Beurlaubung. Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes beurlaubt.
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Samples: www.bdh-klinik-elzach.de
Beurlaubung. Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes Leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.
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Samples: www.kk-km.de
Beurlaubung. (1) Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes Leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.
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Samples: www.jokba.de
Beurlaubung. Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patientinnen oder Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung Zu- stimmung der behandelnden Ärztin/des leitenden Stationsarztes behandelnden Arztes beurlaubt.
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Samples: zip.uksh.de
Beurlaubung. Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patientinnen oder Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung der behandelnden Ärztin/des leitenden Stationsarztes behandelnden Arztes beurlaubt.
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Samples: www.uksh.de
Beurlaubung. (1) Während der stationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten / Patientinnen nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes zuständigen Arztes / der zuständigen Ärztin beurlaubt.
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Samples: www.lwl-klinik-muenster.de
Beurlaubung. Während der stationären vollstationären oder teilstationären Behandlung werden Patienten nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmung des leitenden Stationsarztes Abteilungsarztes beurlaubt.
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Samples: www.sana.de