Zugangskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.
Zugriffskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.
Zutrittskontrolle Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.
Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.
Verfügbarkeitskontrolle Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Bezirk Die Bezirksteile "Schüttel" und "Freudenau" gehören zum III. Bezirk Anrainende Sprengel: 1, 3, 9, 20A, 20B Barlan Berrin ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di,Do 13-18, Mi 7-13, Fr 12-16) Xxxxx Xxxxxxxxxx 00 (Mo,Mi 17-21, Di 11-16, Do 11-15, Fr 8-11) Xxxxxxxxxxxx 00x/0/00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 9-16.30, di,Do 14-20, Fr 9-12, 13-20) Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00-0 (Mo 14-18, Di 15-18, Mi 9-12, 15-18, Do 9-12, Fr 8-12) Dolna Benedikt ° Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 13-17, Mi 7-11, Do 13-19, Fr 13-16) Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0-0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 9-13, 16-20, Di 13-18, Mi 7-12, 14-17, Do 9-14, Fr 13-17) Xxxxxxx Xxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8.30-13.30, Di 11.30-16, Mi 13-19, Fr 11-15.30) Xxxxxxxxxx Xxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 16-20, Di 8.30-15, Mi 8.30-11.30, Do 8.30-12, Fr 13-16) Hammer-Purgstall-Gasse 5/1+2 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 8-14, Mi 15-20, Do 9-17, Fr 7-12) Xxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 000 000 00 00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 8-12, Mi 14-16, Do 7-12, Fr 8-12) Xxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Gasse 3/7 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di,Do 14-18, Mi 9-13, Fr 9-12, 14-15) Xxxxx Xxxxxxx ° Kleine Sperlgasse 1/27 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 8.30-11.30, Di 13.30-16.30, Do 15-19, Fr 14-16) Xxxxxx Xxxxxx ° Darwingasse 9/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 15-19, Fr 9-13) Xxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 8.30-11.30, Mi 15-18, Do 8-11, Fr 14-16) Xxxxxxx Xxxxx ° Ausstellungsstraße 17/2 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di,Mi 12-17, Fr 14-19) Xxxxxxxxxx 00x/0 (Xx Xxxxx 00) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 7-9, 13-17, Di,Do 13-17, Mi,Fr 7-10) Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 00 (Xx Xxxxx 00/Top 1) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 13-19, Di 8-13, Mi 14-19, Do 8-12, Fr 10-15) Ausstellungsstraße 51/4 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15.30-18.30, Mi 15-18, Di 7-13, Do 9-15, Fr 8-11) Xx. Xxxxxxxx-Xxxxx 0X/Top1 (Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 000X) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 13-18, Fr 7-10) Olympiaplatz 2/4/TOP 4/2 (Stadioncenter) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di 9-14, Mi 14-19, Fr 12-17) Xxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxx 00/0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 13-17, Mi 7.30- 11.30, Do 13-17, Fr 10-13) Xxxxxxxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/X00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Xx,Xx,Fr 8-13, Do 13-18) Xxxxxxxxxxxx 0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di 16-20, Mi 8-11, 14-17, Do 8-11, Fr 7-11) Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx ° Wehlistraße 131-143/6/4 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo - Fr 15-18) Xxxxxxxxxxxxx 0X/Xxx. 4 (Austria Campus 6 Ärztezentrum) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 9-17, Di,Mi,Do 9-14, Fr 7-14) Xxxxxxx Xxxxx ° Wehlistraße 303/10/6 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 12-18, Di,Mi 7-12, Do 14-19, Fr 9-13 ) Xxxxxxxx Xxxxxx ° Handelskai 214/15/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 15-19, Di,Do 8.30-13, Fr 12-15) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 13-17, Mi 14-18, Do 8-12, Fr 10-14) Zirkusgasse 5/6/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 15-19, Di,Mi 8.30-12.30, Do 14-18, Fr 7-11) Stojkecic Sanela ° Fugbachgasse 3/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 11-15, Mi,Fr 8-12, Do 15-18) Xxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 10-15, Di 14-19, Mi,Fr 8-13) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 0/0-0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 8-13, Mi 14-18, Do 14-17, Fr 8-11) Xxxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxxx 00-00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Fr 8-12, Di 12-16, Mi 10-14, Do 15-19) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di,Mi 8-13, Do 12-17, Fr 8-13)
Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.