Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behand- lung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.
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Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung Kran- kenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behand- lung Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Leitenden Abteilungsarztes leitenden Abtei- lungsarztes beurlaubt.
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Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behand- lung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des Leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.. § 13 Ärztliche Eingriffe
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