Common use of Bezug von Ruhe- und Ausgleichstagen Clause in Contracts

Bezug von Ruhe- und Ausgleichstagen. Ein Ruhe- oder Ausgleichstag umfasst 24 aufeinanderfolgende Stunden und muss am Wohnort zu- gebracht werden können. Werden ein Ruhetag oder mehrere Ruhetage zusammen mit einem Aus- gleichstag oder mehreren Ausgleichstagen eingeteilt, so kann im Rahmen der betrieblichen Mitwir- kung (Mitentscheid) oder im Einzelfall mit Zustimmung der beteiligten Mitarbeiterin oder des betei- ligten Mitarbeiters ein Ausgleichstag oder mehrere Ausgleichstage um je eine Stunde gekürzt wer- den.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Bezug von Ruhe- und Ausgleichstagen. Ein Ruhe- oder Ausgleichstag umfasst 24 aufeinanderfolgende Stunden und muss am Wohnort zu- gebracht werden können. Werden ein Ruhetag oder mehrere Ruhetage zusammen mit einem Aus- gleichstag oder mehreren Ausgleichstagen eingeteilt, so kann können im Rahmen der betrieblichen Mitwir- kung Mit- wirkung (Mitentscheid) oder im Einzelfall mit Zustimmung der beteiligten Mitarbeiterin oder des betei- ligten be- teiligten Mitarbeiters ein Ausgleichstag oder mehrere Ausgleichstage um je eine Stunde gekürzt wer- den.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Bezug von Ruhe- und Ausgleichstagen. Ein 1Ein Ruhe- oder Ausgleichstag umfasst 24 aufeinanderfolgende Stunden und muss am Wohnort zu- gebracht zugebracht werden können. Werden ein Ruhetag oder mehrere Ruhetage zusammen mit einem Aus- gleichstag Ausgleichstag oder mehreren Ausgleichstagen eingeteilt, so kann können im Einvernehmen (Mitentscheid) mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder im Rahmen der betrieblichen Mitwir- kung (Mitentscheid) oder im Einzelfall mit Zustimmung der beteiligten Mitarbeiterin oder des betei- ligten Mitarbeiters Mitwirkung ein Ausgleichstag oder mehrere Ausgleichstage um je eine Stunde gekürzt wer- denwerden.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Bezug von Ruhe- und Ausgleichstagen. Ein 1Ein Ruhe- oder Ausgleichstag umfasst 24 aufeinanderfolgende Stunden und muss am Wohnort zu- gebracht zugebracht werden können. Werden ein Ruhetag oder mehrere Ruhetage zusammen mit einem Aus- gleichstag Ausgleichstag oder mehreren Ausgleichstagen eingeteilt, so kann im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter oder im Rahmen der betrieblichen Mitwir- kung Mitwirkung (Mitentscheid) oder im Einzelfall mit Zustimmung der beteiligten Mitarbeiterin oder des betei- ligten Mitarbeiters ein Ausgleichstag einer oder mehrere dieser Ausgleichstage um je eine Stunde gekürzt wer- denwerden.

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