Funktionszulagen Musterklauseln

Funktionszulagen. Für Zusatzfunktionen kann eine Funktionszulage zugesprochen werden.
Funktionszulagen. Bei Ausübung einer besonderen Funktion wird eine entspre- chende Funktionszulage nur dann ausgerichtet, wenn diese Auf- gabe nicht bereits mit der Lohneinreihung berücksichtigt ist.
Funktionszulagen. Für die vorübergehende Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben wird eine Funktionszulage (Vertretungs- oder Anforderungszulage) bezahlt. Funktionszulagen können während höchstens 5 Jahren ausgerichtet werden. Für spezifische Bedürfnisse der Unternehmenseinheiten können Sonderlösungen definiert werden. Die Grundsätze für die Ausrichtung von Funktionszulagen (inklusive Sonderlösungen) werden auf der Ebene der Unternehmenseinheiten mit dem SSM verhandelt (Lohnfortzahlung bei Krankheit und Unfall vergleiche Art. 17 und 18 GAV). Die Funktionszulage ist im Beitragsprimat versichert.
Funktionszulagen. Für folgende Funktionen werden Zulagen gezahlt: Außenbüroleiter/in 703 716 Bezirkskorrespondent/in 336 342 Bundesberichterstatter/in - - 1. - 2. Jahr im Hauptstadtbüro 669 682 ab 3. Jahr im Hauptstadtbüro 1.005 1.024 Dienstleitungs-Zulage je Schicht (ab dem 1. Januar 2023) 32,55 Die Zahlung der Zulage entfällt, wenn der Redakteur die Funktion nicht mehr ausübt. Die Funktion ist entfallen.
Funktionszulagen. 1) Übernimmt ein(e) ArbeitnehmerIn eine zusätzliche Aufgabe oder Funktion, so kann der Arbeitgeber eine Funktionszulage gewähren.
Funktionszulagen. Für folgende Funktionen werden Zulagen gezahlt: Funktion EUR Außenbüroleiter/DL in der Zentrale 657 Bezirkskorrespondeten 313 Bundes berichterstatter/in 1 . - 2 . Jahr im Hauptstadtbüro 625 ab 3. Jahr im Hauptstadtbüro 938 zusätzlich zum 01.05.2003 einge­ führt: Bild-DL 448 Die Zahlung der Zulage entfällt, wenn der/die Redakteur/in in die Funktion nicht mehr ausübt.
Funktionszulagen. Übernehmen Mitarbeitende eine zusätzliche Funktion, die nicht im Stellenprofil erfasst ist, so kann die Arbeitgeberin für die Dauer der Mehrbelastung eine Funktionszulage gewähren. Diese Funktionszulage wird rückwirkend ab erstem Tag der Übernahme der zusätzlichen Funktion ausgerichtet.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.