. identischen/identischen/ vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen das für Sie zuständige Servicecenter ebenfalls zur VerfügungVer- fügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen klärt das für Sie zuständige Servicecenter die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt- zu-Arzt-zu-Arzt- Gespräche ab und beob- achtet beobachtet den Verlauf und die weitere Betreuung der Krankheitdieser.

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Samples: www.florida-krankenversicherung.de

Betreuung und Information. Es ist bereits bei einer notwendigen medizinischen Erstbe- treuung vor Ort für Sie und die versicherten mitversicherten Personen können möglich, den ärztlichen Dienst des für Sie zuständigen Servicecenters einschalten sofern eine notwendige medizinische Erstbetreuung vor Ort not- wendig istSer- vicecenters telefonisch einzuschalten. Das für Sie zuständige Servicecenter kann auf Ihren und den Wunsch der versicherten mitversi- cherten Personen die Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren – informieren, soweit dies technisch möglich ist. Die versicherten Sie und die mitversicherten Personen können sich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen durch das für Sie zuständige Servicecenter eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), das heißt d. h. einen zweiten ärztlichen Befund, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen einholen lassen. Unsere Servicecenter gewähren den versicherten und mitver- sicherten Personen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung Heilbehand- lung Unterstützung bei der Aufnahme- und EntlassungsplanungEntlassungspla- nung. Eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs durch Ärzte des zu- ständigen für Sie zuständigen Servicecenters und durch Assistance-Assistance- Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei HeilbehandlungenHeil- behandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durch- geführt am- bulant durchgeführt werden, möglich. Außerdem kann eine Abstimmung über den Krankheitsverlauf der Heilbehandlung und die Heilbehandlung des Krankheitsverlaufs durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären statio- nären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen. Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung Ein- schaltung des für Sie zuständigen Servicecenters unver- züglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus unverzüglich erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen, die eine stationäre Heilbehand- lung ersetzen. Nur hierdurch kann bei Für die angemessene Deckungsprüfung einer geplanten stationären Heilbehandlungen oder bei stationären Notfallbehandlungen die Regelung einer Kos- tenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses gegenüber den Ärzten bzwHeilbehandlung benötigen wir einen Kostenvoran- schlag sowie einen medizinischen Bericht der Angaben zur Diagnose, der Anamnese und der Art der geplanten Heilbe- handlung enthält. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch das zuständige Servicecenter erfolgen. Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch mit den Kranken- häusern den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen uns Bitte beachten Sie, dass es in manchen Gegenden üblich ist, dass Ihr Behandler Sie als Zahlungssi- cherheit um die Organisation einer zentralisier- ten BezahlungDetails Ihrer Kreditkarte bittet. In diesem Fall werden Sie bzwBeinhaltet Ihr Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt oder wenn die Kosten spezifische Deckungsgrenzen überschreiten, könnten diese Kosten über Ihre Kreditkarte abgerechnet werden. die versicherte Person von dem zuständigen Servicecenter über die Vorge- hensweise schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auch bei einem Todesfall im Ausland ist hilft Ihnen das für die Angehörigen doppelt be- lastend. Auch hier hilft das Sie zuständige Servicecenter. Es Es besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, zulassen Es stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, Aus- land her Es stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überfüh- rungs- Überführungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, sind Es leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein. Wir erstatten bis zum jeweiligen Höchstbetrag: • die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstor- benen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten), ) • bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten. Das für Sie zuständige Servicecenter informiert Sie und die versicher- ten mitversicherten Personen unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformali- tätenZollformalitäten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche ärzt- liche telefonische Information) Reisevorbereitungen und gibt Tipps zum Inhalt bezüglich des Inhalts und zur der Beschaffung der ReiseapothekeReise- apotheke/des Verbandskastens. Im Falle, dass eine versicherte Person erkranktSie oder mitversicherte Personen erkranken, kann sie erhalten Sie durch das zuständige Servicecenter Sevicecenter allgemeine Informationen über die Art der ErkrankungArt, mögliche Ursachen und Heilbe- handlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie Erklärung Erklärungen der medizinischen Fachbegriffe erlangenFachbegriffe. Für Auskünfte zu Medikamenten Medika- menten bzw. identischen/vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen das für Sie zuständige Servicecenter ebenfalls zur Verfügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen klärt das für Sie zuständige Servicecenter die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt- Arzt-Gespräche ab und beob- achtet den Verlauf und die weitere Betreuung der Krankheitdieser.

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Samples: s0b1e74c344dcc798.jimcontent.com

Betreuung und Information. Sobald Sie und die versicherten Personen können den ärztlichen Dienst des zuständigen Servicecenters einschalten sofern eine notwendige medizinische Erstbetreuung vor Ort not- wendig istmedizinische Betreuung benötigen, können Sie sich telefonisch an Ihre Globalites® wenden. Das Auf Wunsch einer versicherten Person kann der zuständige Servicecenter kann auf den Wunsch der versicherten Personen die Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren – soweit Globalite sofern dies technisch möglich ist die Angehörigen der versicherten Person darüber informieren, dass ein Versicherungsfall oder ein Notfall eingetreten ist. Die versicherten Personen Außerdem können sich Sie einen zweiten Arzt direkt konsul- tieren oder bei einer lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, Erkrankung oder schwerwiegenden bleibenden gesundheitlichen Störungen Schäden durch das zuständige Servicecenter den zuständigen Globalite eine Second Opinion (ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), das heißt einen zweiten ärztlichen Befund, Zweitmeinung) einholen lassen. Unsere Servicecenter gewähren den versicherten Personen Globalites® unterstützt Sie im Rahmen einer stationären statio­ nären Heilbehandlung Unterstützung auch bei der Aufnahme- und Entlassungsplanung. Eine Bei stationärer Heilbehandlung ist eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs sowohl durch Ärzte des zu- ständigen Servicecenters und für Sie zustän- digen Globalite als auch durch Assistance-Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durch- geführt werden, Assisteure möglich. Außerdem kann eine Abstimmung über den Krankheitsverlauf und die Heilbehandlung durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Dies gilt auch für Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen. Bei einem Notfall mit stationärer der eine stationäre Heilbehandlung nach sich zieht ist die schnellstmögliche Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters unver- züglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus Globalite erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens müssen Sie den für Sie zuständigen Globalite mindestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des zuständigen Servicecenters erforderlich; dies in das Krankenhaus kontaktieren. Dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten für stationsersetzende ambulante Operationen. Nur hierdurch so kann bei einer geplanten stationären Heilbehandlungen Heilbehandlung oder bei einer stationären Notfallbehandlungen Notfallbehandlung die Regelung einer Kos- tenübernahmegarantie Kostenübernahmegarantie und/oder die Zahlung eines ei- nes Vorschusses gegenüber den Ärzten an die Ärzte bzw. dem das Krankenhaus inklusive der ärztlichen durch Ihren Globalite gewährleistet werden. Dies schließt auch die ärztliche Prüfung der Angemessenheit der medizinischen medizinischer Rechnungen durch das zuständige Servicecenter erfolgenein. Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch mit den Kranken- häusern dem Krankenhaus den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen be- mühen uns um die Organisation einer zentralisier- ten BezahlungDirektabrechnung. In diesem Fall werden wird Ihr Globalite Sie bzw. die versicherte Person von dem zuständigen Servicecenter über die Vorge- hensweise schriftlich oder per E-Mail informiertüber die Vorgehensweise informieren. Der Todesfall Wenn Sie oder die versicherte Person es versäumen, Ihren Globalite vorab oder, im Ausland ist für die Angehörigen doppelt be- lastend. Auch hier hilft das zuständige Servicecenter. • Es besorgt die Sterbeurkunde oder den UnfallberichtNotfall, soweit die gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich einzuschalten, kann dies zulassen, • Es stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, • Es stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überfüh- rungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, • Es leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein. Wir erstatten bis zum jeweiligen Höchstbetrag: • die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstor- benen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten), • bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten. Das zuständige Servicecenter informiert Sie und die versicher- ten Personen unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungs- falles über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformali- täten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche telefonische Information) Reisevorbereitungen und gibt Tipps zum Inhalt und zur Beschaffung der Reiseapotheke/des Verbandskastens. Im Falledazu führen, dass eine versicherte Person erkrankt, kann sie durch das zuständige Servicecenter allgemeine Informationen über die Art der Erkrankung, mögliche Ursachen und Heilbe- handlungsmöglichkeiten sowie Erklärung der medizinischen Fachbegriffe erlangen. Für Auskünfte zu Medikamenten bzw. identischen/vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen das für Sie zuständige Servicecenter ebenfalls zur Verfügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen klärt das zuständige Servicecenter die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt- Gespräche ab und beob- achtet den Verlauf und die weitere Betreuung der KrankheitLeistungsansprüche nicht in voller Höhe erstattet werden.

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Samples: www.reiseversicherung-buchen.de

Betreuung und Information. Es ist bereits bei einer notwendigen medizinischen Erstbe- treuung vor Ort für Sie und die versicherten mitversicherten Personen können möglich, den ärztlichen Dienst des für Sie zuständigen Servicecenters einschalten sofern eine notwendige medizinische Erstbetreuung vor Ort not- wendig istSer- vicecenters telefonisch einzuschalten. Das für Sie zuständige Servicecenter kann auf Ihren und den Wunsch der versicherten mitversi- cherten Personen die Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren – informieren, soweit dies technisch möglich ist. Die versicherten Sie und die mitversicherten Personen können sich bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen durch das für Sie zuständige Servicecenter eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), das heißt d. h. einen zweiten ärztlichen Befund, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen einholen lassen. Unsere Servicecenter gewähren den versicherten und mitver- sicherten Personen im Rahmen einer stationären Heilbehandlung Heilbehand- lung Unterstützung bei der Aufnahme- und EntlassungsplanungEntlassungspla- nung. Eine Beobachtung des Krankheitsverlaufs durch Ärzte des zu- ständigen für Sie zuständigen Servicecenters und durch Assistance-Assistance- Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei HeilbehandlungenHeil- behandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durch- geführt am- bulant durchgeführt werden, möglich. Außerdem kann eine Abstimmung über den Krankheitsverlauf der Heilbehandlung und die Heilbehandlung des Krankheitsverlaufs durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung einer stationären statio- nären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen. Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung Ein- schaltung des für Sie zuständigen Servicecenters unver- züglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus unverzüglich erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung des für Sie zuständigen Servicecenters erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen, die eine stationäre Heilbehand- lung ersetzen. Nur hierdurch kann bei Für die angemessene Deckungsprüfung einer geplanten stationären Heilbehandlungen oder bei stationären Notfallbehandlungen die Regelung einer Kos- tenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses gegenüber den Ärzten bzwHeilbehandlung benötigen wir einen Kostenvoran- schlag sowie einen medizinischen Bericht der Angaben zur Diagnose, der Anamnese und der Art der geplanten Heilbe- handlung enthält. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch das zuständige Servicecenter erfolgen. Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch mit den Kranken- häusern den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen uns Bitte beachten Sie, dass es in manchen Gegenden üblich ist, dass Ihr Behandler Sie als Zahlungssi- cherheit um die Organisation einer zentralisier- ten BezahlungDetails Ihrer Kreditkarte bittet. In diesem Fall werden Sie bzwBeinhaltet Ihr Versicherungsvertrag einen Selbstbehalt oder wenn die Kosten spezifische Deckungsgrenzen überschreiten, könnten diese Kosten über Ihre Kreditkarte abgerechnet werden. die versicherte Person von dem zuständigen Servicecenter über die Vorge- hensweise schriftlich oder per E-Mail informiert. Der Auch bei einem Todesfall im Ausland ist hilft Ihnen das für die Angehörigen doppelt be- lastend. Auch hier hilft das Sie zuständige Servicecenter. Es Es besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen, zulassen Es stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her, Aus- land her Es stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überfüh- rungs- Überführungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind, sind Es leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein. Wir erstatten bis zum jeweiligen Höchstbetrag: • die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstor- benen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten), ) • bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland. Es erfolgt keine Übernahme der eigentlichen Bestattungskosten. Das für Sie zuständige Servicecenter informiert Sie und die versicher- ten mitversicherten Personen unabhängig vom Vorliegen eines Versicherungs- falles Versicherungsfalles über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformali- tätenZollformalitäten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche ärzt- liche telefonische Information) Reisevorbereitungen und gibt Tipps zum Inhalt bezüglich des Inhalts und zur der Beschaffung der ReiseapothekeReise- apotheke/des Verbandskastens. Im Falle, dass eine versicherte Person erkranktSie oder mitversicherte Personen erkranken, kann sie erhalten Sie durch das zuständige Servicecenter Sevicecenter allgemeine Informationen über die Art der ErkrankungArt, mögliche Ursachen und Heilbe- handlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie Erklärung Erklärungen der medizinischen Fachbegriffe erlangenFachbegriffe. Für Auskünfte zu Medikamenten Medika- menten bzw. identischen/vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen steht Ihnen das für Sie zuständige Servicecenter ebenfalls zur Verfügung. Bei ambulanten Heilbehandlungen klärt das für Sie zuständige Servicecenter die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt- Arzt-Gespräche ab und beob- achtet den Verlauf und die weitere Betreuung der Krankheitdieser.‌ Auf unserer Internetseite xxx.xxxxxxxxx-xxxxxx.xxx finden Sie einen geschützten Bereich, in dem Sie Zugriff auf eine Reihe von nützlichen Online Serviceleistungen haben. Infor- mationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie zusammen mit Ihrer Globality Service Card.

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Samples: www.care-concept.de