Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx Musterklauseln

Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. C.1. Vertragsparteien C.1.1. Lizenzgeber Immotausch GmbH Xx Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx a.Ts. Eingetragen im Handelsregister Frankfurt a.M. unter der Registernummer: HRB 96219 Vertreten durch den Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxxx (im Weiteren als Immotausch, Lizenzgeber oder LG bezeichnet) C.1.2. Lizenznehmer C.2. Präambel (im Weiteren als Lizenznehmer oder LN bezeichnet) Der LG bietet Cloud-basierte Software-Lösungen sowie das Knowhow dazu als SaaS-Provider an. Das Alleinstellungsmerkmal ist der Ringtauschalgorithmus: Er offenbart den richtigen Interessenten, um im (Ring-)Tausch das Wunschobjekt zu erhalten. Das Gesamtgeschäftskonzept des LG sieht die Begleitung bei der „Immobilien-, Versicherungs- und Finanzreise vom Immobiliensparen ab der Kindheit bis zum Immobilienverzehr im Alter“ vor. Als SaaS-Provider gibt der LG anderen Immobilienservices die Möglichkeit, den eigenen Endkunden den Ringtausch zu ermöglichen und das Gesamtkonzept in ihrer Region umzusetzen. Der Rahmenlizenzvertrag ermöglicht dem LN zusätzlich, Unterlizenzen an andere zu vergeben und regional an allen Gewinnen – auch Gewinne der Onlinesparten – des LG zu partizipieren. Beta-Version und Gesamtkonzept sind unter der Domain xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlicht. Die Marke des Lizenzgebers ist unter der Markennummer 017039462 registriert. Für den Ringtauschalgorithmus hat der LG Patent beim DPMA angemeldet. Der Patentantrag läuft unter dem Aktenzeichen 10 2022 003 714.9. Die Veröffentlichung des Patentes ist für den 14.12.2023 geplant. Des Weiteren hat der LG PCT-Anträge für die vorläufige Prüfung der internationalen Patentanmeldung gestellt. Das internationale Aktenzeichen lautet PCT/DE2023/000125. Die teilweise geschwärzte Patentbeschreibung steht bereits zum Download zur Verfügung: xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxx/xxxxxxx/xxx/XxxxxxXxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxx.xxx C.3. Definitionen Die hier aufgeführten Definitionen haben nicht den Anspruch, die Begriffe allgemein zu definieren. Vielmehr beziehen sie sich auf den Vertragsinhalt in diesem Lizenzvertrag. Sie sollen die vertraglichen Regelungen konkretisieren und bei der Auslegung der in diesem Vertrag enthaltenen Begriffen dienen. C.3.1. Agent Als Agent gilt jeder Mitarbeiter, der einen Zugang zur Software erhält.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Diese Nutzungsvereinbarung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung (Schulvereinbarung) und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Die Schulleitung bestimmt Fachkräfte, die stellvertretend für sie die in dieser Nutzungsvereinbarung der „Schule“ zugewiesenen Kompetenzen und Aufgaben wahrnehmen. Die Regelung wird allen Schülerinnen und Schülern, bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigten, in geeigneter Weise bekannt gegeben. Bei der Auswertung der Nutzerdaten ist im Rahmen des „Vier-Augen- Prinzips“ entweder die Verbindungslehrerin / der Verbindungslehrer oder ein Mitglied der Schülervertretung zu beteiligen. Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsvereinbarung unterrichtet. Die Schülerinnen und Xxxxxxx (sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten) versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Vereinbarung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Belehrung der Nutzerinnen und Nutzer statt. Nutzerinnen und Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Am wurde ich , , (Name) (Vorname) (Geburtsdatum) (Klasse) in die Nutzungsvereinbarung für die EDV-Einrichtungen der Schule eingewiesen. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule die Nutzung protokolliert und im Verdachtsfall durch Stichproben überprüft werden kann. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Berechtigung für die Nutzung der EDV-Einrichtungen und muss gegebenenfalls mit Schulordnungsmaßnahmen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die Nutzungsvereinbarung vollständig gelesen und verstanden zu haben. Ich werde diese gewissenhaft ausführen. Frankfurt, den (Datum) (Unterschrift Xxxxxxx/-innen)
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. I. Mitarbeiterinnen an Familienbildungsstätten
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. R.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00 Xxxxxx 00 Hausnummer 14 Postleitzahl 15 Wohnort 16 Vorname 17 Nachname
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. Eine Antragskopie ist mir nach dessen Unterzeichnung sofort auszuhändigen.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 00 § 0 Xxxxxxxxxxx Xxxxxx, Daten und Programme 32 § 2 Mietausfall 33 § 3 Versicherte und nicht versicherte Kosten 33 § 4 Versicherte Gefahren und Schäden, generelle Ausschlüsse 36 § 5 Feuer 36 § 6 Leitungswasser 37 § 7 Sturm, Hagel 38 § 8 Weitere Elementargefahren 38 § 9 Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung 39 § 10 Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen 40 § 11 Glasbruch 40 § 12 Ergänzende Gefahren für Schäden an Technischen Gebäudebestandteilen 41 § 13 Versicherungsort 42 § 14 Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften 42 § 15 Versicherungswert; Versicherungssumme 42 § 16 Prämie in der gleitenden Neuwertversicherung und deren Anpassung 43 § 17 Umfang der Entschädigung 43 § 18 Teileigentümergemeinschaft 45 § 19 Veräußerung der versicherten Sachen 45 § 20 Grundpfandrechtsgläubiger 46
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. I. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Recht aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Der Kunde verzichtet gegenüber der Gesellschaft auf etwaige Pfand-, Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsansprüche, es sei denn, dass diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig feststellt sind.
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx. 19 Salvatorische Klausel § 20 Anwendbares Recht § 7
Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx c. Saldieren der Fahrpreise Beispiel: Ein Fahrgast möchte eine Jahreskarte über 10 Tarifeinheiten nach 8 Monaten, 2 Wochen und 3 Tagen zurückgeben. Er erhält den saldierten Betrag aus Preis für die Jahreskarte und Preis der Fahrausweise für den bereits genutzten Zeitraum abzüglich der Bearbeitungsgebühr: Preis einer Monatskarte: 90,00 € Preis einer Wochenkarte: 23,00 € Preis eines Einzelfahrscheins: 3,50 € 8 Monate * 90,00 € = 720,00 € 2 Wochen * 23,00 € = 46,00 € 2 (Hin‐ x. Xxxxxxxxx) * 3 Tage * 3,50 € = 21,00 € Summe: 787,00 € Bereits bezahlte Jahreskarte: Abzüglich des Preises, den der Fahrgast für den genutzten Zeitraum hätte entrichten müssen: 872,00 € 787,00 € Abzüglich der Bearbeitungsgebühr: 2,00 € Erstattungsbetrag: 83,00 € Aus diesem Beispiel wird auch ersichtlich, dass durch die hohe Rabattierung der Jahreskarten eine Verrechnung ab einem bestimmten Zeitpunkt unsinnig wird. Teilweise genutzte Streckenfahrscheine können nur unter Nachweis anteilig rückerstattet werden. Beispiel: Ein Fahrgast hat eine bereits bezahlte Jahreskarte von Treuen nach Plauen (20 TE). Aufgrund von Baumaßnahmen benutzt er über einen Zeitraum von 2 Monaten (60 Tage) und 2 Wochen (14 Tage) den ÖPNV nur von Herlasgrün nach Plauen (14 TE) (ist nach Abschluss der Baumaßnahme zeitlich nachweisbar). Jahreskarte (14 TE) = 991,00 € Jahreskarte (20 TE) 1.209,00 € Preis für genutzte Jahreskarte von Treuen nach Plauen (20 TE): 1.209,00 € : 360 Tage * 286 Tage = 960,48 € Zuzüglich Fahrpreis während der Bauarbeiten von Herlasgrün nach Plauen (14 TE): 991,00 € : 360 Tage * 74 Tage = 203,71 € Summe: = 1.164,19 € Der Fahrgast erhält zurück: Bereits bezahlte Jahreskarte: 1.209,00 € Abzüglich neu errechneter Preis: 1.164,19 € Der Fahrgast erhält zurück: 44,81 € Aufgrund dessen, dass für den Fahrgast Bauarbeiten nicht vorhersehbar sind und er daher die Xxxx der Fahrscheinsorte im Voraus nicht entsprechend treffen kann, wird hier keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Jahreskarte wird nicht zurückgenommen und gilt für die „kurzen Fahrstrecke“ weiter. Verfahrensweise gegenüber der Abrechnungsstelle Bei eindeutiger Sachlage ist wie folgt zu verfahren: Xxxxxxxxxxx zurücknehmen. Vom Kunden Name und Adresse aufnehmen. Den Erstattungsbetrag quittieren lassen. Den Sachverhalt der Monatsabrechnung an die Abrechnungsstelle beilegen. Bei nachzuprüfender Sachlage ist wie folgt zu verfahren: Den Sachverhalt notieren. Fahrausweis entgegennehmen. Name, Adresse, Telefonnummer (zwecks evtl. auftretender Rückf...