Betreuungsmodalitäten Musterklauseln

Betreuungsmodalitäten. Die Eingewöhnung findet nach dem individuellen Bedarf des Kindes statt. Sie dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen und sollte möglichst von einer festen Bezugsperson begleitet werden. Beginn der Jugendhilfemaßnahme: (T/M/J) / / Der Betreuungsumfang beträgt Stunden pro Woche (bei flexiblem Bedarf ist der Durchschnitt anzugeben) □ Die Betreuung findet flexibel nach Bedarf der Eltern statt (bei Schichtdienst oder unregelmäßige Arbeitszeiten). □ Folgende Betreuungszeiten werden für das Kind/die Kinder (Name) fest vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag Summe Stunden wöchentlich von … bis … Uhr Stunden täglich 1. Die Kindertagespflegeperson ist verpflichtet, die Sorgeberechtigten rechtzeitig über ihre Urlaubszeit zu informieren. Sollte ein Bedarf an Vertretung bestehen, ist dieser rechtzeitig mit der Kinder- tagespflegeperson zu besprechen und mindestens zwei Monate vor Eintritt von den Sorgeberechtigten bei der Fachberatung des Herner Tageseltern e.V. anzugeben, damit diese sich um eine geeigneten Vertretung bemühen kann (s. Artikel 15 / Richtlinie der Stadt Herne vom 01.01.2015). 2. Eine kurzfristige Überschreitung der vertraglichen Betreuungszeit ist nur in Absprache mit der Kindertagespflegeperson, der Fachberatung des Herner Tageseltern e.V. und dem zuständigem städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie möglich. 3. Langfristige Stundenveränderungen sind antrags- und bewilligungspflichtig. Der Antrag bedarf der Schriftform und ist bei der Fachberatung des Herner Tageseltern e.V. einzureichen. 4. Eine Veränderung des Betreuungsumfangs ist in der Regel für den jeweils nächsten 1. eines Monats möglich. 5. Der städtische Bewilligungsbescheid von Jugendhilfe (§23SGB VIII) – Kindertagespflege ist zeitlich befristet (max. für ein Jahr) 🡪 Wichtige Hinweise auf der Rückseite des Bewilligungsbescheids sind sorgfältig durchzulesen und zu beachten! 6. Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet bei Bedarf rechtzeitig einen Antrag auf Weiterbewilligung einzureichen. 7. Werden Betreuungsstunden nicht in Anspruch genommen, können diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden. 8. Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zur Einhaltung der vertraglich festgelegten Hol- und Bringzeiten.
Betreuungsmodalitäten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am im Haushalt der Tagespflegeperson im Haushalt der gemeinsam Sorgeberechtigten Folgende Personen sind außerdem in der Betreuungsstelle anwesend:
Betreuungsmodalitäten. 1.1 Aufnahme und Angaben zum Kind: 1.2 Betreuungszeiten/-Ort 1.3 Bringen und Abholen des Kindes 2 Betreuungsinhalte (Erziehungsgrundsätze)
Betreuungsmodalitäten. Der Verein verpflichtet sich die Betreuung in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx von 7.30 – 15.30 Uhr anzubieten. Kurzfristig können sich aus personaltechnischen Gründen organisatorische Änderungen ergeben, über die Sie informiert werden und die dem Aushang in der Betreuungseinrichtung zu entnehmen sind. Es werden Vollzeit- und Tagesplätze zur Verfügung gestellt. Hiermit wird folgende Betreuungsmodalität vereinbart (Bitte ankreuzen): ◼ Tageskind ‚nur feste Tage‘ ▪ Für folgende Tage wird eine Betreuung benötigt ❑ Montag ❑ Dienstag ❑ Mittwoch ❑ Donnerstag ❑ Xxxxxxx Es fallen somit monatlich gleichbleibende Betreuungskosten (1 Tag = 42,00 €) in Höhe von Der Betreuungsbetrag wird zum 01.des jeweiligen Monats per Lastschriftmandat eingezogen. ◼ Vollzeitkind ▪ Die Betreuung findet von Montag bis einschließlich Xxxxxxx zu den o.g. Betreuungszeiten statt Die Betreuungskosten für einen Vollzeitplatz belaufen sich auf 105,00 € pro Monat. Für gleichzeitig als Vollzeit angemeldete Geschwister fallen 84,00 € pro Monat an. Der Betreuungsbetrag wird zum 1.des jeweiligen Monats per Lastschriftmandat eingezogen.
Betreuungsmodalitäten. Betreuungsgeld
Betreuungsmodalitäten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am: Das Tagespflegekind wird: In der Wohnung der Eltern betreut (Kinderfrau) In der Wohnung der T agespflegeperson betreut in anderen Räumlichkeiten: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten zu betreuen: von: bis: Wochenstunden ca. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag (Eingewöhnungszeit, Betreuung in den Ferien, Wochenenden, Nachts etc.)

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  • Beschwerdeverfahren Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsom- budsmann e.V. An den Versicherungsombudsmann können Sie Beschwer- den richten. Dieses Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804 - 224424, Fax: 01804 - 224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Rettungskosten Der Versicherer übernimmt - Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten), sowie - außergerichtliche Gutachterkosten. Dies gilt nur insoweit, als diese Rettungs- und Gutachterkosten zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versicherungssumme für Sachschäden nicht übersteigen. Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und außergerichtliche Gutachterkosten werden auch insoweit von ihm übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme für Sachschäden übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.

  • Produktbeschreibung Preise, Beschreibungen und Verfügbarkeit der Produkte sind in den entsprechenden Bereichen über diese Website einsehbar und können unangekündigt geändert werden. Obwohl Produkte über diese Website mit der technisch größtmöglichen Sorgfalt dargestellt werden, dienen Darstellungen jeglicher Art (einschließlich graphischer Darstellungsformen, Bilder, Farben, Klänge) lediglich als Referenz und stellen keine Garantie bezüglich der Eigenschaften des erworbenen Produkts dar. Die Merkmale des ausgewählten Produkts werden im Laufe des Kaufvorgangs erläutert.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.