Bezugspreis Musterklauseln

Bezugspreis. Der Bezugspreis je bezogener Neuer Aktie beträgt EUR 1,15. Bezugsrechtsinhaber, die innerhalb der Bezugsfrist ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, xxx- xxx den Bezugspreis bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens am letzten Tag der Be- zugsfrist, d.h. am 12. Juni 2017, 12:00 Uhr über ihre Depotbank an die Bezugsstelle ent- richten. Bezugsstelle ist die MAINFIRST BANK AG, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx.
Bezugspreis. Der Bezugspreis wird voraussichtlich am Donnerstag, den 10. Juni 2021 (abends) auf der Internetseite der LEG Immobilien (xxxxx://xxx.xxx-xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxx-xxxxxxxxx) sowie am Xxxxxxx, den 11. Juni 2021, ab ca. 15:00 Uhr MESZ, d.h. drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Bezugspreis entspricht dem Ergebnis in Euro, das sich aus der Division des Referenzpreises durch EUR 3,78, abzüglich eines Abschlags von 3,0% bezogen auf dieses Ergebnis, sodann abgerundet auf eine Dezimalstelle nach dem Komma und multipliziert mit EUR 3,78, ergibt („Bezugspreis“). Dabei ist der Referenzpreis gleich dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien der LEG Immobilien in Euro im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse am Handelstag vor der Veröffentlichung des Bezugspreises im Bundesanzeiger („Referenzpreis“).
Bezugspreis. Der Bezugspreis pro Neuer Aktie wird voraussichtlich am oder um den 27. Mai 2015 nach Handelsschluss, unter Berücksichtigung des volumengewichteten Durchschnittskurses für die Inhaberaktie der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsfrist am 21. Mai 2015 bis zum Handelsschluss am oder um den 27. Mai 2015, wie im Finanzinformationsdienst Reuters dargestellt (der „VWAP“), abzüglich eines vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzenden Abschlages festgelegt werden. Die Festsetzung der Höhe des Abschlages wird unter Berücksichtigung eines Abschlags für die Dividende für das Geschäftsjahr 2014, an der die Neuen Aktien nicht teilnehmen, einer zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung vorzunehmenden Einschätzung der Volatilität des Kurses der Inhaberaktien der Gesellschaft sowie für die Gesellschaft spezifischer Marktrisiken erfolgen. Der Bezugspreis beträgt höchstens € 23,50 je Neuer Aktie. Die Neuen Aktien werden ausschließlich gegen Bareinlage in Höhe des Bezugspreises angeboten. Alle Aktionäre, die im Rahmen des Bezugsangebots an der Kapitalerhöhung teilnehmen, beziehen die Neuen Aktien zum gleichen Preis. Der festgesetzte Bezugspreis ist spätestens am 3. Juni 2015 zu entrichten.
Bezugspreis. Der Bezugspreis für jede Neue Aktie beträgt EUR 2,86 (der „Bezugspreis“) und entspricht damit dem Bezugspreis von Xxxxxxxx in der Bar- und Sachkapitalerhöhung vom 8. Dezember 2022. Der Bezugspreis für die Neuen Aktien ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, d. h. am 16. Februar 2023, vorbehaltlich einer Verlängerung der Be- zugsfrist, zu entrichten. Das Datum, an dem die Zahlung bei der Bezugsstelle eingeht, ist dafür entscheidend, ob die Bezugsrechte rechtzeitig ausgeübt wurden. Sobald Bezugsrechte ausgeübt wurden, ist die entsprechende Zeichnung verbindlich und kann nicht mehr gekündigt werden, weder ganz noch teilweise.
Bezugspreis. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 15,21. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens jedoch am letzten Tag der Bezugsfrist, also am 12. November 2020 (Datum des Geldeingangs bei der Bezugsstelle), zu zahlen. Die Depotbanken können im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts eine bankübliche Gebühr erheben.
Bezugspreis. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 29,00. Der Bezugspreis ist bei Ausübung des Bezugsrechts, spätestens aber zum letzten Tag der Bezugsfrist (17. August 2020; Datum des Geldeingangs bei M.M. Warburg) zu zahlen.
Bezugspreis. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,00 je Junger Aktie.
Bezugspreis. Der Bezugspreis je Schuldverschreibung beträgt 100 % des Nennbetrages und damit EUR 1.000,00. Die mit der Ausübung von Bezugsrechten (einschließlich der Mehrbezugsrechtsoption) verbun- denen Kosten der Bezugsberechtigten richten sich ausschließlich nach den Konditionen der de- potführenden Bank. Ansprüche in Bezug auf bereits erbrachte Zeichnungsgebühren und im Zu- sammenhang mit der Zeichnung entstandene Kosten eines Anlegers richten sich allein nach dem Rechtsverhältnis zwischen dem Anleger und seinem depotführenden Institut. Dem Anleger werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle Ausgaben in Rech- nung gestellt.
Bezugspreis. Der Bezugspreis von EUR 2,50 je Neuer Aktie wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. Juni 2020 festgelegt. Der Bezugspreis ist mit Ausübung des Bezugsrechts und in jedem Fall spätestens am 16. Juli 2020 (Datum des Geldeingangs) zu entrichten.
Bezugspreis. Der Bezugspreis je gezeichneter Neuer Aktie beträgt EUR 2,15. Der Bezugspreis ist spätestens am 26. Oktober 2021 zu entrichten.