Bezug der Ferien. Die Bank bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, nimmt dabei jedoch auf die Wünsche der Angestellten Rücksicht, soweit es die Betriebsverhältnisse er lauben. Angestellte mit schulpflichtigen Kindern haben das Recht, ihre Ferien während der Schulferien zu beziehen, soweit dies im Rahmen des Betriebes möglich ist. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Bedürfnisse von Angestellten, die eine Weiterbildung absolvieren, werden bei der Ferienplanung angemessen berücksichtigt, soweit dies im Rahmen des Betriebes möglich ist. Die Ferien müssen grundsätzlich bis zum 30. April des auf die Entstehung des Ferienanspruches folgenden Kalenderjahres bezogen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beanspruchte Ferien sind nach Absprache mit der Bank bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres zu beziehen. Die Angestellten müssen pro Kalenderjahr mindestens zwei zusammenhän gende Wochen Ferien beziehen. Während der Ferien dürfen die Angestellten durch die Bank nur in ausseror dentlichen Fällen betrieblicher Notwendigkeit und zeitlicher Dringlichkeit kontaktiert werden. Die Bank ist berechtigt, einen bereits festgelegten Ferientermin infolge ausser gewöhnlicher Ereignisse zu verschieben bzw. die Angestellten in dringenden Fällen aus den Ferien zurückzurufen. Den Angestellten werden in einem sol chen Falle die durch die Verschiebung oder Unterbrechung der Ferien entste henden Kosten ersetzt. Der Anspruch auf einen verbleibenden Rest der Ferien bleibt erhalten. Bei unverschuldeter Erkrankung oder Unfall der Angestellten während der Ferien gelten die ärztlich bescheinigten Tage vollständiger Arbeitsunfähigkeit nicht als Ferientage.
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Samples: Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten, Vereinbarung Über Die Anstellungsbedingungen Der Bankangestellten
Bezug der Ferien. Die Bank bestimmt den Zeitpunkt der Ferien, nimmt dabei jedoch auf die Wünsche der Angestellten Rücksicht, soweit es die Betriebsverhältnisse er er- lauben. Angestellte mit schulpflichtigen Kindern haben das Recht, ihre Ferien während der Schulferien zu beziehen, soweit dies im Rahmen des Betriebes möglich ist. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Bedürfnisse von Angestellten, die eine Weiterbildung absolvieren, werden bei der Ferienplanung angemessen berücksichtigt, soweit dies im Rahmen des Betriebes möglich ist. Die Ferien müssen grundsätzlich bis zum 30. April des auf die Entstehung des Ferienanspruches folgenden Kalenderjahres bezogen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beanspruchte Ferien sind nach Absprache mit der Bank bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres zu beziehen. Die Angestellten müssen pro Kalenderjahr mindestens zwei zusammenhän zusammenhän- gende Wochen Ferien beziehen. Während der Ferien dürfen die Angestellten durch die Bank nur in ausseror ausseror- dentlichen Fällen betrieblicher Notwendigkeit und zeitlicher Dringlichkeit kontaktiert werden. Die Bank ist berechtigt, einen bereits festgelegten Ferientermin infolge ausser ausser- gewöhnlicher Ereignisse zu verschieben bzw. die Angestellten in dringenden Fällen aus den Ferien zurückzurufen. Den Angestellten werden in einem sol sol- chen Falle die durch die Verschiebung oder Unterbrechung der Ferien entste entste- henden Kosten ersetzt. Der Anspruch auf einen verbleibenden Rest der Ferien bleibt erhalten. Bei unverschuldeter Erkrankung oder Unfall der Angestellten während der Ferien gelten die ärztlich bescheinigten Tage vollständiger Arbeitsunfähigkeit nicht als Ferientage.
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Bezug der Ferien. Die Bank Grundsätzlich bestimmt die vorgesetzte Stelle den Zeitpunkt der Ferien, nimmt dabei jedoch auf wobei sie die Wünsche der Angestellten RücksichtMitar- beitenden soweit berücksichtigt, soweit es die Betriebsverhältnisse er laubenals dies mit den Interessen der Arbeitgeberin zu vereinbaren ist. Angestellte Sie ha- ben ihre Ferienwünsche möglichst frühzeitig bekanntzugeben. Die Ferien sind in der Regel wochenweise zu beziehen. Wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend bezogen werden. Bei Terminkollisionen sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: − Schulferien (bei Familien mit schulpflichtigen Kindern haben das RechtKindern) − Lebensalter − Dienstjahre Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihre Ferien während der Schulferien in dem Kalenderjahr zu beziehen, soweit dies im Rahmen in welchem sie anfallen. Eine teilweise Übertragung des Betriebes möglich istFerienanspruchs auf das folgende Jahr ist nur mit Zustimmung der Depar- tements-, Bereichs-, Abteilungsleitung resp. Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) Die Bedürfnisse von Angestellten, die eine Weiterbildung absolvieren, werden bei der Ferienplanung angemessen berücksichtigt, soweit dies im Rahmen des Betriebes möglich istderen Stellvertretung zulässig. Die Ablösung der Ferien müssen grundsätzlich bis zum 30. April durch Geldentschädigung ist nur gestattet, wenn Ferientage vor der Beendigung des auf die Entstehung des Ferienanspruches folgenden Kalenderjahres Anstellungsverhältnisses nicht mehr bezogen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht beanspruchte Ferien sind nach Absprache mit der Bank bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres zu beziehenwerden können. Die Angestellten müssen pro Kalenderjahr mindestens zwei zusammenhän gende Wochen Ferien beziehenAbgeltung erfolgt auf der Basis des aktuellen monatlichen Grundgehalts, ohne Anteil 13. Während der Ferien dürfen die Angestellten durch die Bank nur in ausseror dentlichen Fällen betrieblicher Notwendigkeit Monatslohn und zeitlicher Dringlichkeit kontaktiert werden. Die Bank ist berechtigt, einen bereits festgelegten Ferientermin infolge ausser gewöhnlicher Ereignisse zu verschieben bzw. die Angestellten in dringenden Fällen aus den Ferien zurückzurufen. Den Angestellten werden in einem sol chen Falle die durch die Verschiebung oder Unterbrechung der Ferien entste henden Kosten ersetzt. Der Anspruch auf einen verbleibenden Rest der Ferien bleibt erhaltenohne Zulagen. Bei unverschuldeter Erkrankung oder Unfall Beendigung des Anstellungsverhältnisses zu viel bezogene Ferien werden mit dem letzten Gehalt verrechnet. Ferien dienen der Angestellten Erholung, weshalb es nicht gestattet ist, während der Ferien gelten die ärztlich bescheinigten Tage vollständiger Arbeitsunfähigkeit nicht als Ferientageentgeltliche Arbeit zu ver- richten.
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Samples: Allgemeine Anstellungsbedingungen