Betreuungsmodalitäten Musterklauseln

Betreuungsmodalitäten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am im Haushalt der Tagespflegeperson im Haushalt der gemeinsam Sorgeberechtigten Folgende Personen sind außerdem in der Betreuungsstelle anwesend:
Betreuungsmodalitäten. Die Eingewöhnung findet nach dem individuellen Bedarf des Kindes statt. Sie dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen und sollte möglichst von einer festen Bezugsperson begleitet werden. Beginn der Jugendhilfemaßnahme: (T/M/J) / / Der Betreuungsumfang beträgt Stunden pro Woche (bei flexiblem Bedarf ist der Durchschnitt anzugeben) □ Die Betreuung findet flexibel nach Bedarf der Eltern statt (bei Schichtdienst oder unregelmäßige Arbeitszeiten). □ Folgende Betreuungszeiten werden für das Kind/die Kinder (Name) fest vereinbart: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag Summe Stunden wöchentlich von … bis … Uhr Stunden täglich
Betreuungsmodalitäten. 1.1 Aufnahme und Angaben zum Kind:
Betreuungsmodalitäten. Der Verein verpflichtet sich die Betreuung in der Zeit von Montag bis Xxxxxxx von 7.30 – 15.30 Uhr anzubieten. Kurzfristig können sich aus personaltechnischen Gründen organisatorische Änderungen ergeben, über die Sie informiert werden und die dem Aushang in der Betreuungseinrichtung zu entnehmen sind. Es werden Vollzeit- und Tagesplätze zur Verfügung gestellt. Hiermit wird folgende Betreuungsmodalität vereinbart (Bitte ankreuzen): ◼ Tageskind ‚nur feste Tage‘ ▪ Für folgende Tage wird eine Betreuung benötigt ❑ Montag ❑ Dienstag ❑ Mittwoch ❑ Donnerstag ❑ Xxxxxxx Es fallen somit monatlich gleichbleibende Betreuungskosten (1 Tag = 42,00 €) in Höhe von Der Betreuungsbetrag wird zum 01.des jeweiligen Monats per Lastschriftmandat eingezogen. ◼ Vollzeitkind ▪ Die Betreuung findet von Montag bis einschließlich Xxxxxxx zu den o.g. Betreuungszeiten statt Die Betreuungskosten für einen Vollzeitplatz belaufen sich auf 105,00 € pro Monat. Für gleichzeitig als Vollzeit angemeldete Geschwister fallen 84,00 € pro Monat an. Der Betreuungsbetrag wird zum 1.des jeweiligen Monats per Lastschriftmandat eingezogen.
Betreuungsmodalitäten. 2. Betreuungsgeld
Betreuungsmodalitäten. Das Betreuungsverhältnis beginnt am: Das Tagespflegekind wird: In der Wohnung der Eltern betreut (Kinderfrau) In der Wohnung der T agespflegeperson betreut in anderen Räumlichkeiten: Die Tagespflegeperson verpflichtet sich, das Kind an folgenden Tagen und zu folgenden Zeiten zu betreuen: von: bis: Wochenstunden ca. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Xxxxxxx Samstag Sonntag (Eingewöhnungszeit, Betreuung in den Ferien, Wochenenden, Nachts etc.)

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.