Bewusstes Nichtbefolgen technischer Regeln. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verur- sachen, dass sie es bewusst unterlassen, die vom Hersteller gegebenen oder nach dem Stand der Technik einzuhaltenden Richtlinien oder Gebrauchsanweisungen für Anwendung, regelmä- ßige Kontrollen, Inspektionen oder Wartungen zu befolgen oder notwendige Reparaturen be- wusst nicht ausführen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben
Bewusstes Nichtbefolgen technischer Regeln. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verur- sachenverursachen, dass sie es bewusst unterlassen, die vom Hersteller gegebenen oder nach dem Stand der Technik einzuhaltenden Richtlinien oder Gebrauchsanweisungen Gebrauchsan- weisungen für Anwendung, regelmä- ßige regelmäßige Kontrollen, Inspektionen oder Wartungen zu befolgen oder notwendige Reparaturen be- wusst bewusst nicht ausführen.
Abschnitt I Ziff. 2.3 findet keine Anwendung.
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Bewusstes Nichtbefolgen technischer Regeln. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verur- sachenverursachen, dass sie es bewusst unterlassen, die vom Hersteller gegebenen oder nach dem Stand der Technik einzuhaltenden Richtlinien oder Gebrauchsanweisungen für AnwendungAn- wendung, regelmä- ßige regelmäßige Kontrollen, Inspektionen oder Wartungen zu befolgen oder notwendige not- wendige Reparaturen be- wusst bewusst nicht ausführen.
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Samples: Umwelthaftpflichtversicherung