Arbeitsrechtliche Bestimmungen Musterklauseln

Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Wir erwarten von unseren Lieferanten die strikte Einhaltung gültiger Gesetze und Verordnungen für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Lieferant ist zur Einhaltung von international geltenden arbeitsrechtlichen Mindeststandards hinsichtlich Arbeitnehmerrechte, Arbeitszeit und Arbeitsschutz, sowie aller jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verpflichtet. Dies gilt auch für die Verletzung von Menschenrechten, der Diskriminierung von Mitarbeitern, Zwangsarbeit oder Kinderarbeit.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Gemäß der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlamentes, sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehalten, einen so genannten „harten Kern“ klar definierter Schutzbestimmungen vom Dienstleistungserbringer gegenüber dem ins EU-Ausland entsandten Arbeitnehmer zu fordern. Das heißt, bei jeder Entsendung – gleichgültig in welcher Branche – müssen vom deutschen Arbeitgeber wesentliche, im Vereinigten Königreich geltende arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden. Bei diesen arbeitsrechtlichen Standards handelt es sich insbesondere um das Arbeitszeitgesetz, die Arbeitsruhegesetzverordnung, das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz, das Mutterschutzgesetz und das Arbeitnehmerschutzgesetz. Informationen über Rechtsnormen, die für Unternehmen gelten, die während eines bestimmten Zeitraums Arbeitnehmer in das Vereinigte Königreich entsenden, sind unter folgender Adresse erhältlich: Ms. Xxxx Xxxxxx XXX 0000
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Die geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden Bestandteil des Vertrags. ……………………………………………….……. ………………………………………. Ort, Datum Unterschrift Praktikant/in Unterschrift Praktikumsbetrieb der Praktikumsvertrag wird anerkannt: …………………………………………... …….…………………………………
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Das USB vergibt Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin- nen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten und dies auf Verlangen bestätigen können. Beim Fehlen von Gesamtar- beitsverträgen ist die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedin- gungen zu bestätigen.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Das KSB vergibt Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehme- rinnen gewährleisten und dies auf Verlangen bestätigen können. Beim Fehlen von Gesamtarbeitsverträgen ist die Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Das georgische Arbeitsrecht ist eines der liberalsten weltweit. Es ist im georgischen Arbeitsgesetzbuch normiert. Durch die zuletzt am 13. Juni 2013 vom georgischen Parlament beschlossenen Änderungen im Arbeitsrecht erhalten Arbeitnehmer eine stärkere soziale wie rechtliche Absicherung. Das Gesetz lehnt sich an internationale Standards an. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, sichere Arbeitsplatz- bedingungen zu schaffen und den Arbeitnehmer mit allen notwendigen Informationen zu versorgen. Im Falle eines Arbeitsunfalles hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von allen Schäden freizuhalten Das georgische Arbeitsgesetz setzt keinen Mindestlohn fest, daher können die Parteien beliebige Löhne und Gehälter festlegen. Das Statistische Amt Georgiens nennt für das 1. Quartal 2013 einen Durch- schnittsverdienst über alle Branchen von 729,6 GEL. Dabei werden die höchsten Entlohnungen in den Branchen Finanzdienstleistungen (1587,7 GEL im Monat), öffentliche Verwaltung (1079 GEL) und Transport und Kommunikation (999 GEL) gezahlt. Am Ende der Verdienstskala liegen die Branchen Fischerei (444,4 GEL), Landwirtschaft (408,8 GEL) sowie Erziehung (396,5 GEL). Verständlicherweise gelten derartige Angaben nicht für höher entlohnte Entsandtkräfte, und auch Orts- kräfte werden in internationalen Unternehmen zumeist deutlich besser entlohnt als im Landesdurch- schnitt. (Wechselkurs per 1.07.2013: 1 Euro = 2,1566 GEL, 1 GEL = 0,4638 Euro).
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Der Lieferant erklärt, dass er ein unabhängiger Vertragspartner gemäß Artikel 13 des mexikanischen Bundesarbeitsgesetzes ist und dass er über eigene und ausreichende Mittel verfügt, um den Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitern, Angestellten und Vertretern nachzukommen. Der Lieferant übernimmt bedingungslos die Pflichten eines Arbeitgebers; daher sind alle gemäß einem Liefervertrag an der Produktion der Ware oder der Ausübung von Dienstleistungen beteiligten Vertreter, Arbeiter und Angestellten des Lieferanten ausschließlich vom Lieferanten abhängig, und der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für die Arbeitsverträge, die Bezahlung der Gehälter und anderer Vergütungen sowie die Zahlung von Beiträgen an die Mexikanische Sozialversicherung (IMSS), den Nationalen Fonds zur Unterstützung der Arbeiter (INFONAVIT), das Pensionssicherungssystem (SAR) und aller damit verbundenen Steuern. Der Lieferant lässt insbesondere keine Zwangsarbeit, Kinderarbeit, missbräuchliche Disziplinarmaßnahmen oder jegliche andere Verletzung des nationalen Rechts zu, ebenso keine Belästigung oder Diskriminierung, keine Versuche, die Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen, keine gesetzeswidrigen Gehälter oder sonstigen Leistungen, keine Einschränkung der Vereinigungsfreiheit sowie keine Verstöße gegen Arbeitszeitvorschriften. Selbst in dem Fall, dass der Lieferant im Betrieb des Käufers tätig ist, kann der Käufer nicht für Ansprüche aus entsprechenden Arbeitsverhältnissen haftbar gemacht werden. Der Lieferant verpflichtet sich, den Käufer von allen Ansprüchen freizustellen und ihm diese zu ersetzen, insbesondere arbeitsrechtliche Ansprüche, die durch Vertreter, Arbeiter und Angestellte, die gemäß Liefervertrag an der Produktion von Ware oder der Ausübung von Dienstleistungen beteiligt sind, gegen ihn erhoben werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um direkte Beschäftigte des Lieferanten oder Beschäftigte eines Dritten handelt. Ende des Addendums Die speziellen Regelungen für Brasilien bilden ein Addendum zu den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (GTCP) und gelten für Bestellungen, die von Brose do Brazil Ltda oder einem anderen Unternehmen der Brose Gruppe mit Hauptsitz in Brasilien getätigt werden. Soweit in den nachfolgenden Abschnitten Änderungen zu den GTCP erfolgen, gehen diese den GTCP vor. Alle übrigen Bestimmungen der GTCP bleiben dadurch unverändert.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen. Bei kurzen und vorübergehenden Auslandseinsätzen kommt grundsätzlich weiterhin deutsches Arbeitsrecht zur Anwendung. Grund hierfür ist, dass der gewöhnliche Arbeitsort des Arbeitnehmers bei dem entsendenden Unternehmen in Deutschland verbleibt. Erst bei einem längerfristigen Einsatz eines in Deutschland angestellten Arbeitnehmers von über 12 bzw. 18 Monaten wird schwedisches Arbeitsrecht angewendet. Dies regelt die Richtlinie 2018/957/EU. Unabhängig von dieser Regelung sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2018/957/EU des Europäischen Parlamentes, verpflichtet Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Ziellandes einzuhalten, die durch nationale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften und / oder Tarifverträge festgelegt sind. Diese auch bei kurzen Auslandseinsätzen zwingend einzuhaltenden Schutzvorschriften erstrecken sich auf folgende Bereiche: • Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten; • bezahlter Mindestjahresurlaub; • Entlohnung, einschließlich der Überstundensätze; dies gilt nicht für die zusätzlichen betrieblichen Altersversorgungssysteme; • Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen; • Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene am Arbeitsplatz; • Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen; • Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen; • Bedingungen für die Unterkünfte von Arbeitnehmern, wenn sie vom Arbeitgeber für Arbeitnehmer, die von ihrem regelmäßigen Arbeitsplatz entfernt sind, zur Verfügung gestellt werden; • Zulagen oder Kostenerstattungen zur Deckung von Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten für Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen nicht zu Hause wohnen.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen 

Related to Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und