Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter beurlaubt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb), Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären vollstationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter beurlaubt.
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Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter und des zuständigen Kostenträgers beurlaubt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Beurlaubung. Beurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlung in der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter beurlaubtbeurlaubt (s. Vereinbarung zu den allgemeinen Bedingungen g emäß § 112 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGVV – hier § 9).
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen (Avb)
Beurlaubung. Beurlaubungen sind Eine Beurlaubung ist mit einer stationären Krankenhausbehandlung in Behandlung unvereinbar. • Während der Regel nicht vereinbar. Während einer stationären Behandlung werden Patienten daher nur aus zwingenden therapeutischen Gründen und nur mit schriftlicher Zustimmung des leitenden Leitenden Abteilungsarztes oder dessen Stellvertreter beurlaubt.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen